Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage: Ein Arzt hat ein Rezept über ein Präparat ausgestellt, inklusive Darreichungsvorschrift, das für eine pflegebedürftige hochbetagte Dame bestimmt ist und über mit Generalvollmacht ausgestattete Angehörige (Bestätigung liegt dem Pflegedienst vor) an den ambulanten Pflegedienst weitergeleitet wurde, der schon seit langer Zeit die Verabreichung von Medikamenten übernommen hat. Da das Medikament sehr dringend und schnellstmöglich eingenommen werden soll, erfolgte 2 Tage später noch eine telefonische Rücksprache mit dem Pflegedienst, um auf die Dringlichkeit hinzuweisen. Weitere 2 Tage später kam vom Pflegedienst die Mitteilung, man habe erst eine ärztliche Bestätigung (??) besorgen müssen (schriftlich), daher sei eine Verabreichung des Medikaments erst ab Montag (nochmals weitere 2 Tage später) möglich.
Wie kann es sein, daß ein Rezept (= eine ärztliche Verordnung), aus dem verschreibender Arzt, Patientin, Präparat, Dosierung, Verabreichungsvorschrift klar hervorgehen, dessen Übersender (s.o.) bekannt ist, nicht ausreicht?
Wäre es nicht dringend notwendig gewesen, die Verwandten zu informieren, daß weitere bürokratische Schritte im Wege stehen? Dann hätte man zumindest die Chance gehabt, besagte „Bestätigung“ innerhalb ca. 1 Stunde nachzureichen.
Für Ihre Beurteilung dieses Falles wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Falk
flegedienst