Ambulante Altenpflege

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frage: Ein Arzt hat ein Rezept über ein Präparat ausgestellt, inklusive Darreichungsvorschrift, das für eine pflegebedürftige hochbetagte Dame bestimmt ist und über mit Generalvollmacht ausgestattete Angehörige (Bestätigung liegt dem Pflegedienst vor) an den ambulanten Pflegedienst weitergeleitet wurde, der schon seit langer Zeit die Verabreichung von Medikamenten übernommen hat. Da das Medikament sehr dringend und schnellstmöglich eingenommen werden soll, erfolgte 2 Tage später noch eine telefonische Rücksprache mit dem Pflegedienst, um auf die Dringlichkeit hinzuweisen. Weitere 2 Tage später kam vom Pflegedienst die Mitteilung, man habe erst eine ärztliche Bestätigung (??) besorgen müssen (schriftlich), daher sei eine Verabreichung des Medikaments erst ab Montag (nochmals weitere 2 Tage später) möglich.

Wie kann es sein, daß ein Rezept (= eine ärztliche Verordnung), aus dem verschreibender Arzt, Patientin, Präparat, Dosierung, Verabreichungsvorschrift klar hervorgehen, dessen Übersender (s.o.) bekannt ist, nicht ausreicht?

Wäre es nicht dringend notwendig gewesen, die Verwandten zu informieren, daß weitere bürokratische Schritte im Wege stehen? Dann hätte man zumindest die Chance gehabt, besagte „Bestätigung“ innerhalb ca. 1 Stunde nachzureichen.

Für Ihre Beurteilung dieses Falles wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Falk

Hallo Gisela,

wenn dem Pflegedienst das vom Arzt unterschriebene Rezept mit Dosierung vorlag verstehe ich das Problem des Pflegdienstes auch nicht.
Wenn allerdings die Dosierung des Medikamentes nur von der Apotheke auf die Verpackung geschrieben wurde reicht, dass nicht.
Wenn es jedoch eine Verordnung gab ( so ein rosa Din A 4 Zettel mit Durchschlägen) verstehe ich das Problem des Pflegedienstes wirklich nicht.
Es kommt evtl. noch auf die Art des Medikamentes an war es ein BTM- Rezept bzw.Medikament? Dafür gibt es allerdings strenge Vorschriften an den Pflegedienst.
Bei unserem Pflegedienst hätte bei Rückfragen auf jeden Fall eine Rücksprache mit dem Angehörigen oder direkt mit dem behandelnden Arzt gegeben wenn unklarheiten bestanden hätten.

Grüße Claudia

Hallo Claudia,
danke für die rasche Rückmeldung!

( so ein rosa Din A 4
Zettel mit Durchschlägen)

Es war ein ganz normales Kassenrezept (mit Krankenkasse drauf, vom Arzt aus war die Dosierung vermerkt, wann und wie oft zu verabreichen. KEIN Betäubungsmittel oder Ähnliches.
Liebe Grüße
Gisela

Hallo Gisela,

also wenn dem Pflegedienst das Rezept vorlag müsste das eigentlich reichen. Es kann doch nicht wein dass es eine Woche dauert bis ein MEdikament verabreicht wird.
Es hat sich ja wohl um Tabletten gehandelt oder? Gab es denn schon öfter schwierigkeiten mit dem Pflegedienst oder war das eine einmalige Sache?

Grüße Claudia

Hallo Claudia,

Es hat sich ja wohl um Tabletten
gehandelt oder?

Ja.

Gab es denn
schon öfter schwierigkeiten mit dem :stuck_out_tongue:flegedienst

Selbes Medikament, vor ca. 3 Monaten, andere Dosierung: Ebendieser Pflegedienst fand, das Medikament habe Nebenwirkungen, kontaktierte den Arzt und setzte das Medikament ab. Die bevollmächtigten Verwandten erfuhren erst mit mehr als einer Woche Verspätung von der Absetzung des Medikaments. Dem Arzt war anscheinend nicht klar, daß dieser Pflegedienst womöglich nicht die nötige Generalvollmacht besaß. Jedenfalls wurde kein Arztermin zur Prüfung der Medikamentenwirkung und zur Feststellung einer weiteren Therapie vereinbart.
Verlorene Zeit, erschwerte oder verlorene Heilungschance. Von einer schriftlichen Bestätigung des Arztes zu dieser einschneidenden Änderung (hier=Absetzung) einer Medikation war allerdings damals nicht die Rede.
Die Angehörigen jedenfalls hätten gerne von der Absetzung des Medikaments gewußt, um eine sinnvolle Weiterbehandlung anstreben und organisieren zu können.
Liebe Grüße
Gisela

Hallo Giesela,

also ich erkläre mal wie normalerweise ein Prozedere bei einer Medikamentengabe ist.
Medikamentengabe ist Verordnungfähig nach SGB V, dass heißt der Arzt muss für den Pflegedienst die besagte Verordnung (Rosa DinA 4 Zettel) ausstellen. Darauf steht erst einmal generell wie häufig am Tag der Pflegedienst beauftragt wird Medikamente zu geben.Diese Verordnung muss dann auf der Rückseite vom Patienten unterschrieben werden und damit hat er den Pflegedienst beauftragt, die vom Arzt angeordnete Leistung durchzuführen.Diese Verordnung reicht der Pflegedienst bei der Krankenkasse ein, damit er für diese Medikamentengabe auch bezahlt wird. Die Verordnung kann der Arzt auch direkt für mehrere Monate ausstellen.
Wichtig ist auch dass jeder Patient freie Pflegedienstwahl hat, also dem Pflegedienst gekündigt werden kann und ein neuer beauftragt wird.
So dies ist erst einmal der erste Teil, allerdings ein wichtiger, weil gesetzlich vorgeschrieben.
Unser Pflegedienst bekommt bei Medikamentenänderungen manchmal erst von den Angehörigen gesagt, dass hat sich so und so geändert, wenn es eine dringliche Gabe ist entscheidet die Pflegefachkraft ( denn nur eine solche darf Medikamente verabreichen) ob sie es evtl auch schon ohne ärtzliche Rücksprache gibt, in ihrem Fall wird die Dame ja auch schon des längeren betreut also wäre dies für uns kein Problem. Wir nehmen dann zügig mit dem behandelnden Arzt kontakt auf und dieser faxt uns dann einen aktuellen Medikamentenplan und damit ist dann alles geregelt.
Das selbe gilt wenn wir meinen ein Medikament sollte abgesetzt werden. Wir sind verpflichtet dem Arzt Nebenwirkungen mitzuteilen und nur der Arzt kann das Medikament absetzten. Bei uns würde dies dann wieder per Fax mit einem aktuellen Medikamentenplan geschehen. Dies könnte ich dann auch den Angehörigen vorlegen, wenn sie dann nicht damit einverstanden wären müssten sie selber mit dem Arzt sprechen. Eigentlich ist der Pflegedienst nur ausführende KRaft um die Anordnungen des Arztes durchzuführen. Natürlich würde bei heftigen Nebenwirkungen und es ist z.B. Samstag auch bei uns evtl ein Medikament einfach abgesetzt, aber bei jeglichen Nebenwirkungen müsste dann ja eh Montags spätestens mit dem Arzt Kontakt aufgenommen werden.
Um was für ein Medikament handelt es sich eigentlich?
Zahlt die Krankenkasse die Medikamentengaben?
Verrichtet der Pflegedienst noch andere Tätigkeiten?

Ich weiß nicht ob das so verständlich ist.

Gruß Claudia

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Sehr geehrte Frau Falk,
ersteinmal verstehe ich Ihre Not und verstehe, dass es Ihnen auf der Seele liegt dies zu klären!Ich sehe nach Ihrer Beschreibung einen (leider) normalen alltäglichen Fall. Ambulante Pflegedienste ersticken immer mehr in bürokratischen Wust. Natürlich hätte der Pflegedienst ohne direkte Rücksprache mit dem Arzt das Medikament verabreichen können, hätte dann aber im Falle eines Falles (Verwechslung etc.) große Probleme gehabt. Damit befinden sich Pflegekräfte immer auch in einer rechtlichen Grauzone, dies ist nicht immer leicht auszuhalten! Tagtäglich laufen Pflegedienste hinter Ärzten her, um dringend notwendige Verordnungen, Rezepte etc. rechtzeitig zu bekommen, dabei verlieren sie immer viel Zeit. Dies ist kein Vorwurf an die Ärzte, sondern der Vorwurf an die scheinbar unüberwindbare Schnittstellenproblematik.
Ich hoffe ersteinmal, es ist keine Schädigung bei der Dame eingetreten und rate Ihnen folgendermaßen vorzugehen: Die betreuende Person setzt sich mit der Pflegedienstleitung zusammen und legt gemeinsam fest, wie zukünftig mit akuten Verordnungen umzugehen ist. Somit können alle Beteiligten klare Wege gehen. Ich halte sehr viel davon, miteinander zu reden und nicht gleich auf Fehler zu zeigen, da Fehler immer und jedem passieren, aber es wichtig ist, zukünftige Fehler gemeinsam zu minimieren.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben
Viele Grüße Kristin Peter

hallo frau frank,

üblicherweise sollte, bei einer aktualisierung des medikamentenplanes von seiten des arztes, ein neuer medikamentenplanvon der arztpraxis augestellt werden. der neue medikamentenplan dient als kommunikationsmittel zwischen pflegedienst und arzt. er legitimiert den pflegedienst das neue medikament „nach zu richten“ der einfachheit halber sollte der pflegedienst gleich mit der arztpraxis telefonieren und sich einen aktuellen medikamentenplan zufaxen lassen. ich würde mit der zuständigen pflegedienstleitung vereinbaren dies zukünftig zu handhaben, damit eine reibungslose einnahme der medikamente gewährleistet ist.

ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen!

mfg
melanie rech

Hallo Frau Rech,

bei einer aktualisierung des
medikamentenplanes von seiten des arztes, ein neuer
medikamentenplan von der arztpraxis augestellt

Herzliches Dankeschön für die prompte Antwort!
Leider weiß ich als Laie nicht effizient zu vermitteln zwischen irgendwelchen lange und länger vorliegenden Medikamentenplänen und den aktuellen „updates“, die aufgrund einer Verordnung seitens eines Facharztes überblickt, organisiert etc. werden müssen - und von wem!
Liebe Grüße
Gisela Falk

Ganz herzlichem Dank für die umfassende und informationsreiche Antwort! Ich glaube, Sie haben mir wirklich weitergeholfen!
Liebe Grüße
Gisela Falk

Hallo Claudia,

ganz besonderen Dank für Deine Antwort: Ich glaube, Du hast mir den Umgang mit dem Pflegedienst ganz entscheidend erleichtert!

Um was für ein Medikament handelt es sich eigentlich?

Um ein (handelsübliches) Psychopharmakon.

Zahlt die Krankenkasse die Medikamentengaben?

Ja!

Verrichtet der Pflegedienst noch andere Tätigkeiten?

Ja, schon seit langer Zeit. Auch das besagte Medikament war bei dessen erstmaligem Einsatz keines Kommentares wert - Alles zügig, innerhalb eines Tages!
Wie das bei dem Absetzen dieses Medikamentes ablief, habe ich schon geschildert.

Liebe Grüße
Gisela Falk

hallo frau falk,

am besten sie treffen eine genaue vereinbarung mit ihrem ambulanten pflegedienst, wer sich um diese dinge kümmert. in meinem ambulanten pflegedienst, kümmern wir uns immer um diese dinge, damit alles aus einer hand läuft!

liebe grüße
melanie rech

Hallo Melanie Rech,

herzlichen Dank für die prompte und informative Antwort!

Liebe Grüße
Gisela Falk

Sehr geehrte Frau Falk,

Ihre Anfrage warf bei mir einige Fragen auf. Um den Sachverhalt möglichst klar beurteilen zu können, erachte ich es für sehr wichtig, alle Aspekte mit einzubeziehen.

Verstehe ich richtig, dass der Pflegedienst von Ihnen das Rezept erhielt und die Medikamente selbst von der Apotheke besorgte? (Somit die Vermerke des Arztes hinsichtlich der Dosierung etc. einsehen konnte?)

Was für eine Bestätigung benötigte der Pflegedienst vom Arzt? Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege?

Generell zu Ihrem Erlebnis:

Ein Pflegedienst braucht seitens eines Arztes immer eine genaue schriftliche Anordnung, wie Medikamente zu verabreichen sind (hat mit Haftung zu tun)

Zudem benötigt ein Pflegedienst eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“, um eine ärztlichen Auftrag für diese Tätigkeit zu haben und diese mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

Das Hinauszögern der Verabreichung eines wichtigen Medikamentes wegen fehlender Unterlagen, ist aus meiner Sicht bedenklich. Sollte es „nur“ die Verordnung häuslicher Krankenpflege“ gewesen sein, die im aktuellen Fall fehlte, wäre aus meiner Sicht Rücksprache mit Ihnen als Angehörige der bessere Weg gewesen. So hätten Sie entscheiden können, entweder die Medikamente selbst zu verabreichen, oder ggf. 2 Tage die Einsätze des Pflegedienstes privat zu bezahlen.
Zur Klärung der Dosierung wäre auch ein Anruf / Fax beim verordnenden Arzt möglich gewesen.
(Wobei sich mir hier auch die Frage stellt, ob der Pflegedienst, der bereits vor der Ausstellung des neuen Rezeptes der älteren Dame Medikamente verabreichte, nicht bereits eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ hatte, sodass eine Neue ggf. gar nicht erforderlich war, es sei denn die Anzahl der Darreichungsformen hätte sich geändert. Dies hätte zur Folge, dass der Pflegedienst mehr mit der Kasse abrechnen kann. Allerdings als Grund, um abzuwarten und das Medikament nicht zu geben, weniger akzeptabel)

Weiter nachgedacht, könnte es auch sein, dass der Pflegedienst mit den bestehenden Medikamenten eine Kontraindikation entdeckte und daher Rücksprache halten musste. (Das kann durchaus auch einmal passieren) Der Zeitbedarf von 2 + 2 Tagen ist aber auch hier nicht nachvollziehbar (Telefon/Fax)

Noch weitere Möglichkeit: Wobei handelt se sich bei dem Medikament? Tabletten, Saft, Injektionen? Dann wäre im letzten Fall z.B. noch Spritzen und Kanülen erforderlich gewesen, wobei auch dann 2+2 Tage meines Erachtens zu lang sind.

War bei den 2+2 Tagen ein Wochenende dazwischen?

Beste Grüße
Michael Eller

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Frage: Ein Arzt hat ein Rezept über ein Präparat
ausgestellt, inklusive Darreichungsvorschrift, das für eine…

Sehr geehrter Herr Eller,
ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort, sie hilft mir sehr, die Anforderungen und die Probleme, denen Pflegedienste gegenüberstehen, besser einzuschätzen.

Verstehe ich richtig, dass der Pflegedienst von Ihnen das
Rezept erhielt und die Medikamente selbst von der Apotheke
besorgte? (Somit die Vermerke des Arztes hinsichtlich der
Dosierung etc. einsehen konnte?)

Ja, so war das.

Man sagte mir, noch eine Erlaubnis, das Medikament verabreichen zu dürfen, müsse eingeholt werden. (Schon seit langem versorgt der Pflegedienst die Patientin mit Medikamenten; auch schon einmal von diesem Arzt verordnete)

Zur Klärung der Dosierung wäre auch ein Anruf / Fax beim
verordnenden Arzt möglich gewesen.

Um ein Medikament abzusetzen, hatte ein kurzer Anruf beim Arzt immerhin schon einmal ausgereicht. Die Angehörigen erfuhren von dieser Tatsache ca. eine Woche später.

Noch weitere Möglichkeit: Wobei handelt se sich bei dem
Medikament? Tabletten,

Tabletten, niedrige Dosierung

War bei den 2+2 Tagen ein Wochenende dazwischen?

Ja, der Zeitraum: Mittwochmorgen bis Montagabend

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Falk

Sehr geehrte Frau Falk,

wie sich aus Ihrer Schilderung ergibt, ging es bei dem Klärungsbedarf des Pflegedienstes darum, seitens des Arztes eine nochmalige Bestätigung zur Verabreichung des neuen Medikamentes zu erhalten.
Dieses Prozedere ist für mich schwierig nachzuvollziehen, da diese Angaben bereits auf dem Rezept notiert waren. Eine Kopie des Rezeptes hätte also, zumindest vorerst, ausgereicht, selbst wenn die interne Dokumentation noch eine andere Bestätigung erfordert hätte. (Patient geht vor Bürokratie)

Ich kann Ihnen nur empfehlen, mit dem Pflegedienst ein klärendes Gespräch in Ruhe zu führen und Ihrerseits klar darzulegen, welche Erwartungen und Anforderungen Sie an den Pflegedienst stellen (und welche dazu ggf. erforderlichen Handlungskompetenzen Sie ihm einräumen) und was Sie bei der Versorgung selbst übernehmen wollen. Dieser kann und soll bitte dann seinerseits aufzeigen, was er in der Lage ist, davon zu erfüllen und zu welchen Bedingungen (ggf. Privatzuzahlungen) oder auch, wo er Schwierigkeiten sieht.

Beispiel: Komplettes Management der Medikamente aller behandelnden Ärzte durch den Pflegedienst. Das bedeutet alle Rezepte und damit Medikamente sowie die erforderlichen Verordnungen häuslicher Krankenpflege selbst und eigenverantwortlich zu besorgen - natürlich mit Übernahme der Verantwortung.
In dem Pflegedienst, in dem ich arbeitete, war dies zum Beispiel die Regel. Der Arzt hatte einen Hauptansprechpartner, zudem in der Person (examinierte Fachkrankenschwestern), die auch den Patienten regelmäßig sah und auch über den Krankheitsverlauf, das Allgemeinempfinden und Veränderungen informiert war.

Meine Erfahrung hat mir oft gezeigt, dass Schwierigkeiten insbesondere dann entstehen, wenn zu viele Beteiligte gleichzeitig mitwirken und es dadurch zu Überschneidungen oder auch Unsicherheiten und damit verbunden „Unterlassungen“ kommt. Alle meinen es gut und doch läuft es nicht perfekt. Daher mein Rat von vorhin: Sprechen Sie mit dem Pflegedienst, suchen Sie nach Vereinfachungen im Miteinander und ich bin sicher, Sie werden eine gute Lösung finden.
Fehler können passieren - wir sind alle nur Menschen - sie sollten sich nur nicht wiederholen…

Ich hoffe,ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen. Sollten weitere Fragen auftreten, melden Sie sich bitte nochmals!

Beste Grüße
Michael Eller

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Da gibt es eine kostenlose Hotline. Die können helfen!