Ambulante Kur bei Arbeitlosigkeit

Im Falle einer ambulanten Kur werden von der Krankenkasse nur Behandlung bezahlt, aber wie sieht es bei Arbeitslosen, wie können sie ihr Wohnen im Kurort bezahlen? Bei stationären Kuren brauchen Arbeitslose 10 Euro täglich im Gegensatz zu anderen nicht bezahlen. Bedeutet da, dass den Arbeitslosen nur eine stationäre Kur verordnet werden kann und keine ambulante?

Hallo,
bei einer ambulanten Kur zahlt die Kasse grundsätzlich nicht für Unterkunft und Verpflegung, es sei denn die Satzung der Krankenkasse sieht eine solche Leistung vor, z.B. Zuschuss pro Tag 13,00 €.
Das bedeutet für den Betreffenden, er muss sich seine Unterkunft nicht nur selbst suchen sondern auch selbst bezahlen und kann ggf. auf einen Zuschuss seiner Kasse hoffen (siehe oben).
Gruss
Czauderna