Ambulante Reha bewilligt - Kur abgelehnt, Einspruc

Hallo,

nehmen wir einmal an, dass die deutsche Rentenversicherung einen Antrag für eine Reha in einer Sportklinik abgelehnt hat, statt dessen aber eine Ambulante Reha bewilligt hat. Der Kranke (mehrfach Schulteroperiert) hat bereits monatelang bei der ambulanten Rehastelle trainiert (D1 Rezepte vom Ortophäden) , jedoch keine Fortschritte erzielt.
Idee für den stationären Rehaantrag war nun, dass der Kranke sich nur fernab von der Familie und dem gewohnten Streess richtig auskurieren könnte. Durch die ambulante Reha würden am Abend und am Wochenende doch wieder die gleichen Tätigkeiten ausgeführt (Home-Officee Arbeitsplatz, Pflegeleistung bei Angehörigen, Haushalt etc.).

Wie müsste man einen Einspruch begründen, damit eine ambulante Reha in eine stationäre Reha bewilligt werden würde?

Viele Grüße
Chrssi

FAQ 1129
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huh???

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versteh ich nicht, steh ich jetzt aufm Schlauch?

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Sorry - aber ich versteh nicht was an meinem Posting falsch sein soll. Etwas nähere Erläuterung für Nichtfachleute wäre sehr nett
Danke
Chrissi

Hallo,
na, zunächst einmal ist es doch sehr erfreulich dass die Rentenversicherung überhaupt die Reha bewilligt hat.
Es geht jetzt nur um die Frage ob eine stationäre Behandlung grössere
Aussichten auf schnellere Wiederherstellung der Arbeitsfähigket hätte
als die bewilligte ambulante Reha. Ohne die genauen Umstände des Einzelfalles zu kennen (Befundberichte, soziales Umfeld) kann nur gesagt werden dass eine ambulante Reha genau so wirkungsvoll ist wie eine stationäre und dass (auch aus Kostengründen) immer da die
ambulante der stationären vorgezogen wird wo es die Örtlichkeit
erlaubt.
Ein Widerspruch müsste schon schwerwiegendere medizinische
Gründe enthalten als den Begriff „in aller Ruhe“, aber wie gesagt
ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes kann hier kein Rat gegeben werden.
Gruß
Czauderna

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versteh ich nicht, steh ich jetzt aufm Schlauch?

Für mich ist die Gefahr einer verbotenen Rechtsberatung sehr nahe, wenn ich nach Einspruchsgründen für einen konkreten Verwaltungsakt frage!

Hallo Cassiesman.

Für mich ist die Gefahr einer verbotenen Rechtsberatung sehr
nahe, wenn ich nach Einspruchsgründen für einen konkreten
Verwaltungsakt frage!

Eigentlich brauche ich keine Entscheidungshilfe.

MfG
Toni

päpstlicher als der papst?
das muß ja wohl wirklich nicht sein!

a.

Hallo Chrissie,

angenommen, jemand hätte im letzten Jahr das „Vergnügen“ gehabt, einen Rehaantrag (aber mit anderer Ursache) abgelehnt zu bekommen und wäre stattdessen auf eine ambulante Maßnahme verwiesen worden. So wäre jemand bei seinem Widerspruch vorgegangen:

Jemand hätte einen Widerspruch geschrieben, in dem nochmal dargelegt worden wäre, was bisher alles schon versucht worden wäre und warum das ambulant nicht ausreichen würde.

Deine Ausführungen:

Idee für den stationären Rehaantrag war nun, dass der Kranke sich nur fernab von der :Familie und dem gewohnten Streess richtig auskurieren könnte. Durch die ambulante Reha :würden am Abend und am Wochenende doch wieder die gleichen Tätigkeiten ausgeführt :frowning:Home-Officee Arbeitsplatz, Pflegeleistung bei Angehörigen, Haushalt etc.).

würden dann auch schon zu dem Punkt passen.

Außerdem hätte jemand mit Hilfe von Artikeln/Fachbeiträgen, die über die Internet-Suchmaschinen zu meiner Problematik damals gefunden worden wären, seinen Standpunkt dargelegt.
Stände in der Ablehnung ein Paragraf des SGB drin, warum sie es abgelehnt haben? Dann würde evtl. noch ein Blick ins Gesetz helfen, was sonst noch dazu drin steht. Damit hätte jemand dann auch argumentiert.
Hinzu kämen noch Schreiben der behandelnden Ärzte, Irgendjemand muß Dir ja die Rezepte für die Physiotherapie geschrieben haben. Vielleicht könnte der ja noch was dazu schreiben.

Irgendwann hätte jemand dann zu einem Gutachter gemußt, den die DRV für Widersprüche und Begutachtung eingesetzt hätte. Der hätte den Antrag auch befürwortet, und dann wäre es ziemlich schnell mit der Genehmigung gegangen.

So, ich hoffe, daß die Antwort von jemandem nicht einer Rechtsberatung entspricht, sondern nur ein Erfahrungsbericht darstellen würde :wink:.

Ich weiß nicht, inwieweit es nur ein Märchen ist, aber mir wurde erzählt, daß von 10 Anträgen pauschal erst einmal ein bestimmter Prozentsatz abgelehnt wird. Geht man dann aber in den Widerspruch, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß man die Reha-Maßnahme genehmigt bekommt.

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, daß Du Erfolg hast mit dem Widerspruch und wünsche Dir viel Kraft dafür.

Gruß
Anka

nahe, wenn ich nach Einspruchsgründen für einen konkreten
Verwaltungsakt frage!

konkret wurde aber nicht gefragt, die Fragestellung war „wie müsste … werden würde“

Hallo Chrissie,

angenommen, jemand hätte im letzten Jahr das „Vergnügen“
gehabt, einen Rehaantrag (aber mit anderer Ursache) abgelehnt
zu bekommen und wäre stattdessen auf eine ambulante Maßnahme
verwiesen worden. So wäre jemand bei seinem Widerspruch
vorgegangen:

hätte, wäre, würde, müsste
Klasse!!! Alles unter Beachtung der FAQ, lol
Wenn der Fall nicht fiktiv gewesen wäre, hätte ich mich krank gelacht.
Dafür ein Sternchen

Hallo Anka,

vielen Dank für deine theoretischen Ausführungen. Ich denke - sollte jemand tatsächlich solche Probleme haben - so könnte er damit was erreichen…

Liebe Grüße

Chrissi