Ambulanter Pflegedienst und Leistungskomplex

Hallo,

ich arbeite seit ein paar Jahren bei einem Ambulanten Dienst in der hauswirtschaftlichen Versorung sowie Betreuung nach §45 SGB.
Die Bezahlung ist mit 8 Euro/Std. bescheiden. Die Kommunikation mit der Geschäftsführung leider auch.

Mich interessiert u.a., wie sich der Leistungskomplex zusammensetzt.
Ich bin bei einem Herr, der Sozialgeld bezieht mit Pflegestufe 0. Bis letzten Monat hatte ich 3 Std. die Woche. Nun wird er 2x die Woche mit je 3/4 Std. gewaschen. Dadurch habe ich nur noch 1,5 Std. in der Woche für:
Reinigung der Whg.(65qm)
Bett beziehen
Müllentsorgung
Wäschepflege
Einkaufen (unter eine 1/2 Std. nicht machbar)

Gestern erklärte man mir, ich soll eine 1/2 Std. mehr die Woche bei ihm arbeiten. Die Zeit sei für Schriftkram, Behördengänge gedacht.
Das sei Ersatz für die Hausbesuchspauschale durch die Geschäftsleitung.

Wer kann mir dazu etwas sagen? Normaler Zustand?

Hallo,
du schreibst, daß du im ambulanten dienst für hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung arbeitest. Dann nehme ich an, daß du keine ausbildung als Altenpfleger/in hast. Das heißt dass sich deine Bezahlung natürlich nach deiner Kompetenz richtet. Das heißt aber auch, das Waschen des Klienten nicht zu deinen Aufgaben gehört.
Abrechnen wird der Pflegedienst in diesem Fall mit dem Klienten, denn bei einer Pflegestufe 0 gibt es kein Pflegegeld, außer der mann ist dement, dann zahlt die Pflegekasse 100- 200€ im Monat für die Demenzbetreuung. Das machen aber speziell ausgebildete Demenzbetreuer oder aber die Angehörigen können dies als Geldleistung beantragen.
Ich würde dir mal empfehlen dich mal bei anderen Arbeitgebern zu erkundigen, wie da die Bezahlung und Arbeitsbedingungen sind.
Unklar ist mir die wöchentliche Hausbesuchspauschale durch die Geschäftsleitung, vertraut sie ihren Mitarbeitern nicht?
alles Gute

Es bekommen, bis auf die, die in der Pflege tätig sind, alle 8,-Euro. Altenpflegerin bin ich nicht und ich übernehme somit auch nicht die Körperpflege.
Der Klient ist Sozialfall und es wird über die Sozialkasse abgerechnet.
Die Hausbesuchspauschale hat nichts mit einer eventuellen Kontrolle der Mitarbeiter zu tun, sie bezieht sich auf den Klienten. Die steht ihm zu.

Hallo Consulina,

die Regelung des Pflegedienstes kann ich anhand Deiner Angaben nicht ganz nachvollziehen - insbesondere, wie eine halbe Stunde Arbeit Ersatz für eine Hausbesuchspauschale sein kann??
Um ganz genau zu erfahren, was korrekt ist und was nicht, sofern es Dir darum geht - frage bei der Pflegekasse nach mit diesem konkreten Fall. Dann bekommst Du eine rechtssichere Auskunft (Hinsichtlich Leistungen nach §45 SGB XI)
Zudem steht Dir das Sozialamt auch als Ansprechpartner zu Verfügung, die laut Deinen Angaben die Finanzierung bei Pflegestufe 0 übernehmen.

Ich habe jedoch den Eindruck, dass es Ihnen um etwas anders geht - die Frage, ob 8,- € / Stunde eine angemessene Vergütung für Ihre Arbeit ist und ob der Zeitrahmen, der Ihnen gegeben wird realistisch ist.

Hinsichtlich des Stundensatzes empfehle ich Ihnen, sich bei anderen Pflegediensten in Ihrer Umgebung zu erkundigen. Ich kann Ihnen hierzu wenig sagen, da es regionale Unterschiede gibt.
Der Zeitrahmen ist entweder abhängig von der Vergütung und damit auch von den internen Kosten oder sogar durch das SGB XI festgelegt. Ganz generell: Wenn zusätzliche Leistungen bei einer pauschalen Vergütung hinzukommen, sinkt entsprechend die zur Verfügung stehende Zeit.

Wer Ihnen am besten Auskunft geben kann, ist Ihr Arbeitgeber. Vielleicht versuchen sie es noch ein mal?

Beste Grüße
Michael

Danke für die Antworten.

Im August war der MD bei dem Klienten. Er bekam die Pflegestufe I aberkannt.
Da er zuvor im Krankenhaus war, leierten die von dort die Körperpflege an.
Die wurde dann durch den Pflegedient mit 1,5 Std. die Woche angesetzt. Er wird aber nur gewaschen und lt. seiner Aussage dauert das nur eine 0.5 Std.

Durch Zufall sah ich in einem Bescheid, dass ihm eine monatlliche Hausbesuchspauschale zugesprochen wurde. Diese führte eine der Geschäftsleitung auch durch. Der Klient beschwerte sich dabei offensichtlich, dass 1,5 Std schlichtweg zu wenig sind, um Haushalt und Einkauf einigermaßen ordentlich hin zu bekommen. Sie sicherten ihm etwas mehr Zeit zu. Das erfuhr ich von ihm.

Daraufhin bekam ich in der letzten Woche nur so nebenbei und auf meiner Anfrage von der Geschäftsleitung die Anordnung, das zu machen, was sie bisher bei ihm machte. Eben bürokratische Angelegenheiten…oder ein Arztbesuch mit ihm. 1/2Std.??? Mehr nicht!

Mit denen zu sprechen, ist nicht einfach. Häufig wird man angepampt. Wenn ich beim Sozialamt anrufe, geht die Nachricht meines Anrufs evtl. auch zum Pflegedienst. Das kann ungünstig sein.

Meine Frage auch:
Inwiefern kann ein Pflegedienst die Zeiten für diese und jene Leistung ansetzen? Könnten die auch sagen, 2 Std. die Woche für Haushalt und nur 2x 1/2 Std. für das Wachen.
Wo ist im Leistungskomplex eine Hausbesuchspauschale oder vergleichbares  vermerkt?