Guten Tag,
ich würde gerne wissen wie Ambulanzen in einem Krankenhaus abrechnen.
Sind Ambulanzen eigene Praxen, die sich im Krankenhaus befinden? Wenn ja, rechnen sie Leistungen ihrer Patienten die nur im Krankenhaus erbracht werden können (z. B. Röntgen) mit dem Krankenhaus ab?
Oder gehört eine Ambulanz in der Regel fest zum Krankenhaus?
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß Martin
Hallo Martin,
wenn Du gesetzlich versichert bist, werden alle notwendigen Leistungen der Ambulanz über Deine KV-Karte abgerechnet. Diese wird auch dort verlangt. Wenn Du die Ambulanz aufsuchst, z.B. Fuß verstaucht, Röntgen, Verband, Tabletten - fertig, so ist das in der Ambulanz genau so, wie wenn Du einen normalen Arzt aufgesucht hättest.
Wenn Du privat krankenversichert bist, oder das Ganze einfach nur selbst zahlen willst, dann solltest Du wissen, dass unterschiedliche Konstellationen möglich sind. Entweder wird die Radiologie im Krankenhaus als integierte Leistung erbracht oder duch eine - zwar örtlich integierte - aber ansonsten wirtschaftlich eigenständige Praxis. Ganz allgemein kann man dazu nichts sagen. Höchstens soviel: je größer ein Krankenhaus ist, desto eher ist wahrscheinlich die Radiologie (Röntgen) integiert. Möglich ist in beiden Fällen, dass das Röntgen gesondert in rechnung gestellt wird.
Viele Grüße
Maralena