bei der 2-jährigen Pflichtuntersuchung des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Bau Berufsgenossenschaft wurde bei einem Bekannten von mir eine Berufskrankheit festgestellt und ihm mit sofortiger Wirkung Arbeitsverbot erteilt. Er bekam keinen Krankenschein und musste weitere Ärtzte aufsuchen, die seine Krankheit bestätigen, ihn krank schreiben und gegebenfalls heilen. 14 Tage, 3 Ärzte und diverse Untersuchungen später wurde festgestellt, dass er völlig gesund ist und der erste Befund falsch war. Nun ist er 14 Tage ausgefallen, sein Arbeitgeber musste Aufträge verschieben und die Angst, er dürfe seinen Beruf nicht mehr ausüben spukte natürlich auch während der ganzen Zeit in seinem Kopf!
Nun zu meiner Frage: Kann man dagegen vorgehen? Also wegen des Fehlbefundes mit sofortigem Arbeitsverbot Schadensansprüche stellen?
Ich sehe ja ein, dass Ärzte Fehler machen und glücklicherweise wars in seinem Fall ein Irrtum, dass er überhaupt krank war! Aber ich finde die Reichweite seines Befundes doch zeimlich krass und kann nicht glauben, dass man das jetzt so hinnehmen muß!
bei der 2-jährigen Pflichtuntersuchung des
Arbeitsmedizinischen Dienstes der Bau Berufsgenossenschaft
wurde bei einem Bekannten von mir eine Berufskrankheit
festgestellt und ihm mit sofortiger Wirkung Arbeitsverbot
erteilt.
Nun zu meiner Frage: Kann man dagegen vorgehen? Also wegen des
Fehlbefundes mit sofortigem Arbeitsverbot Schadensansprüche
stellen?
Ich sehe ja ein, dass Ärzte Fehler machen und glücklicherweise
wars in seinem Fall ein Irrtum, dass er überhaupt krank war!
Aber ich finde die Reichweite seines Befundes doch zeimlich
krass und kann nicht glauben, dass man das jetzt so hinnehmen
muß!
Handelte es sich bei dem Befund tatsächlich um die Feststellung einer Berufskrankheit oder um einen (starken) Verdacht? Diese sollte dann möglicherweise mit weiteren Untersuchungen erhärtet oder entkräftet werden?
Insofern ist das handeln des Arztes korrekt gewesen. In den meisten fällen ist es bei solchen Plichtuntersuchungen nicht möglich eine fundiertere Beurteilung vorzunehmen.
Und gerade die Berufsgenossenschaften sind doch eher sehr zurückhaltend Berufskrankheiten festzustellen und anzuerkennen.
Vielleicht ist es möglich sich noch einmal den Befund näher anzuschauen bzw. erklären zu lassen.
Er hat von dem Arzt der BG bis heute nur das schriftliche Arbeitsverbot ohne Begründung, weder eine Diagnose noch eine Überweisungsschein für weitere Ärzte. Das lief alles mündlich.
Sicher auch, weil die BG da vorsichtig ist, schließlich müssten Sie in einem solchen Fall dann zahlen!
Die wissen schon, was wann auf Papier gebracht werden muß und wie, um sich nicht ins eigene Fleisch zu schneiden. Aber der Ärger bleibt eben dann an meinem Bekannten hängen.
Find ich traurig, dass man oft von anderen einflusslos abhängig ist!
wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier nicht um einen Verdienstausfall für die Zeit des Arbeitsverbotes. Dieser wird die BG ja wohl bezahlen. Gefragt wird hier nach einem zusätzlichen Schadensersatzanspruch. Dieser dürfte kaum möglich sein, da dies ein Verschulden der handelnden Personen voraussetzt. Ein solches vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln kann man hier aber nicht erkennen.
Bei einem solchen fiktiven Fall stellen sich die üblichen Fragen:
Wer hatte einen konkreten Schaden, der Arbeitgeber(Lohnfortzahlung, Ärger mit den Kunden), der Arbeitnehmer, die Krankenkasse?
Wie hoch ist der Schaden?
Und dann kommt die Frage nach dem Verschulden, also Vorsatz/Fahrlässigkeit?
Ich hoffe nicht, dass hier jemand auf die Idee a la USA kommt, wegen seelischer Qualen ein paar Millionen vom Arzt/AMD/BG Bauwirtschaft zu erstreiten.
Ich kann verstehen, dass man bei so einer Diagnose echt down und fertig ist, aber ob bei der Kürze der Zeit ein Gericht einen ansprechenden Betrag zuspricht…ich weiß ja nicht.
Hoffentlich würden sich die Ärzte entschuldigen (DAS kann man erwarten) und man selbst sollte einfach nur froh sein, dass alles in Ordnung ist.
Und auch der Chef sollte froh sein und seinen Ärger nicht am unschuldigen Arbeitnehmer auslassen…naja Chefs halt…
Er hat von dem Arzt der BG bis heute nur das schriftliche
Arbeitsverbot ohne Begründung, weder eine Diagnose noch eine
Überweisungsschein für weitere Ärzte. Das lief alles mündlich.
Das ist zumindest mal ungewöhnlich.
Sicher auch, weil die BG da vorsichtig ist, schließlich
müssten Sie in einem solchen Fall dann zahlen!
Die wissen schon, was wann auf Papier gebracht werden muß und
wie, um sich nicht ins eigene Fleisch zu schneiden. Aber der
Ärger bleibt eben dann an meinem Bekannten hängen.
Wenn ein Arbeitsverbot verhängt wurde, sollte es auch aufgrund einer Grundlage geschehen sein. Schließlich ist es offensichtlich wieder aufgehoben worden.
Wenn man dies nicht vom untersuchenden Arzt erfährt, und auch nicht von seiner BG, dann muss man sich eben überlegen, ob es sich lohnt, diese Infos notfalls unter Zuhilfenahme eines Anwaltes zu bekommen.
Ohne genaue Kenntnisse der gesamten Umstände, wird hier wohl niemand weitere Tipps haben.