Hallo,
Welche Strafen sind denn in etwa zu erwarten für
gemeinschaftliche Vergewaltigung?
Kommt auch wieder auf den Staat an. In den Südstaaten kann
soetwas ganz leicht mit Lebenslang enden, je nach Fall und
Brutalität. Das ist von Staat zu Staat verschienden.
Aber woher weiß man denn zu welchem Staat der Stützpunkt
gehört oder in welchem Staat dann in den USA verhandelt wird?
Sorry, der Soldat kommt vors Militärgericht. Das ist unabhängig vom Staat.
Das Militärgericht wäre in Europa je nach Straftat zuständig, entweder Army (wäre Gericht Stuttgart, Gefängnis Mannheim) , Airforce, Navy (Ramstein) allerdings nur temporär, die kommen dann sowieso später ins Gefängnis in die Staaten.
Ich nehme dann also mal an, dass der amerikanische Zivilist
nach Amerika geflogen wird. Und der deutsche?
Die Soldaten werden dann wohl im Stützpunkt vors
Militärgericht kommen?!
Der amerikanische Zivilist könnte vor das Gericht in den Vereinigten Staaten kommen, je nachdem woher er kommt. Das ist abhängig von seiner Herkunft (also aus welchem Staat er kommt).
Wenn er allerdings als Civilist (oder noch schlimmer für ihn- als ehemaliger Soldat oder als ehemaliger Soldat in Bereitschaft ist) und für die US Army arbeitet, kann es sein, dass er auch vors Militärgericht kommt.
Wenn er „nur“ für das US government arbeitet oder für eine Organisation, die für das Militär tätig ist - also nicht direkt über die US Forces eingestellt ist, dann kommt er vors amerikanische Gericht.
Aber das kann man hier im Internet Forum nicht beantworten!! Es wird im Einzelfall entschieden. Es kann niemand sagen. Die Details können da den Unterschied machen. Es ist ein Unterschied ob er ehemaliger Soldat, noch in Bereitschaft, oder nie Soldat war (oder Airman, wie auch immer)
Die Soldaten werden zuerst vors Gericht in den Stützpunkt kommen, dort wird dann entschieden wie weiter verhandelt wird, je nach Fall und ob Schuldigkeit erwiesen wurde. Falls für schuldig befunden, kommen sie (erst ins Coleman Gefängnis in Mannheim, bis Ausreise) später ins Gefängnis in die USA, falls sie gegen das Urteil kämpfen wird vor Militärgericht in den USA weiter verhandelt. Oder sie kommen gleich vors Militärgericht in die USA, je nach schwere des Falls und Beweislage.
Der Deutsche wird vor deutschem Gericht verhandelt. Zeugenaussagen des Opfers und übersetzte und beglaubigte schriftliche Zeugenaussagen der Amerikaner.
Das glaube ich gerne. Aber die bisherigen Antworten haben mir
echt schon gut weiter geholfen…
Noch besser kann dir da das Jag Office auf dem Stützpunkt helfen. Je nach Standort der Dame oder des Vorfalls kann ich dir gerne die Telefonnummern des Jag Ofices dort nennen. Dort bekommst du auch einen Termin für die Beratung wenn du das willst.
Das Jag Office ist eine juristische Beratung die für solche Sachen, in denen Soldaten involviert sind zuständigsind. Die beraten auch Deutsche, wenn es ein Fall wie solcher wäre. Zumindest eine Art Erstberatung um die Sachlage und Vorgehensweisen zu klären. Anwälte bekommt man dort natürlich nicht.
Aber auch diese Kontakte kann jeder deutsche Anwalt oder Polizist nennen. Die deutschen Polizisten arbeiten mit der MP zusammen wenns um soetwas geht.
Was meinst du mit eingeschrieben?
AirForce
Also was denn nun?? Soldaten (Army) oder Airforce (Airman) ??
Weiter oben redest du von Soldaten. Oder waren es Soldaten auf einem Airforce Gelände? Das macht das ganze noch etwas komplizierter.
Naja, eine Civilistin, mit nicht amerikanischer Staatsbürgerschaft, die auch nicht „related“ ist, muss von einem Soldat (Airman) oder sonstigen dazu Berechtigtem eingetragen werden. Also am Gate mit Ausweis usw. angemeldet werden. Und sich bei verlassen genau so wieder abmelden. In der Regel nach 24 Stunden der Anmeldung. Manchmal auch nur 12 Stunden oder man muss vorher anmelden wie lange man bleibt. So einfach reinspazieren und wieder rausspazieren geht da nicht. Das wird alles dokumentiert. An manchen Army Bases wird sogar der Personalausweis einbehalten bis man das Base wieder verlässt.
Ist die Dame einfach so wieder raus, hat sich abgemeldet und hat die Vergewaltigung später erst angezeigt, oder bereits vor verlassen des Militärgeländes? - ist nur so ne Frage aus Neugier, hilft natürlich nicht beim klären der Fragen, weil die nicht zu beantworten sind. Allerdings im Einzelfall berücksichtigt werden können. Wenn z.B. die Dame sich einschreiben hat lassen, und nach 24 Stunden sich immer noch nicht gemeldet oder abgemeldet hat, wird soetwas auch festgehalten bzw. man kontaktiert die Person, die die Dame eingeschrieben hat und dafür unterschrieben hat … da kommen Fragen auf und es wird dokumentiert.
Falls die Damen allerdings innerhalb der 12 oder 24 Stunden das Base wieder verlassen hat, ist es wohl nicht aufgefallen, ausser sie hat es sofort angezeigt …
Wie gesagt, es spielen so viele Details eine Rolle um die Beweislage und somit das Strafmaass zu ändern …
LG Jasmin