Amerik. Stützpunkt in Dtl.: Wo wird verhandelt?

Hallo,

angenommen ein Verbrechen wird von einer Gruppe Männer begangen. Das ganze passiert auf einem amerikanischen Stützpunkt in Deutschland. Drei der Männer sind Amerikaner- davon 2 Soldaten-, einer ist Deutscher.
Wo wird das Verbrechen verhandelt? Vor einem deutschen Gericht, vor einem amerikanischen oder vor einem Militärgericht? Werden Soldaten und Zivilisten eine getrennte Verhandlungen bekommen?

LG

Hi,

kommt darauf an.

Tatort ist amerikanisches Hoheitsgebiet, zuständig für die Soldaten ist das Militärgericht.

Es kommt auf das Verbrechen an, ob der deutsche Staatsanwalt die Sache übernimmt und der Deutsche vor ein deutsches Gericht kommt.

Grüße
miamei

Hallo,

danke für die Antwort.

Es handelt sich um ein Sexualdelikt. Opfer ist eine deutsche Frau.
Die Soldaten bekommen also eine Verhandlung vor dem Militärgericht? Und keine zusätzliche Verhandlung vor einem Zivilgericht?
Was ist mit dem Amerikaner, der kein Soldat ist?

Wird da 3 Mal anders verhandelt?
1.) die amerikanischen Soldaten
2.) der amerikanische Zivilist
3.) der deutsche?

Wo muss die Frau aussagen?

LG

Hallo,

Die Soldaten bekommen also eine Verhandlung vor dem
Militärgericht? Und keine zusätzliche Verhandlung vor einem
Zivilgericht?

Das Militärgericht ist in der Regel strenger.

Wird da 3 Mal anders verhandelt?
1.) die amerikanischen Soldaten
2.) der amerikanische Zivilist
3.) der deutsche?

Kann schon sein, ja. Muss aber nicht, wenn die deutschen Behörden sich mit den amerikanischen Behörden einige sind. Das wird in der Regel einzel entschieden.

Frag doch mal im Jag-office des Bases nach.

LG Jasmin

Hallo,

sagen wir, es wird vor einem amerikanischen Gericht verhandelt.
Muss das Opfer dann nach Amerika fliegen oder werden Richter eingeflogen und es kann eine Verhandlung im Stützpunkt stattfinden?
Wo ist das Militärgericht? Auch im Stützpunkt?

Welche Strafen sind denn in etwa zu erwarten für gemeinschaftliche Vergewaltigung?

Hallo,

sagen wir, es wird vor einem amerikanischen Gericht
verhandelt.
Muss das Opfer dann nach Amerika fliegen oder werden Richter
eingeflogen und es kann eine Verhandlung im Stützpunkt
stattfinden?

Niemand muss irgend wohin fliegen. Das wird in der Regel schriftlich geregelt. Das Opfer sagt in D-land vor Gericht bzw. bei der Botschaft oder in Zusammenarbeit mit dem amerikanischem government aus, die Aussage wird beglaubigt und die Übersetzung nocheinmal beglaubigt und dann geht das ganze schriftlich ab zum Gericht in die USA, meisst auf dirktem Wege von der Botschaft oder aus dem Konsulat, wenn man sich dort darauf einlässt.

Wo ist das Militärgericht? Auch im Stützpunkt?

Kommt drauf an ob Air Force, Army oder Navy obwohl Navy zusammen mit Airforce in D-land den selben Headquarter hat. Jag Offices gibt es auf fast jedem Stützpunkt, Gerichte natürlich nicht.
Army Gericht ist soweit ich weiss noch in Stuttgart, das Airforce sollte in Ramstein sein oder das nächste Airforce/Navy Gericht in Italien.

Welche Strafen sind denn in etwa zu erwarten für
gemeinschaftliche Vergewaltigung?

Kommt auch wieder auf den Staat an. In den Südstaaten kann soetwas ganz leicht mit Lebenslang enden, je nach Fall und Brutalität. Das ist von Staat zu Staat verschienden.

So etwas kann man wirklich nicht in einem Forum im Internet beantworten. Da kannst du noch so viele Frage stellen es ist unmöglich das zu beantworten.

Nicht mal ein amerikanischer Anwalt in Frankfurt könnte dir das so beantworten.
Die Richter in den Staaten und das Militärgericht ist sowas von unberechenbar. Aber auf jeden Fall 100 Höllen schlimmer als ein deutsches Gericht für diesen Fall.

Darf ich fragen, ob einer dieser 3 Herren die Dame eingeschrieben hat, oder ob sie von jemand separatem eingeschrieben wurde? Army oder Airbase? - ich gehe mal eher von Army aus.
Obwohl das vor Gericht kaum Unterschied macht.

LG Jasmin

Hallo,

Welche Strafen sind denn in etwa zu erwarten für
gemeinschaftliche Vergewaltigung?

Kommt auch wieder auf den Staat an. In den Südstaaten kann
soetwas ganz leicht mit Lebenslang enden, je nach Fall und
Brutalität. Das ist von Staat zu Staat verschienden.

Aber woher weiß man denn zu welchem Staat der Stützpunkt gehört oder in welchem Staat dann in den USA verhandelt wird?
Ich nehme dann also mal an, dass der amerikanische Zivilist nach Amerika geflogen wird. Und der deutsche?
Die Soldaten werden dann wohl im Stützpunkt vors Militärgericht kommen?!

So etwas kann man wirklich nicht in einem Forum im Internet
beantworten. Da kannst du noch so viele Frage stellen es ist
unmöglich das zu beantworten.

Das glaube ich gerne. Aber die bisherigen Antworten haben mir echt schon gut weiter geholfen…

Darf ich fragen, ob einer dieser 3 Herren die Dame
eingeschrieben hat, oder ob sie von jemand separatem
eingeschrieben wurde? Army oder Airbase? - ich gehe mal eher
von Army aus.
Obwohl das vor Gericht kaum Unterschied macht.

Was meinst du mit eingeschrieben?
AirForce

LG

Hallo,

Welche Strafen sind denn in etwa zu erwarten für
gemeinschaftliche Vergewaltigung?

Kommt auch wieder auf den Staat an. In den Südstaaten kann
soetwas ganz leicht mit Lebenslang enden, je nach Fall und
Brutalität. Das ist von Staat zu Staat verschienden.

Aber woher weiß man denn zu welchem Staat der Stützpunkt
gehört oder in welchem Staat dann in den USA verhandelt wird?

Sorry, der Soldat kommt vors Militärgericht. Das ist unabhängig vom Staat.

Das Militärgericht wäre in Europa je nach Straftat zuständig, entweder Army (wäre Gericht Stuttgart, Gefängnis Mannheim) , Airforce, Navy (Ramstein) allerdings nur temporär, die kommen dann sowieso später ins Gefängnis in die Staaten.

Ich nehme dann also mal an, dass der amerikanische Zivilist
nach Amerika geflogen wird. Und der deutsche?
Die Soldaten werden dann wohl im Stützpunkt vors
Militärgericht kommen?!

Der amerikanische Zivilist könnte vor das Gericht in den Vereinigten Staaten kommen, je nachdem woher er kommt. Das ist abhängig von seiner Herkunft (also aus welchem Staat er kommt).
Wenn er allerdings als Civilist (oder noch schlimmer für ihn- als ehemaliger Soldat oder als ehemaliger Soldat in Bereitschaft ist) und für die US Army arbeitet, kann es sein, dass er auch vors Militärgericht kommt.
Wenn er „nur“ für das US government arbeitet oder für eine Organisation, die für das Militär tätig ist - also nicht direkt über die US Forces eingestellt ist, dann kommt er vors amerikanische Gericht.
Aber das kann man hier im Internet Forum nicht beantworten!! Es wird im Einzelfall entschieden. Es kann niemand sagen. Die Details können da den Unterschied machen. Es ist ein Unterschied ob er ehemaliger Soldat, noch in Bereitschaft, oder nie Soldat war (oder Airman, wie auch immer)

Die Soldaten werden zuerst vors Gericht in den Stützpunkt kommen, dort wird dann entschieden wie weiter verhandelt wird, je nach Fall und ob Schuldigkeit erwiesen wurde. Falls für schuldig befunden, kommen sie (erst ins Coleman Gefängnis in Mannheim, bis Ausreise) später ins Gefängnis in die USA, falls sie gegen das Urteil kämpfen wird vor Militärgericht in den USA weiter verhandelt. Oder sie kommen gleich vors Militärgericht in die USA, je nach schwere des Falls und Beweislage.

Der Deutsche wird vor deutschem Gericht verhandelt. Zeugenaussagen des Opfers und übersetzte und beglaubigte schriftliche Zeugenaussagen der Amerikaner.

Das glaube ich gerne. Aber die bisherigen Antworten haben mir
echt schon gut weiter geholfen…

Noch besser kann dir da das Jag Office auf dem Stützpunkt helfen. Je nach Standort der Dame oder des Vorfalls kann ich dir gerne die Telefonnummern des Jag Ofices dort nennen. Dort bekommst du auch einen Termin für die Beratung wenn du das willst.
Das Jag Office ist eine juristische Beratung die für solche Sachen, in denen Soldaten involviert sind zuständigsind. Die beraten auch Deutsche, wenn es ein Fall wie solcher wäre. Zumindest eine Art Erstberatung um die Sachlage und Vorgehensweisen zu klären. Anwälte bekommt man dort natürlich nicht.
Aber auch diese Kontakte kann jeder deutsche Anwalt oder Polizist nennen. Die deutschen Polizisten arbeiten mit der MP zusammen wenns um soetwas geht.

Was meinst du mit eingeschrieben?
AirForce

Also was denn nun?? Soldaten (Army) oder Airforce (Airman) ??
Weiter oben redest du von Soldaten. Oder waren es Soldaten auf einem Airforce Gelände? Das macht das ganze noch etwas komplizierter.

Naja, eine Civilistin, mit nicht amerikanischer Staatsbürgerschaft, die auch nicht „related“ ist, muss von einem Soldat (Airman) oder sonstigen dazu Berechtigtem eingetragen werden. Also am Gate mit Ausweis usw. angemeldet werden. Und sich bei verlassen genau so wieder abmelden. In der Regel nach 24 Stunden der Anmeldung. Manchmal auch nur 12 Stunden oder man muss vorher anmelden wie lange man bleibt. So einfach reinspazieren und wieder rausspazieren geht da nicht. Das wird alles dokumentiert. An manchen Army Bases wird sogar der Personalausweis einbehalten bis man das Base wieder verlässt.

Ist die Dame einfach so wieder raus, hat sich abgemeldet und hat die Vergewaltigung später erst angezeigt, oder bereits vor verlassen des Militärgeländes? - ist nur so ne Frage aus Neugier, hilft natürlich nicht beim klären der Fragen, weil die nicht zu beantworten sind. Allerdings im Einzelfall berücksichtigt werden können. Wenn z.B. die Dame sich einschreiben hat lassen, und nach 24 Stunden sich immer noch nicht gemeldet oder abgemeldet hat, wird soetwas auch festgehalten bzw. man kontaktiert die Person, die die Dame eingeschrieben hat und dafür unterschrieben hat … da kommen Fragen auf und es wird dokumentiert.

Falls die Damen allerdings innerhalb der 12 oder 24 Stunden das Base wieder verlassen hat, ist es wohl nicht aufgefallen, ausser sie hat es sofort angezeigt …

Wie gesagt, es spielen so viele Details eine Rolle um die Beweislage und somit das Strafmaass zu ändern …

LG Jasmin

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Tatort ist amerikanisches Hoheitsgebiet,

Gott bewahre, nein! US-Stützpunkte in Deutschland sind selbstverständlich Territorium der Bundesrepublik Deutschland, die auf Grund bilateraler Verträge (Status of Forces Agreement=SOFA) und dem NATO Truppenstatut (NTS) zeitweise den USA zur Verfügung gestellt werden. Nur regeln diese Verträge auch die Strafverfolgung von Straftaten von Militärangehörigen (nicht nur Soldaten) im Aufnahmestaat.

zuständig für die Soldaten ist das Militärgericht.

Das mag sein, ist aber aus deutscher Sicht erst einmal völlig unerheblich. Aus deutscher Sicht ist einzig relevant: Es gibt eine Straftat in Deutschland, dementsprechend gibt es eine zuständige deutsche Staatsanwaltschaft und ein zuständiges deutsches Gericht. Im Falle der US-Streitkräfte in Deutschland verzichtet die Bundesrepublik grundsätzlich auf eine Strafverfolgung in Deutschland, wenn eine Strafverfolgung durch US-Behörden stattfindet. Ausnahmen sind Straftaten durch die dem Täter in den USA die Todesstrafe drohen würde (hier muss eine deutsche Staatsanwaltschaft das Verfahren an sich ziehen) oder Fälle in denen ein besonderes Interesse für die Strafverfolgung in Deutschland besteht. Liegen beide Fälle nicht vor obliegt die praktische Strafverfolgung den US-Behörden.

Es kommt auf das Verbrechen an, ob der deutsche Staatsanwalt
die Sache übernimmt und der Deutsche vor ein deutsches Gericht
kommt.

Dass eine deutsche Staatsanwaltschaft bei einem Verbrechen in Deutschland von dem sie Kenntnis erhält nicht tätig wird, halte ich für - gelinde gesagt - unwahrscheinlich. :wink:

Gruß Andreas

Wo wird das Verbrechen verhandelt? Vor einem deutschen
Gericht, vor einem amerikanischen oder vor einem
Militärgericht?

Zwei Möglichkeiten:

  1. Das Verfahren gegen die US-Soldaten findet vor einem US-Militärgericht statt und das Verfahren gegen den Deutschen vor einem ordentlichen gericht in Deutschland.
  2. Auf Grund der im Raum stehenden möglichen Todesstrafe für die US-Soldaten (bei Vergewaltigung durchaus möglich) eröffnet eine deutsche Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen alle drei Beteiligten. Ein gleichzeitiger Prozess in Abwesenheit der Angeklagten Soldaten vor einem US-Militärgericht wäre zusätzlich möglich, eine Auslieferung der Soldaten an die USA ist solange aber nicht möglich, wie die Todesstrafe im Raum steht.

Gruß Andreas

  1. Auf Grund der im Raum stehenden möglichen Todesstrafe für
    die US-Soldaten (bei Vergewaltigung durchaus möglich) eröffnet
    eine deutsche Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen alle drei
    Beteiligten.

Vor dem Militärgericht kann es deshalb wirklich die Todesstrafe geben???
Das gilt dann aber nur für die Soldaten und nicht für den amerikanischen Zivilisten oder?
Oder gibt es auch Staaten der USA wo es darauf die Todesstrafe gibt?

Ein gleichzeitiger Prozess in Abwesenheit der
Angeklagten Soldaten vor einem US-Militärgericht wäre
zusätzlich möglich, eine Auslieferung der Soldaten an die USA
ist solange aber nicht möglich, wie die Todesstrafe im Raum
steht.

Warum Auslieferung? Die Soldaten sind doch rechtlich auf amerikanischem Boden im Stützpunkt oder?
Also kann es dann doch keine Todesstrafe geben oder wie?

Außerdem verstehe ich immer noch nicht so recht warum der Deutsche vor ein deutsches Gericht kommt wo doch das Verbrechen auf amerikanischem Boden begangen wurde.

Viele Grüße

Hallo

Der amerikanische Zivilist könnte vor das Gericht in den
Vereinigten Staaten kommen, je nachdem woher er kommt. Das ist
abhängig von seiner Herkunft (also aus welchem Staat er
kommt).

Der Zivilist kommt aus New York

Wenn er allerdings als Civilist (oder noch schlimmer für ihn-
als ehemaliger Soldat oder als ehemaliger Soldat in
Bereitschaft ist) und für die US Army arbeitet, kann es sein,
dass er auch vors Militärgericht kommt.
Wenn er „nur“ für das US government arbeitet oder für eine
Organisation, die für das Militär tätig ist - also nicht
direkt über die US Forces eingestellt ist, dann kommt er vors
amerikanische Gericht.

Er ist kein ehemaliger Soldat und hat auch nicht dort gearbeitet. Die Männer waren oder sind einfach nur befreundet.

Also was denn nun?? Soldaten (Army) oder Airforce (Airman) ??
Weiter oben redest du von Soldaten. Oder waren es Soldaten auf
einem Airforce Gelände? Das macht das ganze noch etwas
komplizierter.

Entschuldige. Ich wollte nicht für Verwirrung sorgen. Es geht um die AirForce. Ich sage zu denen auch immer „Soldaten“, obwohl das natürlich nicht ganz richtig ist…

Falls die Damen allerdings innerhalb der 12 oder 24 Stunden
das Base wieder verlassen hat, ist es wohl nicht aufgefallen,
ausser sie hat es sofort angezeigt …

Die Frau hat dort einen Freund besucht, der sie auch eingeschrieben habt. Das Verbrechen wurde gemeldet als die Frau noch auf dem Gelände war, weil der Freund sie gesucht hat…

Wie gesagt, es spielen so viele Details eine Rolle um die
Beweislage und somit das Strafmaass zu ändern …

Ich weiß. Aber steht da wirklich die Strafe „lebenslang“ oder sogar „Todesstrafe“ im Raum?

LG

Vor dem Militärgericht kann es deshalb wirklich die
Todesstrafe geben???

Ja auch wegen weitaus „geringerer“ Straftaten. Meines Wissens wurde die Todesstrafe für US-Soldaten aber seit längerer Zeit nicht mehr verhängt, die Möglichkeit besteht aber. Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe sieht übrigens explizit für Militärstrafgesetze die Möglichkeit der Todesstrafe vor.

Das gilt dann aber nur für die Soldaten und nicht für den
amerikanischen Zivilisten oder?

Der US-Zivilist muss sich ganz normal vor einem deutschen Gericht verantworten und/oder vor einem US-Gericht.

Oder gibt es auch Staaten der USA wo es darauf die Todesstrafe
gibt?

Das weiß ich nicht.

Warum Auslieferung?

Weil sich die Täter auf deutschem Territorium befinden und die Straftat in Deutschland begangen wurde.

Die Soldaten sind doch rechtlich auf amerikanischem Boden im :Stützpunkt oder?

Nein! Lies dir bitte noch meine andere Antwort in diesem Artikelbaum durch.

Also kann es dann doch keine Todesstrafe geben oder wie?

Relevant ist die reine Möglichkeit der Verurteilung zum Tode durch US-Militärgerichte bis ein gültiges Urteil gesprochen wurde.

Außerdem verstehe ich immer noch nicht so recht warum der
Deutsche vor ein deutsches Gericht kommt wo doch das
Verbrechen auf amerikanischem Boden begangen wurde.

Es wurde auf deutschem Boden begangen.

Gruß Andreas

Der US-Zivilist muss sich ganz normal vor einem deutschen
Gericht verantworten und/oder vor einem US-Gericht.

Und vor welchem Gericht (deutsches oder US) letzendlich verhandelt wird, das klären Deutschland und USA je nach Fall? Hab ich das richtig verstanden? Also es kann sein, dass entschieden wird, dass die Tat nur vor einem amerikanischem Gericht verhandelt wird und dann in dem Staat aus dem der Täter kommt?!

Der Deutsche kommt aber in JEDEN Fall vor ein deutsches Gericht?

Dann kann es ja letztendlich sein, dass für die etwa gleiche Tat
1.) der Deutsche vor einem deutschen Gericht nur wenige Jahre bekommt
2.) der amerikanische Zivilist vor einem US-Gericht viele Jahre
3.) die amerikanischen Soldaten bzw. Airmen lebenslange Haft

oder?

LG

Hallo,

Wie gesagt, es spielen so viele Details eine Rolle um die
Beweislage und somit das Strafmaass zu ändern …

Ich weiß. Aber steht da wirklich die Strafe „lebenslang“ oder
sogar „Todesstrafe“ im Raum?

Nach dem Gesetz in den Vereinigten Staaten - YEP.

Todeststrafe gibt es nicht in NY.
Nach Militärgesetz eigentlich schon, wurde aber soweit ich weiss vom Militärgericht in den seltesten Fällen verhängt. Also fällt Todesstrafe schon einmal weg.

Lebenslang könnte im Raum stehen, je nach schwere der Tat, Brutalität und Beweislage. Wäre aber durchaus üblich und nicht selten.

In Deutschland schätze ich mal so zwischen 2 Jahren und 5 Jahren max.

hier das deutsche Gesetzbuch dazu:
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

_" … (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren…"

"…(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt … "

"… (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
  2. das Opfer
    a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
    b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. …"_

In Berlin wurden im 2 kleine Kinder 7 Jahre von einem 48-jährigen vergewaltigt:
Zu 9 Jahren Haft wurden der im September 2009 verurteilt. Die nannten das „hohe Strafe“. Man glaubt es nicht!

Das deutsche Gesetz kannst du in Bezug auf Vergewaltigung knicken! Ist nichts wert. Die Jenigen, die das geschrieben haben, haben keine Ahnung von der Gewalt die einem da angetan wird, nicht nur körperlich, auch phsychisch. Die Kinder zum Beispiel werden für den Rest ihres Lebens geprägt sein.

Wie ich bereits sagte, das Amerikanische Gericht geht da sehr viel härter vor. Der Deutsche wird Glück haben, im Verglaich mit den Amis.

LG Jasmin

hab noch was vergessen
Hallo,

hab noch was vergesen zu erwähnen. In den Staaten werden Vergewaltigungen ein Leben lang in den Akten der Personen gehalten. Nicht wie in Deutschland nach einigen Jahren gelöscht. Es bleibt ein Leben lang in den Akten der Herren. Ausserdem ist es in den Staaten üblich bei Vermietungen von Wohnungen oder bei neuen Jobs, bei Vergabe von Krediten usw. die Personenakten zu checken.

Das ist in den Staaten normal. Das nenen die Backgound check.

Als ich in den Staaten gearbeitet hatte, hat mein Vermieter einen Backgroundcheck gemacht, mein Job sowieso … aber sogar ein Nebenjob im Walmart hat einen Backgroundcheck von mir gemacht.

Eigentlich fast alle von denen ich was wollte …
Wenn also was in deinen Akten steht, dann haste für den Rest deines Lebens die Arschkarte.

Das mal nur so nebenbei …

LG Jasmin