Angenommen ein Mensch hat ein Aktiendepot bei einer amerikanischen Bank. Er verkauft Aktien und will das Geld dafür auf sein Girokonto in Deutschland überwiesen bekommen. Dazu muss der Verkaufserlös (in $) in € umgetauscht werden. Das kostet natürlich Gebühren. Der Wechselkurs ist auch unklar.
Aber das Geld kommt nicht. Als er über Internet auf seinem Konto bei der amerikanischen Bank nachschaut, ist dort ein Betrag (in $) gut geschrieben, der ihm viel zu hoch erscheint. Telefonisch fragt er bei der Bank nach, ob das korrekt sei, und bekommt die Auskunft, „Yes Sir!“. Er erfährt, daß er das Geld aus dem Aktienverkauf nochmal explizit anfordern muss, damit es nach Deutschland transferiert wird. Er fordert den gesamten Betrag an und bekommt das Geld auch nach ein paar Tagen überwiesen.
Nun die Frage: Muss er das Geld zurrück geben, wenn die Bank ihren Fehler bemerkt? Schließlich hat er nachgefragt, ob der gut geschriebene Betrag (Cash available) korrekt sei. Verstößt es gegen irgend ein Gesetz das Geld nicht zurück zu geben?
Was meint ihr dazu?
LG, Thomas.

