Amerikanische Verfassung

Guten Tag,

ich schreibe nächsten Woche eine Geschichtsklausur über die Amerikanische Revolution. Nun habe ich noch Fragen zur Amerikanischen Verfassung:

Wie groß ist die Macht der Einzelstaaten nach Einführung der Verfassung 1787?

Mein Ansatz:
Die Einzelstaaten sind im Kongress durch den Senat vertreten. Der Kongress setzt sich aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat zusammen. Der Kongress kann Gesetzte verabschieden und den Präsident anklagen (impeachment). Der Senat beschließt außerdem mit dem Präsidenten zusammen die Administration und den Supreme Court.
Mir ist jetzt nur noch unklar, ob die Einzelstaaten ihre eigenen Gesetze haben, oder ob alle die gleichen haben.

Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
iHomer

Im 10ten Zusatzartikel der Bill of rights steht, dass alle nicht in der Verfassung erwähnten Rechte den einzelnen Staaten überlassen bleiben.

Die sind glaube ich 1787 oder 88, oder war es 1791 (Bin unsicher in diesem Punkt, was da was genau ratifiziert wurde) von fast allen Staaten anerkannt worden. Da kommen aber immer mehr dazu in den Jahren danach.

Lies am besten noch mal die Verfassung, die BoR und die Zusatzartikel durch, dadurch dürfeten sich nahezu alle Fragen klären. (Originale Texte der Verfassung und der BoR findest du im Internet zu Hauf, vorsicht vor Abschriften/Übersetzungen, lies lieber eines der vielen Bilddateien, oder schau auf der Seite des Kongress )

danke für die Antwort.

also ich habe das jetzt so verstanden, dass die grundlegenden Angelegenheiten wie z.B. Recht auf Freiheit, Sicherheit,…sind in den Bill of Richts verankert, aber wie z.B. das Problem der Sklavenfrage ist den Einzelstaaten durch das zum Teil föderale System von Amerika selbst überlassen (soll heißen, wie du schon erwähnt hast, dass die Befugnisse, die von der Verfassung weder den Vereingiten Staaten übertragen noch den Einzelstaaten versagt sind, bleiben den Einzelstaaten oder dem Volke überlassen).
Kann man die Einzelstaaten nach der Verfassung noch als Souverän bezeichnen?

Nun habe ich eine weitere Frage: Wir habe in der Schule gelernt, dass nach dem Sezessionskrieg die Vorherrschaft des Bundes über die Einzelstaaten gefestigt wurde. Die Ideal von Thomas Jefferson, dass die Verfassung eng ausgelegt ist und die Zentralregierung wenig Macht hat, galten nicht mehr.
Die Sklavenhaltung wurde beispielsweise verboten… . Nun zu meiner Frage: hat man die Vorherrschaft des Bundes gefestigt, indem man neue Gesetzte einführte, die die Souveränität der Einzelstaaten stark einschränkte und somit der Bund gestärkt hat?

Gruß

Puha, das sind viele Fragen:

1865 ist der 13 Zusatzartikel eingeführt worden, der die Sklaverei verbietet,

Sind die die Einzelstaaten noch Souveräne?

Hm kommt halt auf den Kontext drauf an: In den nicht in den Zusatzartikeln der BOR und der Verfassung niedergeschriebenen Rechten, JA, sonst nein. Das Wort Souverön ist etwas ungünstig. (Meine Antwort meint eher: Souverän in der Gesetzgebung gegenüber der Verfassung)

Hat man die Vorherrschaft des Bundes gefestigt, indem man neue Gesetzte einführte, die die Souveränität der Einzelstaaten stark einschränkte und somit der Bund gestärkt hat?

Auch das Wort Vorherrschaft / eingeschränkt passen nicht.

Lass es mich so sagen:
Durch die Verfassung und Formierung als Staatenbund hat man sich in gemeinschaftlicher Absprache allgemeingültige Gesetze gegeben, die nun für alle konstituierenden (! Nie vergessen wer wann dabei war !) Staaten gelten sollen. Das festigt den Bund zwischen diesen zu nächst einmal zumindest praktikabel.

Verstehst Du den Unterschied? bei Dir klingt es so, als ob die „pöse“ Verfassung die Rechte der armen, kleinen Staaten eingeschränkt hat. Man hat sich auf gemeinsame Rechte geeinigt.

Ja, es waren zahlenmäßig weniger Rechte da, die die Staaten autark regulieren konnten, und ja, bestimmt finden sich sich Beispiele in denen in bestimmten Fällen Zusatzartikel auf Kritik in Kontroverse zum Landesgesetz stießen. Sogar sehr bestimmt.

Das ist natürliche eine rein akademische Antwort. Die Folgegeschichte nach 1787 zeigt ja deutlich, dass es noch einige Auseinandersetzung gab…s.h. Sezessionskrieg … usw. und dass die Zusatzartikel bis heute auf 26 (27) erweitret wurden.

mir ist es leider immer noch nicht ganz klar.

Mal so gefragt, was hat sich nach dem Sezessionskrieg an der Verfassung verändert?

Leider muss ich mal so langsam aufhören Dir zu antworten.

Du hast einige Fragen gestellt und ich habe Dir einige Denkanstöße gegeben.

Deine weitere Frage ist ein anderes Thema.

Wer-weiß-was sollte nach den Richtlinien des Forums nicht als Ersatz für eigene Lernleistungen in der Schule genutzt werden.

Evt. noch zwei Tipps:

1.) Vertüdel dich nicht all zu sehr in Kleinigekeiten. Du machst Dir schon sehr gut Gedanken zu den einzelnen Punkten. Vertraue auch Deinem eigenen Urteil über die Themen und lies Dich noch mehr ein. Vieles wird sich dann schon klären. Eine gute Note bekommt man auch zu großen Teilen dadurch, dass man seine eigenen Erkentnisse gut begründent und erklärt, da ist wenig gut bearbeitet besser als immer alles zu wissen und mit reinzunehmen. Und halte Dich ein wenig fern von Wissen aus dem Internet (Wiki usw.). Bücher sind da bedeutend sinnvoller.

2.) Gehe meine Antworten bzw. Deine Fragen doch noch einmal mit Klassenkameraden, Deinen Eltern oder Deinem Geschichtslehrer durch. Du wirst Dich wundern, wie man im Gespräch gemeinsam auf gute Erkenntnisse kommt, wenn man sich austauscht.

In jedem Fall viel Erfolg bei Deiner Klausur.

Gruß Stephan