Puha, das sind viele Fragen:
1865 ist der 13 Zusatzartikel eingeführt worden, der die Sklaverei verbietet,
Sind die die Einzelstaaten noch Souveräne?
Hm kommt halt auf den Kontext drauf an: In den nicht in den Zusatzartikeln der BOR und der Verfassung niedergeschriebenen Rechten, JA, sonst nein. Das Wort Souverön ist etwas ungünstig. (Meine Antwort meint eher: Souverän in der Gesetzgebung gegenüber der Verfassung)
Hat man die Vorherrschaft des Bundes gefestigt, indem man neue Gesetzte einführte, die die Souveränität der Einzelstaaten stark einschränkte und somit der Bund gestärkt hat?
Auch das Wort Vorherrschaft / eingeschränkt passen nicht.
Lass es mich so sagen:
Durch die Verfassung und Formierung als Staatenbund hat man sich in gemeinschaftlicher Absprache allgemeingültige Gesetze gegeben, die nun für alle konstituierenden (! Nie vergessen wer wann dabei war !) Staaten gelten sollen. Das festigt den Bund zwischen diesen zu nächst einmal zumindest praktikabel.
Verstehst Du den Unterschied? bei Dir klingt es so, als ob die „pöse“ Verfassung die Rechte der armen, kleinen Staaten eingeschränkt hat. Man hat sich auf gemeinsame Rechte geeinigt.
Ja, es waren zahlenmäßig weniger Rechte da, die die Staaten autark regulieren konnten, und ja, bestimmt finden sich sich Beispiele in denen in bestimmten Fällen Zusatzartikel auf Kritik in Kontroverse zum Landesgesetz stießen. Sogar sehr bestimmt.
Das ist natürliche eine rein akademische Antwort. Die Folgegeschichte nach 1787 zeigt ja deutlich, dass es noch einige Auseinandersetzung gab…s.h. Sezessionskrieg … usw. und dass die Zusatzartikel bis heute auf 26 (27) erweitret wurden.