Hallo zoe5,
geregelt wird dies durch das NATO-Truppenstatut SOFA - siehe Auszug:
"…7. Die Rechtsgrundlagen
Die Stützpunkte sind de facto exterritoriale Gebiete. Der US-Experte Chalmers Johnson schreibt in seinem Aufsatz Das Abkommen über den Status der Militärstreitkräfte (SOFA ’Status Of Forces Agreement’) in Okinawa: "Amerikas 703 offiziell anerkannte (tatsächlich über 1000) militärischen Enklaven im Ausland sind, obwohl sie sich strukturell, legal und konzeptionell von Kolonien unterscheiden, doch wie Mikrokolonien, da sie jeglicher Gerichtsbarkeit des okkupierten Landes entzogen sind.
Die USA handeln mit ihren angeblich unabhängigen ’Gastnationen’ überall ein Abkommen über den Status ihrer Streitkräfte aus, darunter sind Länder, deren Rechtssystem in jeder Hinsicht entwickelt ist - und manchmal mehr als unser eigenes.23
Rachel Cornwell und Andrew Wells, zwei Autoritäten zum Thema SOFA kommen zu dem Schluss: "Die meisten SOFA’s sind so abgefasst, dass die nationalen Gerichte über amerikanische Militärangehörige, wenn sie Verbrechen an der Bevölkerung begangen haben, nicht urteilen können, es sei denn, die US-Militärbehörden übergeben in bestimmten Fällen die Rechtsprechung an das Gastland"24
Rechtlich ist der Rahmen in Deutschland durch das NATO-Truppenstatut ( SOFA) vom 19. 6. 1951 vorgegeben. Dazu wurden Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) zwischen Deutschland, den USA, Kanada, Großbritannien, Niederlande, Belgien und Frankreich abgeschlossen, modifiziert 1993 und im Bundesgesetzblatt 1994 Teil II Seite 3718 verkündet. SOFA ist mit einer Frist von 2 Jahren kündbar. ZA-NTS kann mit einer Frist von 1 Jahr gekündigt werden, allerdings nur aus „dringlichen Gründen“. Welche das sein können ist nicht bekannt.
Auch für drei gemeinsam von den USA und Deutschland benutzte Schießanlagen und Bombenabwurfplätze gibt es Verwaltungsabkommen, durch die die Praxis and Regeln der Bundeswehr angepasst wurden. Dasselbe trifft auf drei gemeinsame Übungsplätze mit Großbritannien und einen mit Belgien, Frankreich und den Niederlanden zu.
Das Headquarter-Protokoll regelt die ungehinderte Bewegungsfreiheit, wenn das Ziel ein NATO-Land ist.
Zu allen diesen Verträgen gibt es Protokolle. Darin ist vorgesehen, dass die USA/NATO die Bundesregierung über Militärtransporte benachrichtigen muss, was aber selten geschieht. Ferner ist darin die Bereitstellung der Infrastruktur der Basen vorgesehen, aber auch das Recht auf Inspektion durch deutsche Stellen, was auch nicht geschieht. Außerdem sind darin Sonderrechte für zivile Firmen geregelt (2006 waren das 90 Verträge, die 1700 Arbeitnehmer betreffen).
US-Soldaten und ihr ziviles Gefolge und ihre Familien unterliegen dem US-Recht. Das Recht des Aufnahmestaates muss nur „geachtet“ werden…"
Quelle:
http://www.deutscher-friedensrat.de/materialien_002.htm
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Viele Grüße
Eve*