Sachverhalt:
Im öffentlichen Verkehrsraum in D wird ein amerikanisches Polizeifahrzeug älteres Modell der NYPD privat im Security Unternehmen geführt. Die Kennleuchte für blaues Blinklicht (Rundumlicht) wird während der Fahrt abgedeckt und nicht genutzt.
Allein die Ausrüstung mit der Kennleuchte dürfte gegen § 52 III StVZO verstoßen.
Könnte aber hierin eine Straftat zu begründen sein? (132 StGB dürfte das Merkmal „öffentliches Amt“ nicht zutreffen, da hier inländische öffentliche Ämter und nicht ausländische gemeint sind).
Was ist aber mit 132a StGB oder bezieht sich der Wortlaut „Tragen“ allein auf das Tragen von Bekleidung?
In jedem Fall wird das Fzg nicht in seiner vormals bestimmungsgemäßen Verwendung als Polizeifahrzeug verwendet sondern allein aus optischen Aspekten für das Security Unternehmen heraus.
Ich denke, 132 StGB u. 132a StGB treffen nicht zu.
§ 52 III StVZO könnte zutreffen, aber das Licht ist doch abgedeckt!
Warum entfernt man es nicht einfach?
Hmm… schwierig. Mit sowas kenne ich mich leider nicht aus. Aber ich glaube, wenn das Blaulicht und die Frontblitzer abgedeckt oder abgeklebt sind, kann nichts schief gehen. Von Polizeiautos des NYPD kenne ich noch diese Blitzlichter in den Front- und Heckleuchten. Die müsste man ggf. abklemmen. Ob die Sirene auch ausgebaut werden muss, weiß ich nicht.
Hier in meiner Stadt fahren zwei amerikanische Polizeiautos durch die Gegend. Die können vermietet werden. Einer von denen ist ein Lowrider und fährt immer mit einem Probekennzeichen herum. Der andere Wagen hat glaube ich sogar eine deutsche Zulassung. Jedenfalls sind die Blaulichter immer abgedeckt, wenn die Autos mal auf der Straße fahren.
Aber für meine Aussagen garantiere ich nicht. Notfalls würde ich einfach mal bei der nächsten Polizeistelle nachfragen.
Vor Jahren hatte mich mal genau dieser Sachverhalt Interessiert! Da ich mal ein Firmenwagen einer Licht Firma mit Gelben Lichtern gesehen habe. Doch wie sich herausgestellt hatte waren es keine rundleuchten sondern nur blitze die nach vorne blitzen. Der Fahrer hatte damals gemeint, die Montage wurde per Einzel Abnahme erlaubt. Dass benutzen war aber nur auf Privaten Gelände oder bei Pannen gestattet! Trotzdem war es ein Show Effekt, jeder hatte sich dieses Fahrzeug angesehen.
Was ich so zu diesem Thema gefunden habe:
Die Benutzung blauer Rundumleuchten ist in Paragraph 52 StVZO geregelt. Erlaubt sind diese Leuchten für Einsatzfahrzeuge von:
Polizei
Militärpolizei
Bundesgrenzschutz
Zolldienst
Feuerwehr
Katastrophenschutz
Rettungsdienst
Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
Krankentransport
Notfallrettung
Alle anderen Fahrzeuge dürfen KEINE blauen Rundumleuchten führen.
Im Klartext heißt das: Privatfahrzeuge von freiwilligen Feuerwehrleuten dürfen NICHT mit blauen Rundumleuchten ausgerüstet werden. Gleiches gilt für Wachdienste, Notdienste und ähnliche Bereiche, in denen zwar vielleicht eine blaue Rundumleuchte wünschenswert wäre - der Gesetzgeber toleriert aber so gut wie keine Ausnahmen.
Der Kauf und der Besitz von Rundumkennleuchten ist gestattet und solange Sie sich nicht im Bereich der StVO (also auf öffentlichen Straßen oder Wegen) bewegen.
Dass Problem sollte aber vielmehr der Tatbestände von Amtsanmaßung sein. Hier würde ich an Ihrer Stelle mal bei der Polizei im Ort nachfragen, die Herren habe immer ein offenes Ohr und helfen Rechtlichkeit zu bekommen.
Sachverhalt:
Im öffentlichen Verkehrsraum in D wird ein amerikanisches
Polizeifahrzeug älteres Modell der NYPD privat im Security
Unternehmen geführt. Die Kennleuchte für blaues Blinklicht
(Rundumlicht) wird während der Fahrt abgedeckt und nicht
genutzt.
Allein die Ausrüstung mit der Kennleuchte dürfte gegen § 52
III StVZO verstoßen.
Könnte aber hierin eine Straftat zu begründen sein? (132 StGB
dürfte das Merkmal „öffentliches Amt“ nicht zutreffen, da hier
inländische öffentliche Ämter und nicht ausländische gemeint
sind).
Was ist aber mit 132a StGB oder bezieht sich der Wortlaut
„Tragen“ allein auf das Tragen von Bekleidung?
In jedem Fall wird das Fzg nicht in seiner vormals
bestimmungsgemäßen Verwendung als Polizeifahrzeug verwendet
sondern allein aus optischen Aspekten für das Security
Unternehmen heraus.
Sorry, aber da kann ich leider nicht helfen…ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass es Ärger gab, als ein Freund eine (nicht funktionierende) Leuchte an seinem Auto hatte (ehem. Katastrophenschutzfahrzeug) und die musste abgebaut werden, auf welcher rechtlichen Grundlage das geschehen ist - keine Ahnung, ist auch schon ein paar Jahre her.
LG K.
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