Amerikanisches Polizeifahrzeug in D = straftat?

Sachverhalt:
Im öffentlichen Verkehrsraum in D wird ein amerikanisches Polizeifahrzeug älteres Modell der NYPD privat im Security Unternehmen geführt. Die Kennleuchte für blaues Blinklicht (Rundumlicht) wird während der Fahrt abgedeckt und nicht genutzt.

Allein die Ausrüstung mit der Kennleuchte dürfte gegen § 52 III StVZO verstoßen.

Könnte aber hierin eine Straftat zu begründen sein? (132 StGB dürfte das Merkmal „öffentliches Amt“ nicht zutreffen, da hier inländische öffentliche Ämter und nicht ausländische gemeint sind).

Was ist aber mit 132a StGB oder bezieht sich der Wortlaut „Tragen“ allein auf das Tragen von Bekleidung?

In jedem Fall wird das Fzg nicht in seiner vormals bestimmungsgemäßen Verwendung als Polizeifahrzeug verwendet sondern allein aus optischen Aspekten für das Security Unternehmen heraus.

auch hallo,

Allein die Ausrüstung mit der Kennleuchte dürfte gegen § 52
III StVZO verstoßen.

wie hat die dose denn eine deutsche zulassung bekommen, wenn sie nicht der stvzo entspricht???

lg dev

Hallo,

nein…das fahren eines US-Amerikanischen Polizeifahrzeuges in Deutschland ist keine Straftat (auch wenn viele übereifrige Uniformierte
gerne eine daraus machen würden…)

Denn ein US-Polizeifahrzeug ist für einen normalen Straßenverkehrsteilnehmer nicht mit einem hoheitlichen Fahrzeug der Bundesrepublik Deutschland zu verwechseln…schließlich kennt jeder solche Fahrzeuge aus Kino/TV und weiss,das sie hierzulande NIX zu sagen haben…

Anders sieht es allerdings mit dem „Blaulicht“ aus…dieses Muss
absolut funktionsunfähig sein,das heist kein Rotor mehr unter der Haube und auch keine Anschlüsse mehr dafür da…nur noch die reine Lichtkuppel aus Plexiglas…

Anzumerken bleibt allerdings noch, was eine Sicherheitsfirma in D mit so einem Schlachtschiff eigentlich will…*smile*…
Für den normalen Revierdienst ist so ein fahrzeug denkbar ungeeignet…denn dank der Ausmaße kann man in vielen Städten kaum in Fußgängerzonen oder in Firmengeländen damit fahren…

indem das fzg bei der zulassung nicht notwendigerweise vorgeführt werden muss, ergo die zulassungsstelle vom äußeren erscheinungsbild keine kenntnis hat

„Denn ein US-Polizeifahrzeug ist für einen normalen Straßenverkehrsteilnehmer nicht mit einem hoheitlichen Fahrzeug der Bundesrepublik Deutschland zu verwechseln…schließlich kennt jeder solche Fahrzeuge aus Kino/TV und weiss,das sie hierzulande NIX zu sagen haben…“

Hallo, auf eine inländische hoheitliche Tätigkeit dürfte es im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit gem. 132a StGB eben nicht ankommen. Jedenfalls bleibt die Frage bestehen, ob ein solches Fzg unter „Tragen von ausländische Amtsabzeichen“ zu subsumieren ist, wenn ein solches Zeichen am Fzg angebracht ist.

Hallo,

doch…
Sinn und Zweck der Paragraphen ist ja,zu verhindern,das jemand den
„Anschein“ von Staatlicher Gewalt erzeugt…
Das ist mit einem Amerikanischen Streifenfahrzeug aber nicht möglich…denn da wirklich JEDER Deutsche garantiert mehrmals in seinem Leben Kino-oder TV-Serien/Filme gesehen hat,ist eine VERWECHSLUNGSGEFAHR
mit deutschen Streifenfahrzeugen nicht möglich…

Anders verhält es sich allerdings mit dem „Blauen Rundumlicht“…
In der Nacht ist es nämlich nicht zu unterscheiden,ob sich jetzt ein
„Berechtigtes“ Fahrzeug der Deutschen Hoheitsträger nähert oder ein US-Fahrzeug…
Daher muss das Rundumlicht auch absolut Funktionsuntüchtig gemacht werden…
Also Motor samt Mechanik ausbauen…Kabel entfernen…
Nur die reine Abdeckung des Signalichtes darf beibehalten werden…

„Sinn und Zweck der Paragraphen ist ja,zu verhindern,das jemand den
„Anschein“ von Staatlicher Gewalt erzeugt…“

Klingt vernünftig, jedoch ist von dem Verbot auch das Tragen ausländischer Uniformen erfasst.

Ein in unbefugt us-amerikanischer Tarnanzug gekleideter Soldat übt auch keine staatliche Gewalt der BRD aus, würde sich aber dennoch strafbar machen.

Hallo,

grundsätzlioch hast du Recht, allerdings dürfte man davon ausgehen, dass das US-Fahrzeug einer Einzelabnahme bedarf und dabei auch das Blaulicht bemängelt werden würde.

Gruss

Iru

Hallo,

Daher muss das Rundumlicht auch absolut Funktionsuntüchtig
gemacht werden…

Gibt es da nicht Sonderbestimmungen für Oldtimer, die unbedingt originalgetreu sein müssen?
Wir hatten hier ein Oldtimertreffen, bei dem (nach Rücksprache mit der örtlichen ‚Rennleitung‘) so ein Fahrzeug auch mal die komplette ‚Musik‘ (blau-rote(!) Leuchtzeichen und Sirene) vorführen durfte. (War heftig beeindruckend. :wink: )
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ja für Historische deutsche Fahrzeuge kann man nach § 46 StVo eine Ausnahmegenehmigung beantragen…wird aber in der Regel nur Traditionsvereinen (oder Abteilungen der jeweiligen BOS) erteilt.

Hallo,

ich sagte es doch bereits…§ 132 StGB trifft nur dann zu,
wenn jemand versucht,durch die Verwendung von Symbolen oder Kleidung als Träger staatlicher Gewalt zu erscheinen…

Insoweit ist auch dein Beispiel mit der US-Uniform nicht so ganz passend…Amtsanmaßung wäre es, wenn jemand eine Flecktarn-Uniform der US-Streitkräfte in Deutschland tragen würde…denn hier ist für einen normalen Bürger nicht zu erkennen,das es sich um eine US-Uniform handelt und nicht um eine der Bundeswehr…
Ganz anders sieht das schon wieder aus,wenn ich mir zum B. die Ausgeh-Uniform der US-Navy anziehen würde…die ist nun einwandfrei als NICHT-Deutsch zu erkennen…

Erlaubt ist zum B. das hier:
http://fotoalbum.wdr.de/details.php?image_id=40004

-)

Hallo,

ja für Historische deutsche Fahrzeuge kann man nach § 46 StVo
eine Ausnahmegenehmigung beantragen…

Danke. Trifft im hier besprochenen Thread aber nicht zu. Es ging schließlich um die Zulassung, nicht um Benutzung (die war nur ein Beispiel von mir).

.wird aber in der

Regel nur Traditionsvereinen (oder Abteilungen der jeweiligen
BOS) erteilt.

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Der hier: http://www.sheltonpolice.de/hauptseite.htm bekam auch seine Zulassung. Wichtig war wohl in Bezug auf Blaulicht und Signalhorn, dass man das Ding nicht ‚im Bereich der StVO‘ einschalten kann, wie im Text zu finden ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

na was hatte ich doch gleich geschrieben ???..:smile:

Die Seite:
http://www.sheltonpolice.de/hauptseite.htm

sagt es doch bereits in Eingangsbereich:
>Wir sind eine IG…

IG = Interessengemeinschaft oder auf gut Deutsch = VEREIN

Das man in diesem Fall nicht als Verein agiert,hat schlicht was mit der Kommerziellen Seite zu tun…

Außerdem auch gut nachzulesen ihre „erfahrungen“ mit den deutschen Cops (die anscheinend wohl noch Nieeee in ihrem Leben TV oder Kino anschauen…loool )…

Hallo,

>Wir sind eine IG…

Lies mal komplett. Das Auto haben sie von einem Privatmann gekauft, der es schon vorher angemeldet hatte.

Btw., wenn es aus rechtlichen Gründen kein Verein sein will, warum sollten sie dann die (angeblichen) Sonderrechte eines Vereins nutzen können?
Gruß
loderunner

Hallo,

das dürfte im wesentlichen Steuerrechtliche Gründe haben…
Interessen-Gemeinschaften sind keineswegs unüblich im Bereich der Erhaltung von Historischen Technischen Anlagen oder Baulichen Denkmälern…

Generell gilt aber das PRIVATPERSONEN keinesfalls das Führen einer Blauen Rundumleuchte (oder dem entsprechenden Gegenstück) gewährt wird…dazu gibt es bereits etliche Entscheidungen des BGH bezüglich des Einsatzes von Blaulicht durch Ärzte…

Anders sieht es jedoch für Vereine oder Gewerblich tätige aus…
Es gibt in Deutschland mehrere Firmen,die für Film-und Fernsehproduktionen Streifenwagen sowohl der deutschen als auch anderer Polizeien in der Welt einsatzfähig vorrätig halten…
Nicht zuletzt kann man auch für 180,- €/h sogar Original-Streifenwagen der deutschen Polizei anmieten…

Hallo,

das dürfte im wesentlichen Steuerrechtliche Gründe haben…

Wobei man bemerken darf, das eine IG steuerlich komplett irrelevant ist.

Generell gilt aber das PRIVATPERSONEN keinesfalls das Führen
einer Blauen Rundumleuchte (oder dem entsprechenden
Gegenstück) gewährt wird…

Ja. Das ging ja auch schon aus dem von mir verlinkten Text hervor.

Anders sieht es jedoch für Vereine oder Gewerblich tätige
aus…

Nö. Einem Verein ist das auch nicht erlaubt.

Es gibt in Deutschland mehrere Firmen,die für Film-und
Fernsehproduktionen Streifenwagen sowohl der deutschen als
auch anderer Polizeien in der Welt einsatzfähig vorrätig
halten…

Und? Nehmen diese Fahrzeuge dann am Straßenverkehr teil?

Nicht zuletzt kann man auch für 180,- €/h sogar
Original-Streifenwagen der deutschen Polizei anmieten…

Ja. Aber ohne Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr.

Gruß
loderunner (ianal)