Hallo Norbert,
Für die Übersendung der monatlichen Kontoauszüge beim
Tagesgeldkonto wird jeden Monat Porto von meinem Anlagebetrag
abgezogen.
Ja, so steht es in deren Preisverzeichnis.
- wie findet Ihr das?
Du hast die Möglichkeit, deine Auszüge (rechtzeitig) online abzurufen, dann fällt kein Porto an. Das machen alle Onlinebanken so: Online kostenfrei, Postzusendung gegen Porto. Wenn es dir nicht passt, dann such dir eine Bank, die für die Zusendung kein Porto berechnet. Vergleiche aber deren Zinssatz und Kontoführungsgebühr. Meinst du es kostet dich dann unterm Strich weniger?
- gibt es ähnliche Abzocker?
Nun ja, Abzockerei ist was anderes. Letztlich regst du dich über deine Unkenntnis auf. Selbst wenn du über die Änderung der AGB/Preise nicht informiert worden sein solltest (hast du ausschliesslich Online-Versand gewählt? Schau mal in deine Postbox, ob dort rechtzeitig Infos eingestellt wurden!), kann man in Abständen das Preisverzeichnis ansehen. Dann gibt es solche Überraschungen nicht.
- Wo ist die Rechtsgrundlage? Hat jemand die entsprechende
Änderung der AGB Ende 2002 bemerkt?
Rechtsgrundlage ist das Preisverzeichnis. Ob die Änderung bezüglich Portoberechnung überhaupt mitteilungspflichtig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Und damit es noch schlimmer wird: Durch die Portoabbuchung
geht das Konto sogar ins MINUS. WIe ist das denn rechtlich
möglich bei einem Tagesgeldkonto??
Zwar kannst du nicht durch Überweisung oder sonstige Verfügung überziehen, laufende Gebühren kann die Bank jedoch sehr wohl belasten, da sie ihr vertraglich zustehen.
Du hast nun drei Möglichkeiten:
-andere Bank suchen
-Auszüge kostenfrei online abrufen
-Porto bezahlen
Wenn der Versand kostenlos wäre, würde die Bank irgendwann die Kontoführungsgebühr anheben oder die Zinsen senken, dein Aufschrei über diese „Abzockerei“ wäre vermutlich genauso gross?
Gruss
Nils