Amgemessene Gartenreinigungskosten?

Hallo zusammen,
ich habe gleich noch eine Frage hinterher.
Gibt es eigentlich eine Faustregel (oder eine echte Regel, Gesetz…), wieviel ein Vermieter für soundsoviele Quadratmeter Garten (und dessen Reinigung) im Monat/Jahr in den Nebenkosten geltend machen kann oder geht das "frei Schnauze`?

Liebe Grüße
nille14

Hallo zusammen,
ich habe gleich noch eine Frage hinterher.
Gibt es eigentlich eine Faustregel (oder eine echte Regel,
Gesetz…), wieviel ein Vermieter für soundsoviele
Quadratmeter Garten (und dessen Reinigung) im Monat/Jahr in
den Nebenkosten geltend machen kann oder geht das "frei
Schnauze`?

Hallo,
wenn der Garten von allen Bewohnern benutzt werde darf, müssen sich auch alle an den tatsächlichen Kosten der Gartenpflege beteiligen, nicht nur für die Reinigung, sondern für das Rasenmähen, Beschneiden der Bäume, Bewässern usw.

Wolfgang D.

Hallo,

grundsätzlich müssen die Kosten „angemessen“ und die Leistungen wirtschaftlich sein. Im Einzelfall wird man den Zeitaufwand für Rasen mähen und den Stundenlohn - Privatpersonen höchstens 10,00 €/St. -
berücksichtigen. Die Kosten der Bewässerung oder das Schneiden der Gartenhecke incl der Entsorgung des Abfalls gehört zu den Kosten. Also hier auch etwaige Gebühren für Grünschnittdeponien. Auch die Kosten des Transportes, der Zeitaufwand hierfür und auch die Müllsäche, mit denen Gras abtransportiert wird, sind umlagefähige Kosten. Das Beschneiden der Bäume ist nicht umlagefähig, wenn der VM die Früchte alleine erntet. Baumfällen ist nur umlagefähig, wenn die Lichtverhältnisse sich dadurch verbessern, nicht aber, wenn der Baum faul ist. Im letzteren Fall muss der VM notfalls den Baum fällen und um den Zustand des vermieteten Objekts herzustellen, einen neuen Baum pflanzen. Zur Gartenpflege gehören auch Blumenbeete, die um das Haus herum angelegt sind und den Gesamtanblick des Hauses verschönern. Bei den Kosten sind nicht umlagefähig Blumen, die von Dritten heruasgerissen oder zerstört wurden. Und natürlich kann man hier noch veles aufzählen, was umlgefähig st, was nicht umlagefähig ist und in welcher Kostenhöhe Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

Gruss Günter

ich habe gleich noch eine Frage hinterher.
Gibt es eigentlich eine Faustregel (oder eine echte Regel,
Gesetz…), wieviel ein Vermieter für soundsoviele
Quadratmeter Garten (und dessen Reinigung) im Monat/Jahr in
den Nebenkosten geltend machen kann oder geht das "frei
Schnauze`?

Liebe Grüße
nille14

Hallo Günther,
…das meinte ich leider nicht so ganz (obwohl es gut ist, dass man mal weiß, was alles dazu gehört) Ich meinte eher, ob es auf einen Garten von …sagen wir 100qm eine Obergrenze an Kosten pro Jahr gibt, sagen wir 1000EUR. Oder kann der Gartenmensch jeden Tag 8 Stunden a 10EUR arbeiten und der Vermieter die Kosten des gewiss grandios gepflegten Gartens auf die Vermieter umlegen. Im Winter ist z.B. ja nichts zu tun…
Liebe Grüße
nille14