Wie sieht es aus, wenn der Mieter eine Instandstellung des Hauses verlangt, zum Beispiel den Einsatz einer Tür weil von der Küche zum Wintergarten weder Sicherheit noch Wärmedämmung statt findet. Der VM würde aber argumentieren, dass KEIN Geld ins Haus investiert würde. Alle kleineren und auch grösseren Arbeiten ums Haus müssen vom Mieter übernommen werden oder im aktuellen Zustand akzeptiert werden.
Ist es nicht so, dass der VM einen gewissen Betrag für Amortisation einkalkulieren muss? Stimmt das? Gibt es dort ein Gesetz oder Literatur, welche man nachlesen könnte oder einen Gesetzesartikel?
der Vermieter muss nur Reparaturen tragen, die über eine regelmäßig (und hoffentlich in rechtlich einwandfreier Form) vereinbarte Beteiligung des Mieters an Klein-/Schönheitsreparaturen hinaus gehen.
Ansonsten gilt, wie gesehen so gemietet, und es gibt keinerlei Anspruch auf irgendwelche Baumaßnahmen (wenn nicht ausnahmsweise mal gesetzlich verpflichtend), die der Mieter gerne hätte.
Wenn die Wohnung ohne die Tür gemietet wurde, dann bleibt sie auch so. Wenn der Mieter eine Tür haben will, muss er sie selbst bezahlen und einbauen lassen (wenn der Vermieter so großzügig ist, und diese bauliche Maßnahme genehmigt).
Wie sinnvoll im Auge des Mieters eine Baumaßnahme ist, spielt keine Rolle (und kann von Vermieterseite durchaus auch anders gesehen werden, der das Objekt vielleicht schon in wenigen Monaten wieder an jemand anderen vermieten muss).
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn nun aber beim Mietantritt noch keine Erfahrung bestehen konnten, dass ohne Tür die Hitze (55°C) im Sommer aus dem Wintergarten und die Kälte im Winter direkt in die Wohnung tritt. Wie Sieht die Situation dann aus?
Wenn nun aber beim Mietantritt noch keine Erfahrung bestehen
konnten, dass ohne Tür die Hitze (55°C) im Sommer aus dem
Wintergarten und die Kälte im Winter direkt in die Wohnung
tritt.
Wie schon gesagt
„Ansonsten gilt, wie gesehen so gemietet, und es gibt keinerlei Anspruch auf irgendwelche Baumaßnahmen (wenn nicht ausnahmsweise mal gesetzlich verpflichtend), die der Mieter gerne hätte.“
Unerfahrenheit schützt vor Fehlern nicht.
Bleibt nur noch der Versuch nachzuweisen, dass es eine (Baurechtliche) gesetzliche Verpflichtung für die gewünschte Tür gibt.
Sinniger ist es mit dem Vermieter einen Deal zu machen, dass man sich die Kosten teilt.
Dem kann ich nicht ganz zustimmen.
Es ist keine Unerfahrenheit, wenn man merkt, dass der SwimmingPool nach Kloake riecht im Sommer, der Wintergarten eine Hitze von 60 Grad erzeugt oder die Fenster bei Sturmböhen anfangen Pfeiffgeräusche zu erzeugen. Erfahrung ist eher, ob man im Winter heizen muss, wieviel Wasser man im Jahr braucht oder wie man richtig lüftet.
Die Tür zwischen Wintergarten und Küche existierte wohl bereits, wurde aber vom Vermieter zerstört und entsorgt. Grundlos war dort keine Tür drinnen würde ich vermuten.
Desshalb vermute ich auch, dass ein Anspruch durchaus angebracht wäre.
Ich selbst auch nicht wirklich, aber Richter tun das ganz gerne.
Es ist keine Unerfahrenheit, wenn man merkt, dass der
SwimmingPool nach Kloake riecht im Sommer, der Wintergarten
eine Hitze von 60 Grad erzeugt oder die Fenster bei Sturmböhen
anfangen Pfeiffgeräusche zu erzeugen.
Doch alles bekannte Dinge, die man wissen KANN. Darum geht es vor einem Gericht. Einem Richter geht es darum ob der Mangel aus dem natürlichen Wissen heraus einem bekannt sein könnte. Deshalb Das Sonne durch eine Scheibe komment ziemlich heiss werden kann, weiss jeder der im Sommer mal im Auto gesessen ist…Und das Wind töne erzeugt weiß auch jeder. Wenn eure Fenster krach machen dann ist da nur über einen Baumangel ran zu kommen, nicht über Unerfahrenheit.
Die Tür zwischen Wintergarten und Küche existierte wohl
bereits, wurde aber vom Vermieter zerstört und entsorgt.
Grundlos war dort keine Tür drinnen würde ich vermuten.
Ich auch und das meinte ich auch damit, dass man hier ggfls. auf die andere Tour kommen kann:
Wenn das Baurecht verlangt, dass ein Wintergarten eine Tür zu haben hat: Bingo.
Wenn der Wintergarten nicht beheizbar ist und da keine Tür drin ist, dass muss der VM wohl entweder eine Heizung oder eine Tür „nachrüsten“
Auch gibt es sicherlich für Wintergärten bzw. für Fensterflächen einer gewissen größe eine Norm die etwas über dir Sommerlichen Verschattungsmöglichkeiten aussagt (zumindest bei Neubau) Also auch hier entweder Tür oder Aussenjalusien.
Desshalb vermute ich auch, dass ein Anspruch durchaus
angebracht wäre.
Wie gesagt, nach dem Baurecht evtl. nicht nach der Aussage: Hab ich nicht gewusst, dass …
Viele Dank. Unser Fenster pfeift nicht, das war nur fiktiv. *zumGlück* Aber Deine Antwort zeigt, dass es manchmal einfach unmöglich ist auf alles zu achten. So entstehen Streitigkeiten und ob Recht oder Unrecht ist manchmal nicht zwingend menschlich sondern einfach auf dem Papier gelöst. Am Ende verdienen die Anwälte und beide Parteien sind unzufrieden mit den Ausgaben und dem entstandenen Stress.