Hallo,
-
angenommen jemand kommt aus einer Seitenstraße und möchte links rum auf eine Hauptstraße einbiegen. Er hat ein „Vorfahrt achten“-Schild.
Die Fußgängerampel direkt neben der Seitenstraße zeigt für die Fußgänger grün, der Linksabbieger erhält währenddessen ein oranges Blinklicht. Die anderen Verkehrsteilnehmer der Hauptstraße halten, weil die Ampel rot ist.
Darf der Abbieger nach links abbiegen, obwohl alle anderen Fahrzeuge rot haben, wenn er die Fußgänger passieren lässt? -
Anderer Fall: Kommt es zu einer Anzeige, wenn ein Polizist im Streifenwagen einen Rotlichtverstoß sieht? Der Fahrer des anderen PKW wird nicht angehalten o.ä. Reicht in diesem Fall die spätere Aussage eines Polizisten, auch wenn dieser keine Beweise hat?
Gruß
Tato