Hallo allerseits,
jetzt mal eine einfachere Frage:
Gegeben eine Lichtzeichenanlage (kurz Ampel) mit einem Stop-Schild (oder auch „Vorfahrt achten“, ab jetzt nur noch Schild) am selben Masten. Jeder weiss: wenn die Ampel ausfällt oder gelb blinkt, muss ich mich so verhalten, als ob nur das Schild da wäre.
In grösseren Städten sieht man nun aber häufig, dass das Schild dann 2m, 5m, 10m oder sogar 20m entfernt steht.
Was sagt die StVO ?
Ist jedes direkt der Ampel folgende Schild so zu behandeln, als wäre es am Ampelmasten angebracht (oder unterbricht eine Zufahrt von links oder rechts den Zusammenhang?)?
Wenn nicht, ab welchem Abstand muss der Verkehrsteilnehmer annehmen, dass dieses ein separates Schild ist und demzufolge stoppen (Vorfahrt gewähren)?
Gruss
norsemanna