Ampelphasenwechel nach Halt auf Kreuzung

Hallo Zusammen,

ich hätte ein Frage zu folgender Situation.

Beim rechtsabbiegen muss der Fahrer auf der Kreuzung (d.h nach der Ampel) anhalten, um Fussgänger passieren zu lassen. Während die Fussgänger über die Strasse gehen schaltet die Ampel auf rot, nachdem alle Passanten die Strasse verlassen haben fährt der Fahrer los und biegt endgültig ab. Dabei löst er den Blitzer auf der Ampel (die er aber gar nicht mehr sehen kann) aus. (Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken).

Wie werden solche Situatuinen strafrechtlich behandelt??

Vielen Dank schon einmal und allen ein frohes Fest und ein gutes Neues,

Bumi

Hallo,
das Verhalten ist rechtens, da duerfte nichts mehr nachkommen.

Ich kenne Blitzer mit zwei Kontaktstreifen. Einer bei der Haltelinie um die Einfahrzeit nach Rot zu ermitteln, ein zweiter in der Kreuzung um die Geschwindigkeit und das Weiterfahren zu ermitteln. Man koennte ja auch nur wenige cm ueber die erste Kontaktschwelle fahren und dort anhalten. Aus beiden Bildern ergibt sich erst die Erkenntnis eines fehlerhaften Verhaltens.

Im geschilderten Fall sieht man bei der Auswertung, dass kein Ueberfahren der Haltelinie kurz nach Rotbeginn stattfand. Oder eventuell doch aber von einem anderen Fahrzeug weiter hinten in der Warteschlange.

Den Fall werden sie an der Stelle vermutlich oefters auswerten duerfen und schon kennen.

Gruss Helmut

Hallo,

das Verhalten ist rechtens, da duerfte nichts mehr nachkommen.

Welches verhalten ist rechtens? In eine Kreuzung einzufahren, welche man gar nicht zügig durchfahren kann? Mir wurde mal beigebracht, dass man dies bei Bahnübergängen und Kreuzungen nicht zu tun habe.

Ich kenne Blitzer mit zwei Kontaktstreifen. Einer bei der
Haltelinie um die Einfahrzeit nach Rot zu ermitteln, ein
zweiter in der Kreuzung um die Geschwindigkeit und das
Weiterfahren zu ermitteln. Man koennte ja auch nur wenige cm
ueber die erste Kontaktschwelle fahren und dort anhalten. Aus
beiden Bildern ergibt sich erst die Erkenntnis eines
fehlerhaften Verhaltens.

Im geschilderten Fall sieht man bei der Auswertung, dass kein
Ueberfahren der Haltelinie kurz nach Rotbeginn stattfand.

Deswegen ist man doch aber trotzdem bei Rot über eine Kreuzung gefahren?!

Oder eventuell doch aber von einem anderen Fahrzeug weiter hinten
in der Warteschlange.

Den Fall werden sie an der Stelle vermutlich oefters auswerten
duerfen und schon kennen.

Ja, und? Das heißt doch nicht, dass hier nicht freundlich Fahrverbote erteilt werden?

LG, der Kater

Hi,

Welches verhalten ist rechtens? In eine Kreuzung einzufahren, welche man gar nicht zügig durchfahren kann? Mir wurde mal beigebracht, dass man dies bei Bahnübergängen und Kreuzungen nicht zu tun habe.

Du wartest also wenn Du rechts abbiegen willst an der Haltelinie vor der Ampel darauf daß die, in gleicher Richtung, die Strße überquerenden Fußgänger alle weg sind?

Deswegen ist man doch aber trotzdem bei Rot über eine Kreuzung gefahren?!

Nö, man befand sich nur auf der Kreuzung als es Rot wurde. Blockieren kann man m.E. in dieser Situation niemanden mehr, die hinter einem stehenden Autos haben rot und die von links Kommenden können noch nicht so weit sein, sonst würden ja keine Fußgänger unseren theoretischen Wagen vom Kreuzung räumen abhalten.

Gruß
Nick

Hallo,

vielen Dank an alle die sich Gedanken gemacht haben. Es wurde mir sehr geholfen (bzw. Angst genommen)…

Alles Gute,

Bumi