Ampelschaltung sehr kurz - an wen wenden?

Moin!

Auf meinem täglichen Weg zur Arbeit fällt mir auf, dass eine bestimmte Ampel nur eine sehr kurze Grünphase hat. Es handelt sich um ne Autobahnabfahrt, welche sich zusätzlich an nem Berg befindet. Steht ein von der Autobahn kommender LKW an der roten Ampel, schafft er es bei Grün grademal, anzufahren, bevor sie wieder umschaltet. Die Grün-Phase an sich dauert etwa 3…5 sec (in meinen augen viel zu wenig, auch bei „Träumern“ oder „Bei-Rot-was-in-der-Handtasche-aufm-Beifahrersitz-SucherInnen“)

An wen wendet man sich in solchen Fällen? Da einige PKW das rote Licht ignorieren u sich noch hinterm LKW über die Kreuzung quetschen, wurde es schon mehr als einmal recht enge :frowning: Auf nen Unfall möchte ich es auch nicht ankommen lassen, da ich auf meiner TS keine Knautschzone hab ^^

Gruss

Mutschy

Hallo,

An wen wendet man sich in solchen Fällen?

Ordnungsbehörde. Dort Widerspruch gegen die Ampelschaltung (als Allgemeinverfügung) einlegen.

Iru

Nachfrage
Hallo!

An wen wendet man sich in solchen Fällen?

Ordnungsbehörde. Dort Widerspruch gegen die Ampelschaltung
(als Allgemeinverfügung) einlegen.

Darf ich mich einmischen und fragen, welche Behörde genau das ist? Heißt die „Ordnungsbehörde“? Ich kenne nur das Ordnungsamt.

Das Straßenverkehrsamt ist nicht gemeint bzw. zuständig?

Danke schonmal

LG Flaschenpost

Hallo,

Darf ich mich einmischen und fragen

du darfst

welche Behörde genau das ist?

ich habe den Oberbegriff „Ordnungsbehörde“ benutzt, weil ich nicht weiss, welche örtlich und sachlich für diese betreffende Lichtzeichenanlage zuständig ist. Es kommt also darauf an, in welchem Zuständigkeitsbereich die Ampel steht.

Gruss

Iru

An wen wendet man sich in solchen Fällen?

Gute Frage, hier ein Versuch.
http://www.euskirchen-online.ksta.de/html/artikel/12…

Wobei es hier noch komlizierter ist. Denn die Autobahnabfahrt bis zur Ampel liegt sehr wahrscheinlich in einem anderen Zuständigkeitsbereich als die anbindende Bundes- Landes- Kreisstraße? Oder sogar eine innerstättische Straße?

Nabend,
also nach ein bißchen Recherche und Vergleich mit Niedersachsen mein Vorschlag:
Wolkramshausen = Thüringen. Zuständigkeit für Autobahnen liegt hier in den Händen des Landesamt für Bau und Verkehr (http://www.thueringen.de/de/tlbv/)
Dienstsitz für die Fachabteilung Straßenbau wäre in Erfurt. Versuche jemand aus dem Fachbereich Verkehr bzw. Betrieb zu erreichen.

Steht die Lichtsignalanlage (LSA)also direkt an der Autobahnabfahrt läge die Zuständigkeit also beim TLBV.
Aber auch wenn es nicht direkt im Zusammenhang mit der Autobahn ist, sondern die Signalanlage im Zusammenhang mit der kreuzenden Straße stehen, dürfte sich die Zuständigkeit nicht ändern. Da Autobahnabfahrten nur an Bundes- oder Landesstraßen anbinden -> Zuständigkeit bei der Landesstraßenbauverwaltung.

Sollte sich Thüringen doch anders als Niedersachsen diesbezüglich organisieren, sollte dir trotzdem beim TLBV jemand weiterhelfen.

Schätze aber, dass es an der Grünzeit nicht wirklich etwas ändern wird. Bevor eine LSA in Betrieb genommen wird, werden die Signalprogramme geprüft, ich schätze einfach, dass der Verkehrsstrom geringer ist, als auf der durchgehenden Straße und daher rührt die kurze Grünzeit. Aber nachfragen schadet nicht.

Gruß!
T.

Straßenbauamt, Verkehrsbehörde, Wartungsfirma
Baulasträger ist das Straßenbauamt, für Bundes- und Landesstraßen in mehreren Landkreisen zuständig. Dort gibt es ein Sachgebiet für Verkehrstechnik mit einem Sachbearbeiter für Lichtsignalanlagen.
Die Straßenmeisterei gehört zum Straßenbauamt und ein guter Ansprechpartner für Störungsmeldungen.
In manchen Bundesländern nennen sich die Straßenbauämter auch Landesbetrieb - Regionalniederlassung oder noch anders.
Das Landesamt ist eine Oberbehörde und kein guter Ansprechpartner in Detailfragen.
Anordnende Verkehrsbehörde ist beim Landratsamt, die kann dem Straßenbauamt Weisung erteilen, eine Beschwerde müsstest du dort einreichen.
Im geschilderten Fall scheint ein Defekt vorzuliegen, die Induktionsschleife wirkt nicht. Die Grünzeit ist aber in jedem Fall mindestens 5 Sekunden, nich wie geschätzt 3,5 Sekunden.
Da kann man sich auch gleich an die Wartungsfirma wenden. Deren Tefefonnummer steht meist am Schaltkasten.

Nabend!

Das Landesamt ist eine Oberbehörde und kein guter
Ansprechpartner in Detailfragen.

Was ist eine Oberbehörde?
Und wenn man sich mal die Organisation des TLBV in Thüringen anschauen würde, könnte man sehr gut erkennen, dass es dort Fachabteilungen gibt und keine Straßenbauämter.

Anordnende Verkehrsbehörde ist beim Landratsamt, die kann dem
Straßenbauamt Weisung erteilen, eine Beschwerde müsstest du
dort einreichen.

Landkreise sind nur im Falle der Bundes-/Landesstraßen untere Verkehrsbehörde. Und Weisungen erteilen Aufsichtsbehörden und das sind Landkreise auch dann nicht.

Da kann man sich auch gleich an die Wartungsfirma wenden.
Deren Tefefonnummer steht meist am Schaltkasten.

Die Wartungsfirma wird einen Teufel tun, an der LSA-Schaltung rumzuspielen, nur weil ein Bürger das so möchte.

Gruß!
T.

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