Ampelschaltung vs. zuläss. Höchstgeschwindigkeit

Gefährdungshaftung und Legalismus
Hmm,
letztlich ein Resultat des in D stark verbreiteten „Legalismus“, d.h. dem sturen Beharren auf (vermeintlichen) Rechten und scheinbar der Gegenpol zur Kriecherhaltung bei übertriebener Obrigkeitshörigkeit.

Da braucht man doch nichts mehr weiteres sagen, oder?

Um den bereits genannten Begriff der Gefährdungshaftung zu motivieren - wie würde es wohl ohne so eine Regelung aussehen ? In Deinem Bsp. scheint das der Freifahrtschein für das Umfahren des Fahrradfahrers zu sein („Den konnte ich ja nicht sehen“). Das es genügend sture „Robotnics“ hierzulande gibt, die menschenverachtend auf ihr Recht pochen (würden), sollte auch klar sein. Mir ist das in meinen aktuellen Wohnort erst richtig klar geworden. Ich habe z.B. mehrmals von an sich intelligenten Menschen als Kommentar zu einem fast umgeheizten Fußgänger, der eine Straße an einer nicht dafür ausgezeichneten Stelle (z.B. Ampel, Zebrastreifen etc.) überqueren wollte, gehört: „Selber Schuld, wenn der hier überfahren wird“. Das das letzlich nicht passierte, war auch nicht einer Änderung des Fahrverhaltens zu verdanken, sondern der Erkenntnis des Fußgängers die schwächere Position zu haben. Hintergrund ist wohl, die zu Ost-Zeiten andere Gesetzeslage, die das Überqueren von Straßen nur an dafür ausgezeichneten Stellen erlaubte. Ich sehe das allerdings nicht als typisches Ost-Problem. Hier wird nur durch die geänderte Gesetzeslage, die scheinbar einigen entgangen ist, das Problem deutlicher sichtbar. Das Problem ist das sture berufen auf „sein“ Recht, daß vermutlich auf der irrigen Annahme beruht, Gesetze würden alle Eventualitäten abdecken.
Obwohl ich seit Jahren kein Fahrrad mehr fahre, sondern überwiegend mit dem Auto (ansonsten ÖV) und damit zur Gruppe evtl. Leidtragender der Gefährdungshaftung zähle, begrüße ich diese Regelung auf’s höchste. Klar gehen einem die abendlichen Suizidkommandos in Form von unbeleuchteten Fahrradfahrern oder auf der Straße „flanierenden“ (später torkelnden) Fußgänger auf den S*ck und die Vorstellung beim Unfall für deren Dämlichkeit noch Schuld zu bekommen, verursacht zunächst mal Verärgerung. Aber vor dem erwähnten Hintergrund ist die Gesetzesregelung absolut sinnvoll.

Gruss
Enno

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