Amt behält Hartz4 Geld ein

Darf das Amt Hartz4 Geld einbehalten, obwohl noch garnicht fest stand was man verdient. es gab auch noch keinen Arbeitsvertrag.  Es werden 2 Stunde ,als Aushielfe, gearbeitet.

Darf das Amt Hartz4 Geld einbehalten, obwohl noch garnicht
fest stand was man verdient.

Wieso „obwohl“? Wenn das Amt nicht den Verdienst kennt, weiß es doch gar nicht, wieviel es bezahlen muß.

Gruß S

Welches Amt? Standesamt? Forstamt? Einwohnermeldeamt? Du solltest vielleicht einen konkreteren Beitrag einstellen.

Das ist ja auch meine Meinung. Im November sind nur 100€ überwiesen worden und 450€ wurden angerechnet. Bisjetzt ist noch kein weiteres Geld eingegangen. Und wann der eigentliche Verdienst kommt ,weiss ich auch nicht.

moin moin,

so wie der Text lautet, klares nein…
es gibt schwierige Fälle, deshalb wurde bereits richtig erwähnt, das die Frage nicht detailliert genug gestellt ist.
Prinzipiell sollte immer bei solchen undurchsichtigen Aktionen Widerspruch eingelegt werden.
Versuch mit dem unmittelbaren Vorgesetzten zu sprechen, ist zu empfehlen, wegen den Verwaltungsaufwand sollte die Teamleiterin deshalb bemüht sein, die Sache ohne weitere Ärgernisse zeitnah richtigstellen.

Es kommt z.B. auch auf das Zuflußprinzip an.
Wenn der Arge die Höhe des Einkommens nicht bekannt ist, wird gern Vermutung gestellt
und die kommende Verdiensthöhe pauschaliert und mit dem Argegeld gegengerechnet.
Da der Verdienst micht klar ist, wird vom Sachbearbeiter gern die Mitwirkungsklausel erwähnt und lässt sie einfliessen. Danach wird bei Vermutung der Verschleierung fehlende Mitwirkung deklariert und als Vorsichtsmaßnahme das Argegeld auf Eis gelegt bis zur Klarheit des Einzelfalls.

Ist dann nicht schön für den Betroffenen, da es die unterschiedlichsten Gründe zur Nichterfüllung der Mitwirkung gibt.
Meistens jedoch wird bei Vorlage der z.B. fehlenden Sachen zur Berechnung der Bezuschussung sofort die Zahlung des Argegeldes angewiesen, und alles ist beim Alten…

Also in diesem Fall als erstes Widerspruch mit Bestätigung abgeben ( mündlich vor Ort, u. schriftliche Bestätigung geben lassen oder schriftlich u. Kopie abstemmpeln lassen )

Herausfinden, welcher Teamleiter zuständig ist und schnellstmöglichen Termin für Darlegung holen. Meistens kann man, wenn man persönlich an die Tür klopft und höflich fragt, gleich mit Teamleiter sprechen und klären. Oder über Telefon, ist aber nicht sehr erfolgversprechend.

ok, erst mal gern geschehen
das sind Erfahrenswerte, deshalb gern mehr Hilfe bei Konkretisierung der Frage

Mic1

Hallo,

Darf das Amt Hartz4 Geld einbehalten, obwohl noch garnicht fest stand was man verdient.

Wieso „obwohl“? Wenn das Amt nicht den Verdienst kennt, weiß es doch gar nicht, wieviel es bezahlen muß.

Wie berechnen die das bloß bei den ganzen Hartz-4-Empfängern die kein Einkommen haben? Da wird es doch nicht etwa den Regelsatz nebst angemessenen Kosten der Unterkunft geben? Solange kein Einkommen zugeflossen ist, kann auch keins angerechnet werden. Da ist nun mal § 11 Abs. 2 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html ganz eindeutig formuliert.
Ja, das ändert nichts daran, dass es wohl noch immer Argen oder Jobcenter gibt, die das anders handhaben, und doch auch wenn sie es im umgekehrten Fall korrekt handhaben.
Die müssen also auch bei Arbeitsaufnahme den vollen Satz weiterbezahlen. (Oder wovon soll derjenige dann bis zur Lohnzahlung leben?) Unter welchen Voraussetzungen ist dann wieder ein anderes Thema. Natürlich kann es angerechnet werden, aber eben erst nach Zufluss.

Grüße

Hallo,

ich denke, das ist ein vorläufiger Bescheid, der einschätzt, was voraussichtlich verdient wird, damit nicht zuviel ausbezahlt wird. Im endgültigen Bescheid wird dann konkret ausgerechnet und auch ausgeglichen, was zuviel oder zuwenig einbehalten wurde. Höchstwahrscheinlich liegen noch keine Nachweise vor.
Das wird deshalb gemacht, weil Hartz IV am Monatsanfang gezahlt wird und der Lohn erst am Ende des Monats. Es muss also ein Betrag in die Berechnung genommen werden, der ja noch gar nicht klar ist. Und leider, leider, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Lohn in dem Monat angerechnet wird, in dem er gezahlt wird - egal ob Anfang oder Ende des Monats.

Ziemlich kompliziert aber ich würde mal nachsehen, ob auf dem Bescheid etwas steht wie „vorläufig“, dann ist er noch nicht endgültig und es kommt noch eine Nachberechnung.
Ansonsten: Widerspruch einlegen, am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts (Beratungskostenbeihilfe beantragen) oder Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbands (Diakonie, Caritas).
Viel Erfolg
LG
erza

Hallo

es gab auch noch keinen Arbeitsvertrag. Es werden 2 Stunde ,als Aushilfe, gearbeitet.

2 Stunden am Tag … 2 Stunden in der Woche…im Monat ? Etwas Schriftliches vom Arbeitgeber, aus dem die Konditionen hervorgehen, sollte man vorlegen können (-> Einkommenbescheinigung http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… ).
Datum und Höhe des Lohnzuflusses kann man durch Vorlage der Kontoauszüge nachweisen und (falls zu viel angerechnet wurde) die umgehende Nachzahlung der noch ausstehenden Differenz verlangen.

Im November sind nur 100€ überwiesen worden und 450€ wurden angerechnet.

Um 450 Euro anrechnen zu können, müsste man vom Zufluss von 450 € anrechenbarem (!) Erwerbseinkommen ausgehen können. Der Nettolohn, den man auf’s Konto bekommt, ist nicht der anrechenbare Betrag , da ja zunächst die Absetz-/Freibeträge zu berücksichtigen sind.
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Um auf 450 € anrechenbares Lohneinkommen zu kommen, müsste man entsprechen viele Stunden arbeiten (oder -falls 2 Std. wöchentlich/monatlich gearbeitet wurden- einen sehr hohen Stundenlohn bekommen.Eher unwahrscheinlich.)

Bei 100 € Lohnzufluss in dem Monat war nichts anzurechnen (Grundfreibetrag 100 €); mit den Kontoauszügen hin und Nachzahlung fordern.

Bis jetzt ist noch kein weiteres Geld eingegangen. Und wann der eigentliche Verdienst kommt ,weiss ich auch nicht.

„Weiteres“ Geld …und der „eigentliche“ Verdienst ? Wenn man selber noch keine klaren Absprachen mit dem Arbeitgeber hat bzw. nichts Konkretes über die vereinbarten Konditionen und die geleisteten Stunden nachweisen kann, wie soll dann das Jobcenter wissen, was voraussichtlich an Einkommen reinkommen wird ? Da wäre der Arbeitgeber der „zuständige“ Ansprechpartner - ohne entsprechende Nachweise bleibt wohl nicht aus, dass man unter Umständen auch Probleme durch zu hohe Vorab-Anrechnungen vom Jobcenter bekommt.

LG