Hallo
Meiner Freundin fiel die Tage auf das, sie Kindergeld beim Alg2 angerechnet bekommt obwohl sie seit Juli 2010 gar kein anspruch mehr hatte da sie in Elternzeit war. Die Dame vom Amt meinte das wir recht haben und eine Nachzahlung gerechtfertigt sei, jedoch nicht für den Kompletten Zeitraum.Kann man sich dagegen wehren?
Hat sie etwas Schriftliches von der Kindergeldkasse bekommen und damals nachweislich! dem Jobcenter mitgeteilt/ nachgewiesen , dass und ab wann ihr Kindergeldbezug endete? Das wäre wichtig zu wissen.
Sofern sie es nachweisen kann, dass das Jobcenter davon wusste:
Wenn sie ihn noch dieses Jahr/ innerhalb 2012 einreicht, kann sie auf jeden Fall mit Hilfe eines „Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X“ ihren Anspruch noch rückwirkend für 1 Jahr ( = rückwirkend bis 01.01.2011 ) geltend machen . Den Überprüfungsantrag formuliert man genauso wie einen begründeten Widerspruch; er heisst halt nur anders: http://hartz.info/index.php?topic=23.0
Wichtig, wie immer beim Umgang mit dem Jobcenter: nachweislich schriftlich einreichen und einen schriftlichen Bescheid verlangen. Ihr Überprüfungs-Antrag sollte sich nach Möglichkeit konkret auf alle ihre Bewilligungs-/ Leistungsbescheide beziehen, die diese überprüfungsrelevanten Monate 01.01.2011 bis 31.12.2012 „beinhalten“ (dafür wegen der genauen Daten mal in die alten Bescheide gucken).
Mal beispielhaft angenommen, ihr halbjährlicher Bewilligungszeitraum ging immer vom 01.08. bis 31.01. und wurden dann vom 01.02. bis 31.07. weiterbewilligt. Dann sollte sie z.B. so formulieren :
Datum / Absender /BG-Nummer ,Aktenzeichen
Empfänger (Jobcenter …)
(Betreff) Antrag auf Überprüfung gemäß SGB X § 44 für Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß SGB X § 44 die Überprüfung folgender ALG2-Bescheide:
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Ihr Bescheid vom (Datum) für Bewilligungszeitraum 01.08.2010 bis 31.01.2011 (*darin wäre dann auch der Leistungsmonat Januar 2011 „enthalten“, ab dem überprüft werden soll)
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Ihr Bescheid vom (Datum) für Bewilligungszeitraum 01.02.2011 bis 31.07.2011
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Ihr Bescheid vom (Datum) für Bewilligungszeitraum 01.08.2011 - 31.01.2012
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Ihr Bescheid vom (Datum) für Bewilligungszeitraum 01.02.2012 bis 31.07.2012
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Ihr Bescheid vom (Datum) für Bewilligungszeitraum 01.08.2012 - 31.01.2013
(*Falls ihre Leistungszeiträume auf ihren Bescheiden anders datiert sind, muss sie natürlich deren korrekten Daten eintragen… das ist jetzt nur ein Beispiel. Sie sollte alle Bescheide aufführen, die sich auf Monate beziehen, in denen ihr ihr Kindergeld angerechnet wurde, obwohl sie gar keins bekam. )
Antragsgrund:
Seit Juli 2010 berücksichtigen Sie bei der Berechnung meines Leistungsanspruchs weiterhin xxx.xx Euro Kindergeld- Einkommen für mich selbst, obwohl mir dieses Einkommen seit Juli 2010 gar nicht mehr zufließt , da ich aufgrund meiner Elternzeit keinen Anspruch mehr darauf habe. Dass mein Kindergeld-Bezug zu dem Zeitpunkt endete, habe ich Ihnen nachweislich am (Datum) durch Vorlage des Einstellungsbescheides von der Kindergeldkasse vom (Datum) mitgeteilt.
Da nur tatsächlich zufließende Einkommen bei der Berechnung meines Leistungsanspruchs berücksichtigt werden dürfen, bitte ich um Überprüfung der Leistungszeiträume 01.01.2011 bis 31.12.2012 und um Nachzahlung der von Ihnen zu Unrecht in Abzug gebrachten Beträge (24mal xxx.xx Euro Kindergeldanrechnung) nebst der entsprechenden Verzugszinsen gemäß § 44 SGB I.
Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. (*Hier kann man ggf. zur Bearbeitung auch noch eine Frist mit konkretem Datum setzen , siehe oben verlinkter „Ratgeber Überprüfungsantrag.“)
Mit freundlichen Grüßen …
Falls in zukünftigen Bewilligungsbescheiden weiterhin ihr eigenes Kindergeld angerechnet wird, obwohl sie es gar nicht bekommt, dann muss sie gegen diese zukünftigen Bescheide mit derselben Begründung nachweislich fristgerecht Widerspruch einlegen oder (falls die Widerspruchsfrist überschritten ist) wiederum einen Überprüfungsantrag für diese kommenden Bescheide einlegen.
Der Überprüfungsantrag kann, wie gesagt, auf jeden Fall für die Kindergeldanrechnungen seit 01.01.2011 gestellt werden. Was Ihre Kindergeldanrechnung von Juli 2010 bis einschließlich Dezember 2010 angeht, bin ich mir nicht sicher, wie man das formell „am sichersten“ angehen sollte. Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter diese 6 Monate nicht mehr im Rahmen des Überprüfungsantrag mitdurchwinken würde (da Überpr.-Anträge seit der SGB II- Reform mittlerweile nur noch max. 1 Jahr rückwirkend greifen. Vor der Reform Anfang 2011 konnte man noch Ansprüche bis 4 Jahre rückwirkend geltend machen.)
Ein Verwaltungsakt (wie z.B. ein Leistungsbewilligungsbescheid) ist dann rechtswidrig, wenn er auf Angaben beruht, die bei seinem Erlass bereits falsch waren und wenn der Leistungsträger davon Kenntnis hatte oder bei erforderlicher Sorgfalt hätte haben müssen. Falls deine Freundin also damals dem Jobcenter nachweislich und rechtzeitig mitgeteilt hatte, dass sie für sich ab 7.2010 kein Kindergeld mehr bekam, dann bin ich ziemlich sicher, dass man auch für die Kindergeldanrechnung 07.2010 - 12.2010 rückwirkend noch etwas machen kann. Aber das wird wahrscheinlich formell anders laufen müssen und nicht über einen Ü-Antrag. Da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster hängen und Euch wohlmöglich einen ungünstigen / falschen Ansatz nennen.
Ich würde Euch raten, Euch dazu mal ans Forum http://hartz.info/index.php (Rubrik Leser helfen Lesern) zu wenden. Einige User und vor allem der Admin dort kennen sich sehr gut aus, auch was das Thema rechtswidrig benachteiligende Verwaltungsakte/ Bescheide, Verjährungsfristen usw angeht. Dort wird man Euch Genaueres dazu sagen können, denke ich 
LG und alles Gute