Hallo,
in unserem Kindergarten (e.V.) haben wir das Problem, dass die Lebensmittelüberwachung eine räumlich getrennte Küche fordert. Ohne darf kein Essen für die Kinder zubereitet werden. Dürfen wir nun als Mitglieder des Vereins eine Einverständniserklärung abgeben, dass wir eben dies möchten und die Einrichtung nicht verklagen würden, sollten lebensmittelbedingte Erkrankungen auftreten?
Danke Saskia
Hallöchen,
ich fürchte, daß das nicht geht. Es ist betimmt eine öffentlich-rechtliche Vorschrift u.a. zum Schutz vor Infektionen. Selbst wenn der Kindergartenträger nicht von einzelnen Eltern verklagt werden würde, könnten doch Krankheiten durch die Kinder auf andere übertragen werden. Insofern hat die Vorschrift ja auch durchaus ihren Sinn.
Beim Nachbarrecht kann man ja auch auf die Einhaltung bestimmter Grenzabstände des Nachbarn verzichten, so lange nicht z.B. Brandschutzwände betroffen sind. Die Sicherheitsvorschriften sind auch hier nie außer Kraft zu setzen.
Beste Grüße
Detlef Oeffner (03322-279480)