Hallo ich habe eine Frage…
und zwar müssen wir uns im Moment wegen schwerer Krankheit meines Mannes finanziell unterstützen lassen und erhalten Harz4.
Bislang haben wir uns die Miete immer direkt an den Vermieter überweisen lassen und die restlichen 200€ hat mein Mann in Bar beim Amt abgeholt, da das Konto im minus stand und wir somit nichts davon gehabt hätten.
So ist es nun auch vorletzten Monat passiert…mein Mann holte das Geld in Bar ab.
Nun aber, hat er diesen Monat nur 160€ erhalten, da man den Fehler im Amt gemacht hat und ihm das Geld schon bereits aufs Konto überweisen hat…und somit ist das Geld wegen der überzihung futsch…das wusste auch unser Sachbearbeiter, aber nun ist es passiert und wir sollen nun den Betrag von 200€ zurückzahlen…daher ergibt sich nun auch der Betrag von 160€ bar Auszahlung diesen Monat, da wir nun die Summe so abstottern sollen!
Das ist doch aber nicht unser verschulden!!! Müssen wir der Rückzahlung dennoch nachkommen…das Geld zurückholen geht wohl nicht mehr seitens der Stadt.
40€weniger im Monat ist schon sehr happig im Moment für uns, was sollen/können wir tun?
Vielen Dank schon mal…
Hallo
Nun aber, hat er diesen Monat nur 160€ erhalten, da man den Fehler im Amt gemacht hat und ihm das Geld schon bereits aufs Konto überweisen hat…und somit ist das Geld wegen der überzihung futsch…das wusste auch unser Sachbearbeiter, aber nun ist es passiert und wir sollen nun den Betrag von 200€ zurückzahlen…daher ergibt sich nun auch der Betrag von 160€ bar Auszahlung diesen Monat, da wir nun die Summe so abstottern sollen!
Ist das alles mündlich gelaufen?
Ich würde was Schriftliches verlangen und dagegen Widerspruch einlegen, und wenn der zurückgewiesen wird, klagen.
Ich habe von so einem Fall noch nicht gehört und wüsste von daher natürlich nicht, wie ein Gericht entscheiden würde. Ich denke aber, dass es Aufgabe des Amtes ist, euren Lebensunterhalt zu finanzieren und nicht eure Gläubiger zu bedienen, und wenn es aber letzteres tut, dann ist es meiner Meinung nach sein Privatvergnügen.
Ich würde das nicht so ohne weiteres hinnehmen. Aber ohne etwas Schriftliches kann man da gar nichts erreichen. - Wenn es bisher nichts Schriftliches gibt, würde ich per Einschreiben an den Sachbearbeiter im Amt schreiben, so ungefähr: Wie Sie seit x Monaten wissen, haben wir xx Euro Schulden bei unserer Bank und können deswegen unser Girokonto nicht für Zahlungsempfänge benutzen. Sie haben dennoch unsere Hilfe zum Lebensunterhalt für Mai 2014 nicht uns ausgezahlt, sondern praktisch unserem Gläubiger überwiesen. Diesen Betrag wollen Sie uns jetzt vom Lebensunterhalt abziehen.
Dem widersprechen wir. Wir werden den Betrag zurückzahlen, wenn wir wieder ausreichend Einkommen für den Lebensunterhalt und anderes haben, da er ja unsere Schulden verringert. Aber im Moment sind wir nicht in der Lage, unsere Schulden abzutragen, und fordern Sie auf, uns unsere Hilfe zum Lebensunterhalt in voller Höhe auszuzahlen.
MfG Kessie & Co.
- Dieser Brief hätte übrigens vor allem die Funktion, klarzumachen, dass beim Amt bekannt war, dass ihr mit Überweisungen aufs Konto nichts anfangen könnt. Wenn die dem nicht widersprechen, wäre das zumindestens klar.
Eine Kopie des Briefes aufbewahren und den Einschreib-Beleg daran festtackern. - Über die Anschrift gehört das Wort ‚Einschreiben‘. Ansonsten eure Adresse, Datum, Aktenzeichen, Unterschrift müssen auf dem Brief stehen.
Viele Grüße
Also, wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe (ich musste drei Mal lesen
Wenn der Sachbearbeiter, wie Sie meinen, tatsächlich einen Fehler gemacht und es auch zugegeben hat, dann bringt es meiner Meinung nach nichts, zum Gericht zu rennen. Natürlich bleibt Ihnen der Gang zum Sozialgericht unbenommen. Überlegen Sie, ob der Aufwand gerechtfertigt ist und damit das Gericht zu beschäftigen. Im Übrigen sehe ich im Moment keinen hinreichenden Grund einer Klage. Wogegen? Haben Sie einen Bescheid der Widerspruchstelle, gegen den Sie Klage erheben können? Wahrscheinlich nicht.
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Unterstellen wir dem Sachbearbeiter keine böse Absicht. Das Geld ist überwiesen und kann nicht zurückgeholt werden.
Allerdings ist mir nicht klar, warum 40 Euro überwiesen, 160 Euro in bar gezahlt wurden. Gab es eine Mieterhöhung?
Also, ich empfehle Ihnen, der Sachbearbeiter entschuldigt sich bei Ihnen und regeln einvernehmlich die mögliche Rückforderung, deren Herkunft Sie sich erklären lassen sollten.
Vielen lieben Dank für die sehr hilfreiche Rückantwort und vor allem für die Mühe des Anschreibens…werde dies so übernehmen…herzlichste Grüße
Hallo, nein nicht 40€ überwiesen…die 40€ wurden von den 200€ „Stütze“ direkt abgezogen um die Fehlbuchung von 200€ wieder in monatlichen Raten zurück zu holen.
Sorry für die anscheinend konfuse Mail… Gruß
Auf die einfachste Antwort scheint wohl niemand gekommen zu sein: Sozialleistungen sind 7 (oder 9) Tage nach der Wertstellung von der Bank auszuzahlen, auch wenn das Konto noch so sehr im Minus ist.Falls deswegen bei der Bank nicht vorgesprochen wurde, dann ist jetzt die Frist auf jeden Fall vorbei.
Einer Klage gegen das Amt verspreche ich keine großen Erfolgsaussichten: Das Amt als Schuldner hat an den (richtigen) Gläubiger geleistet. Wenn der Gläubiger - aus welchen Gründen auch immer - nicht an sein Geld herankommt, dann ist dies sein Problem. Er muss es dort lösen, wo das Problem liegt (also bei der Bank).
Ebensowenig scheint mir erfolglos eine Klage gegen den Sachbearbeiter wegen Amtspflichtverletzung. Welche Pflicht hat er denn verletzt? Er ist nämlich nicht verpflichtet, den Gesamtbetrag in Teilbeträgen auszuzahlen (Ausnahme: Es liegt eine Abtretung - z.B. Miete - oder Pfändung vor). Ebensowenig ist er zu Barzahlungen verpflichtet.
Evtl. kann das Amt mit der Bank reden und ihr erklären, dass die Überweisung versehentlich war. Mit viel gutem Willen erstattet dann die Bank das Geld ans Amt zurück. Allerdings darf man in solchen Dingen von keiner Bank guten Willen erwarten. Innerhalb der 7-Tage-Frist hätte sie auszahlen müssen. Jetzt wird es ihr furchtbar leid tun, dass die Frist verstrichen ist.
Wir waren fast drei Wochen abwesend; daher die späte Antwort.
Robby1
Hi,
Auf die einfachste Antwort scheint wohl niemand gekommen zu
sein: Sozialleistungen sind 7 (oder 9) Tage nach der
Wertstellung von der Bank auszuzahlen, auch wenn das Konto
noch so sehr im Minus ist.
das ist seit langem überholt! Sozialleistungen sind nur auf einem P(fändungsschutz)-Konto 14 Tage vor Verrechnung geschützt.
Allerdings würde ich für die Zukunft eher empfehlen, bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto zu eröffnen.
Gruß
Ingo