Amt übernimmt Nachzahlung für Ex-Mieter nicht

Eine Familie, deren Miete vom Amt gezahlt wurde, zieht aus einem Haus aus. Aufgrund der Tatsache, dass dem Vermieter die aktuelle Adresse der ehemaligen Mieter nicht vorliegt, sendet er die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr, in dem die Familie noch in seinem Haus gewohnt hat, an das bisher zuständige Jobcenter. Dieses teilt dem Vermieter mit, dass sie nicht mehr für die Familie zuständig sind und daher die Kosten für eine Nebenkostennachzahlung für das vergangene Jahr nicht übernehmen, weil - so die Auskunft vom Amt - der Träger für diese Kosten aufkommen muss, der zum Zeitpunkt des Erhalts der Abrechnung für die Familie zuständig ist. Vermutlich ist die Familie in die Nachbarstadt gezogen und daher ist das Jobcenter dort nun für sie zuständig, ganz sicher ist dies aber nicht.
Nun meine Fragen hierzu:

Hat jemand hier schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben, wie man jetzt vorgehen kann?
Kann man die neue Adresse der Mieter irgendwie herausbekommen, wenn sie sich weigern, sie einem mitzuteilen?
Wenn man sich direkt an das Jobcenter der Stadt wendet, in der die Familie jetzt wahrscheinlich wohnt, geben die einem dort dann die Auskunft, ob sie für diese Familie zuständig sind oder aus Datenschutzgründen eher nicht?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und Tipps.

Hallo,

ist die Bedarfsgemeinschaft zum Zeitpunkt der Nachforderung, nicht mehr hilfebedürftig, muss diese Familie ggf. Nachzahlungen selber bestreiten. Guthaben darf sie behalten.

Für Nachzahlungen ist auch nicht das Jobcenter/Sozialamt oder sonst wer zuständig, sondern immer der Mieter. Ob er sich DANN hilfesuchend an die Ämter wendet, ist seine Sache!

Eine neue Adresse bekommt man beim Einwohnermeldeamt, wenn man diesen eine „alte Adresse“ vorlegen kann. Und dies sollte ja wohl ein Vermieter können!:wink:

VG René

Eine Familie, deren Miete vom Amt gezahlt wurde, zieht aus
einem Haus aus. Aufgrund der Tatsache, dass dem Vermieter die
aktuelle Adresse der ehemaligen Mieter nicht vorliegt, sendet
er die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr, in dem
die Familie noch in seinem Haus gewohnt hat, an das bisher
zuständige Jobcenter.

In der Regel wird ein Protokoll bei der Wohnungübergabe gefertigt. Da teilt der Mieter in der Regel seine neue Anschrift mit. Wahrscheinlich trennte man sich im Streit?

Dieses teilt dem Vermieter mit, dass sie
nicht mehr für die Familie zuständig sind und daher die Kosten
für eine Nebenkostennachzahlung für das vergangene Jahr nicht
übernehmen, weil - so die Auskunft vom Amt - der Träger für
diese Kosten aufkommen muss, der zum Zeitpunkt des Erhalts der
Abrechnung für die Familie zuständig ist.

Völlig korrekt.

Vermutlich ist die
Familie in die Nachbarstadt gezogen und daher ist das
Jobcenter dort nun für sie zuständig, ganz sicher ist dies
aber nicht.
Nun meine Fragen hierzu:

Hat jemand hier schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und
kann Tipps geben, wie man jetzt vorgehen kann?
Kann man die neue Adresse der Mieter irgendwie herausbekommen,
wenn sie sich weigern, sie einem mitzuteilen?

Vielleicht gibt es einen Nachsendeauftrag? Anschriftenprüfung an die ehemalige Zustellanschrift schicken, der Briefträger antwortet, wenn ein Nachsendeauftrag besteht und die Familie die Weitergabe der neuen Anschrift nicht widersprochen hat.

Wenn man sich direkt an das Jobcenter der Stadt wendet, in der
die Familie jetzt wahrscheinlich wohnt, geben die einem dort
dann die Auskunft, ob sie für diese Familie zuständig sind
oder aus Datenschutzgründen eher nicht?

Nachvollziehbare Idee, aber aus Datenschutzgründen bekommt der „einfache“ Mann auf diesbezügliche Anfragen ohne Rechtsgrundlage keine Auskunft. Das Jobcenter würde sich u.U. strafbar machen.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten und Tipps.

Bitte.