Ich hatte mal Schulbücher von meiner ex Gesamtschule…ich habe leider keinen Nachweis darüber das ich diese Schulbücher abgegeben habe. Jetzt nach 4 Jahren wollen die über 240 DM !!! von mir . Das ist übrigens der Wiederbeschaffungs sprich Neuwert.
Frage was kann ich hinterlistiges sprich schriftliches aufgeben damit ich zumindest nicht die gesamte summe zahlen muss.
Betteln werd ich nicht jedenfalls erst dann wenn nix anderes mehr übrig bleibt.
Frage was kann ich hinterlistiges sprich schriftliches
aufgeben damit ich zumindest nicht die gesamte summe zahlen
muss.
ganz einfach: gib die Bücher zurück!!!
oder beschaff die gleichen Bücher in „gebraucht“ und gib diese zurück!
Ayla, die ja im oberen Posting schon kein Verständnis für Dich hatte!
Wieso nerven die denn ? Wenn man was zurückgibt oder zahlt läßt man sich eine Quittung geben ! Hat man eine solche nicht, wird man jedes Verfahren verlieren. Wenn du noch weiter zögerst werden die noch Säumnisgebühren und Zinsen draufschlagen. Natürlich verlangen die den Wiederbeschaffungspreis, weil sie ja sonst die Bücher nicht mehr kaufen können. In Zukunft solltest du an die elemtarsten Dinge denken !
ist das eine Provokation oder meinst Du das wirklich ernst? 3 Beiträge der gleichen Färbung. Ich denke mal Du schreibst eine Studie über solche Reaktionen. Mit gesundem Menschenverstand kann man das unmöglich enst meinen oder wie reagiert ein Mensch mit solchen Ansichten, wenn andere gegen Ihn solche Verhaltensweisen an den Tag legen?