Amtl. Betreuer hat welche Befugnisse

Hallo,

für meine Schwiegermutter wurde im Jahr 2007 ein amtl. Betreuer eingesetzt. Ab diesem Zeitpunkt hatte selbst mein Schwiegervater nur noch zu 50% Zugriff auf das gemeinsame Konto. Er musste jedoch für das Amtsgericht sämtl. Ausgaben monatl. sehr detailliert für seine Frau, als Pflegefall(3) im Pflegeheim, auflisten und ein Bericht über ihren gesundheitl. Zustand abgeben.

Jetzt ist der Schwiegervater verstorben und die Situation über Konten oä. ist sehr unübersichtl. Meine Frau hat über einen Notar versucht die Pflege für die Mutter zu bekommen. Aber das Verfahren läuft noch und es sieht nach einem Rückschlag für uns aus. Bestehen überhaupt Chancen? Der zuständige Richter ist nicht gewillt die amtl. Vorsorge an die Familie zurück zugeben. Er besteht auf einem neuen Gutachten.

Welche Pflichten bzügl. des gemeinsam. Kontos der Eltern hat meine Frau? Offiziell ist sie vom Amtsgericht noch zu nichts beauftragt. Kann das Amtsgericht verlangen das wir die Ausgaben vom Konto wirklich monatl. auflisten?

Können wir überhaupt noch auf das Konto zugreifen? Denn der Vater ist ja gestorben und die Eingänge auf dem Konto, z.B. seien Rente noch für 3 Monate und die Witwenrente bzw. der Vorschuss gehören ja der Mutter.

viele Grüße
Arne

Hallo,

ich verstehe nicht warum der Ehemann Rechnungslegungspflichtig war. Er ist - genauso wie die Tochter, so Sie die Betreuung übernimmt - befreite Betreuerin, § 1908i Abs. 2 BGB.
Dieser Art der Betreuer sind während der Dauer der Betreuung weder rechnungslegungspflichtig, noch unterliegen sie den Beschränkungen der versperrten Anlage von Geld. Sie können über die Konten im Sinne des Btreuten im pflichtgemäßen Ermessen frei verfügen.
Sie müssen lediglich einen Jahresbericht verfassen und alle 2 Jahre ein Vermögensverzeichnis einreichen.

Das Gericht kann jedoch mittels Beschluss die Vergüstigungen des befreiten Betreuers abändern. Hierzu bedarf es jedoch eines Beschlusses der natürlich die Notwendigkeit der Maßnahme erkennen lässt.

ml.

Hi,

ich habe das so verstanden, das ein amtlicher Betreuer eingesetzt war. Dieser Betreuer war nach meinem Verständnis nicht der Ehemann der Betreuten.

Das ist nur eine Vermutung, so ganz klar ist die Schilderung diesbezüglich nicht.

Gruß
Tina

Das ist nur eine Vermutung, so ganz klar ist die Schilderung
diesbezüglich nicht.

Du hast recht. ich hatte da wohl was überlesen.

ml.