… Habe vom Jugentamt eine erstmalige Zahlungsaufforderung mit dem hinweis auf Pfändung meiner Rente ohne Wiederrufsrecht/Rechtshilfebelehrung erhalten.Wie ist das zu Werten???..,und wie sollte ich darauf Reagieren?
Hallo Ralf,
Reagieren musst du… leider… sonst keine nachträgliche Rechtshilfebelehrung. Nicht mündlich sondern schriftlich nachfragen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom … habe ich bezüglich der fehlenden Rechtshilfebelehrung eine Frage: Habe ich keinen Anspruch auf einige 4wöchige Einspruchs bzw. Widerspruchsfrist?
Solltest du vorher schon ein Mal im Zahlungverzug … gewesen sein, ist das mit dem Pfändungshinweis indirekt als Warnung zu sehen.
Hoffe dir geholfen zu haben
lg deern50
… Habe vom Jugentamt eine erstmalige Zahlungsaufforderung
mit dem hinweis auf Pfändung meiner Rente ohne
Wiederrufsrecht/Rechtshilfebelehrung erhalten.Wie ist das zu
Werten???..,und wie sollte ich darauf Reagieren?
… Habe vom Jugentamt eine erstmalige Zahlungsaufforderung
mit dem hinweis auf Pfändung meiner Rente ohne
Wiederrufsrecht/Rechtshilfebelehrung erhalten.Wie ist das zu
Werten???..,und wie sollte ich darauf Reagieren?
Hallo Ralf,
leider bin ich kein Verwaltungsexperte im Unterhaltsrecht, aber ich empfehle direkt mit dem Sachbearbeiter zu sprechen, da alles Andere nur letztlich teurer wird.
Gruß,
Reinhard
Danke für deine schnelle Antwort…
ETWAS GENAUERE ERGENZUGEN BEZÜGLICH MEINER ERSTEN ANFRAGE
Ich erhalte 96€ Wohngeld ,weil ich für mein Tochter unterhalt in höhe von 149,30€ von meiner kleinen Eu-rente (799,30 Brutto) zahle.Das Jugendamt nimmt dieses zum Anlass meine Einkünfte neu zu berechnen und mir wiederum eine sebstbeteiligung von 84,00€ in Rechnung zu stellen für den unterhalt meines jüngsten Sohnes (andere Mutter),weil er von geburt an einen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt erhält.
Die 84€ errechnen sich aus:
- 799,30 € EU-Rente
- 96,00 € Wongeld
abzüglich einer kl.krankheitsbedingten Aufwendung von 5%
mein mir zustehender Selbstbehalt liegt bei
770,00 €
ergiebt e. mon.Zahlung v. 84,00 € und das auch noch rÜckwirkend (Nachzahlung 504,00 € )
NUN MEINE FRAGE; nicht nur das sich rein theoretisch das Spiel mit dem Wongeld endlos Fortsetzen könnte…
(neuer Wohngeldantr.)= mehr Wohngeld = neuberechnung meiner Einkommensverhältnisse durch das J.-amt = höhere unterhaltsforderungen an mich… und so weiter und sofort. Das ist doch Paradox…ODER ?
und zweitens wie soll ich eine Rückzahlung tätigen bei einem selbstbehalt von 770,00€ welches ja rein theoritisch nur für mich seien soll,und nicht noch um irgend welche Ämter mit Zahlungen zu bedienen ???
abschließend möchte ich nur noch erwänen, das von diesen 770,00 € alles aber auch alles bezahlt werden muß… ( Miete,semtl. Fixkosten , mein Lebensunterhalt ,Raten u.s.w. ) Ansruch auf irgendwelche Vergünstigungen wie z.B. - günstigere Fahrkosten
- GEZbefreiung
- vergünstigte Eintrittsgelder u.s.w.
wie es z.B. bei einer HarzIVregelung möglich wäre,giebt es für mich nicht… ( welch soziale Gerechtigkeit )… Tja so ist das wenn mann Vater von Drei Kindern ist und mit ihnen auch mal was tolles Unternehmen möchte…,auch wenn sie nicht bei mir Wohnenen,sehe ich sie sehr,sehr heufig und verbringe viel Zeit mit ihnen… Zum Glück !!!..sonst hätte ich mir schon längst ein weißes Lacken genommen und wäre auf den Friedhof gelaufen…
Wenn jemand weiss wie ich das trotzdem in Zukunft realisieren könnte… . Ich wäre jedenfalls sehr Dankbar… für diese Infos…!!!
HIWEISS : dieses ist dem Jugentamt seit 3 1/2 Jahren (seit beantragung des Unterhaltsvorschusses für meinen jüngsten Sohn ) BEKANNT.
… Habe vom Jugentamt eine erstmalige Zahlungsaufforderung
mit dem hinweis auf Pfändung meiner Rente ohne
Wiederrufsrecht/Rechtshilfebelehrung erhalten.Wie ist das zu
Werten???..,und wie sollte ich darauf Reagieren?
Ich denke mal du kannst jetzt nicht zahlen und das Kind bekommt Unterhaltsvorschuss.
Da du der Vater bist und auch zahlen musst aber bei dir wohl im Moment nichts zu holen ist wollen die später deine Rente pfänden, aber keine Angst dir bleibt immer noch dein Geld zum Leben auch wenn du Rente bekommst. Das machen die zur Sicherheit denn irgentwie müssen auch die an das Geld kommen was sie jetzt für dein Kind zahlen.Da gegen angehen kannst du nur wenn du jetzt oder später das Geld irgentwie aufbringen kannst.
geh bitte zu einen anwalt nur der kann der ganz genau sagen was sache ist meiner meinung versuchen die nur druck zu machen…
lg
… Habe vom Jugentamt eine erstmalige Zahlungsaufforderung
mit dem hinweis auf Pfändung meiner Rente ohne
Wiederrufsrecht/Rechtshilfebelehrung erhalten.Wie ist das zu
Werten???..,und wie sollte ich darauf Reagieren?
Hallo Ralf,
es tut mir sehr leid, dass es dir so schlecht geht. Ich kann nachempfinden wie du dich fühlst.
Ich habe einige Tipps für dich die dir sicherlich weiterhelfen könnten, aber ich denke mal, dass du fundierte Aussagen brauchst, mit § die dir weiter helfen. Deshalb möchte ich dir folgdenden Tipp geben:
Werde Mitglied im SOVD (Sozialverband Deutschland)kostet dich im Monat 5 Euro. Dort sitzen Volljuristen (Anwälte) die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und auch in der Lage sind, anhand deiner Unterlagen auszurechnen, worauf du noch von staatlicher Seite Anspruch hast und was du tun kannst,um weniger Unterhalt oder gar keinen Unterhalt mehr zu zahlen. Nicht das du nicht willst sondern, dass es dir und deinen Kindern wenn ihr euch seht besser geht.
Die setzen dir auch Schreiben auf für alle Behörden.
Ich selbst bin dort auch Mitglied und auch mir wurde schon geholfen.
Wieviel % EU -Rente hat man dir zuerkannt?
Das kann für dich auch von Bedeutung sein.
nun überlege mal… wie hoch wäre deine Zahlungsverpflichtung, wenn du auf das WG verzichten würdest? Ich denke mal dann fällst du unter den Selbstbehalt.
Frage beim JA nach auf welcher Grundlage sie den unterhalt berechnet haben? Die aufrechnung - die haben dazu einen Auskunftspflicht! Du hast wie ein H4 einen gewissen Grundbedarf und der scheint mir nach dem was ich sehe nicht im Ansatz gegeben zu sein.
Im Durchschnitt hat ein Single je nach Miete… ca. einen Grundbedarf von ca. 900 Euro dann noch ein Tipp
Die jobcenter müssen den von dir tatsächlichen gezahlten unterhalt anrechenen d. h. aufstocken…damit du nicht in die Schuldenfalle kommst. Wenn du nicht mehr arbeiten gehst… kommst du in die Schuldenfalle - gehts du arbeiten hast du einen Selbstbehalt von 990 Euro würde ja bedeuten… z.b. 1000 Euro verdienst würdest du mit der Anrechnung einer evtl. Schwerbehinderung mit Ausweiss… 10 Euro unterhalt bezahlen. Ausserdem hast du dann auch noch steuerliche vorteile… einen erhöhten Steuerfreibetrag von ca. 260 Euro im Jahr bei GDB 50% ab 70 % sogar schon 590 Euro und bei 80% ca. 700 Euro
lg deern50
… Habe vom Jugentamt eine erstmalige Zahlungsaufforderung
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Werten???..,und wie sollte ich darauf Reagieren?
Zum Amt gehen, und eine Einigung finden, sonst Anwalt