Amtlich beglaubigte Abschrift des Ausweises

für eine Rettungshelfer Prüfung in NRW (Bundesweit gültig).

Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen, ich bin Türkischer Staatsbürger mit Unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung und gültigem Reisepass.
Nun will ich in kürze eine Schulung zum Bundesweiten Rettungshelfer machen und muss dafür besagte Amtlich beglaubigte Abschrift des Reisepasses vorlegen.

Meine Frage nun, zum einen Wieso reicht mein Original Ausweis nicht Aktuller Meldebescheinigung???
Und zum anderen wie soll man an eine beglaubigte Abschrift kommen als nicht EU Ausländer???

Das Konsulat meinte bloss, dass die das für solche Zwecke nicht einsehen weil unüblich, habe ja Original Reisepass, solle den vorlegen und sowas gäbe es bei denen sonst nicht!
Und Rathaus, Bürgerbüro etc. hier kann mir nicht weiterhelfen…

Wat NU??? kennt jemand Rat und Hilfe??? Please

Hallo,

Problem kenne ich. DRK verlangt immer beglaubigte Kopie. Warum kann nur das DRK begünden. Wahrscheinlich sagen die, dass man das in der Vergangenheit immer schon so gemacht hat und wissen gar nicht warum.
Das Original ist immer besser als die Kopie. Leg einfach das Original vor und DRK soll dann selbst eine Kopie machen. Auch die selbst gemachte Kopie ist besser als eine Kopie, die ein anderer gemacht hat und dann beglaubigt.

Das ist übrigens keine ausländerechtliche Frage.

alwosa

Hallo UnTa1973,

kann dir bei deiner Frage leider nicht weiterhelfen.
Sorry!

Trotzdem, Alles Gute.

MfG

DDWAE