Amtliche Beglaubigung

Guten Tag,

ich möchte mich zur Rettungsassistentenausbildung an einer Rettungsdienstschule in Sachsen anmelden. Nun brauchen die eine amtliche beglaubigte Kopie meines Personalausweises und meines (Schul-)Abschlusszeugnisses, sowie meiner Rettungssanitäterurkunde.

So, nun darf nach sächsischem Recht nur Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen, sowie Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände Kopien beglaubigen.

So, nun wohne ich in München und muss daher das ganze bei der Landeshauptstadt München beglaubigen lassen. Die wiederrum schreibt, dass sie private Schirftstücke, die privat verwendet werden sollen, nicht von ihnen beglaubigt werden dürfen. Dafür ist ein Notat zuständig, der wiederrum ja lt. sächsischem Recht nicht für die beglaubigen darf.

So, könnte das nicht zum Problem werden? Denn was sind private Schriftstücke, die privat verwendet werden? Könnten da nciht auch meine Unterlagen damit gemeint sein?

Noch ne andere Frage:

Was sind den bsp. öffentliche Beglaubigungen? Die darf die LHS München nämlich auch nciht mahcen.

Gruß
yxcvbnm1989

Hallo,

„nun darf nach sächsischem Recht nur Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen, sowie Gemeinden, Landkreise und Verwaltungsverbände Kopien beglaubigen“

Ich glaube, du verstehst da was falsch. Natürlich ist da der zur Beglaubigung in Sachsen berechtigte Personenkreis genannt, also der, der innerhalb Sachsens beglaubigen kann. Das schließt aber nicht aus, dass eine für Sachsen bestimmte Urkunde auch in einem anderen Bundesland beglaubigt werden kann. Ich würde die Urkunden in Bayern beglaubigen lassen und dann nach Sachsen schicken.

Gruss

Iru

Guten Tag,

Das ist mir schon klar, dass ich hier auch was beglaubigen lassen kann, aber evtl. beglaubigt mir die LHS München nicht die Kopie die ich brauche, sondern verweist mich auf nen Notar und den erkennen die Sachsen dann vlt. nicht an.

Du benutzt die Termina falsch ! Es ist richtig, dass Urkunden ( Verträge, Übertragungen usw ) nur vom Notar beglaubigt werden dürfen - das gilt in Sachsen, Bayern und sonst wo

du willst nur die Echtheit von Kopien bestätigen lassen - und das kann schon Dein Pfarramt erledigen, oder eine andere Behörde, die ein Siegel führt. Das ist keine Beglaubigung in dem oben genannten Sinne. Bitte nehme die Originale mit, gehe zu Deinem Amtsgericht oder Deinem Einwohnermeldeamt, bleib höflich, lächle und lasse dort - gegen Gebühr - Kopien anfertigen.

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…ersatzweise:
Bundeswehr, staatl. Krankenhäuser, Polizei, Kirche, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften, GEZ und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, deutsche Konsulate und Botschaften ( falls Du im Ausland bist ), Justizvollzugsanstalten ( wenn Du grad anderen Urlaub „geniesst“ ), Amtsgerichte, Bundeskanzleramt ( falls Du die Bewohnerin gut kennst )

Hallo,

Das ist mir schon klar, dass ich hier auch was beglaubigen
lassen kann, aber evtl. beglaubigt mir die LHS München nicht
die Kopie die ich brauche, sondern verweist mich auf nen Notar
und den erkennen die Sachsen dann vlt. nicht an.

Private Sache wäre ein Mietvertrag den du bei einem Inkassounternehmen vorlegen müsstest (beglaubigte Kopie also von Notar).

Der Personalausweis sowie Zeugnisse von städtischen/staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen sind von Behörden ausgestellte Dokumente, von denen auch die LHS München eine beglaubigte Kopie erstellen kann

Ausnahmen sind Personenstandsurkunden [also Geburts-/Heirats-/Sterbeurkunden] ausgestellt von einem deutschen Standesamt - eine beglaubigte Kopie davon darf in Deutschland nur das Standesamt machen.