Guten Tag,
darf man fehlerhafte amtliche Karten zur Erhärtung von Behauptungen nutzen und wie kommentiert man dies. Gibt es ungeschriebene Regeln?
Moin,
darf man fehlerhafte amtliche Karten zur Erhärtung von
Behauptungen nutzen und wie kommentiert man dies. Gibt es
ungeschriebene Regeln?
möchtest Du etwas belegen oder widerlegen?
Wenn die Gegenpartei die Fehler mitkriegt, wird sie sie Dir kräftig um die Ohren hauen!
Also besser so was nicht als Argumentationsgrundlage nehmen, wenn Du Dich nicht blamieren möchtest.
Gandalf
Bin neu hier und sehr unsicher, wie ich schreiben darf. Habe dir gemailt, bitte verzeih mir dies.
Danke und Gruß Zwillingsjungfrau
Ich bin noch neu in diesem Forum und sehr unsicher, weil gleich zwei meiner Fragen wegen Formfehlern gelöscht wurden. Ohne eine Erklärung wusste ich nicht, was falsch war. Gandalf bat mich, die Situation bezüglich meiner Fragen erläuternd darzustellen. Meine zwei Fragen gehören im Grunde zusammen. Da sie jedoch von Allgemeininteresse sind, ob und wie hier zitiert werden soll und wie bei der Auswertung der Ergebnisse vorzugehen ist, möchte ich erklären, worum es geht.
In einer Untersuchung über die aus dem Gleichgewicht geratenen Grundwasserverhältnisse, gespeist durch die unterirdisch fließende Ottersbek, war zu entscheiden, ob dieses Gewässer die „echte“ Ottersbek war. Zwei Bachläufe in Hamburg mit gleichem Namen, das gibt es nicht. Es musste also entschieden werden, weshalb überhaupt Zweifel aufgetreten waren.
Bezug genommen wurde auf eine historische Karte von 1785 mit einer sehr guten karthographischen Darstellung vom Quellgebiet und Verlauf der Ottersbek. Ausführlich beschrieben ist dies auch bei Hübbe und Kloth in Stadtteilchroniken.
Zum anderen gab es einen Artikel im Hamburger Abendblatt, der mit dem Satz endete „Heute startet die Ottersbek …“ Im Verlauf einer Recherche sammelt sich so viel Hintergrundwissen an, welches nicht verwendet wird. Sollte dieser Satz unbeachtet bleiben? Und wenn ein Leser diesen Artikel entdeckte, wären die Ableitungen und Ziele dieser Untersuchung dann noch glaubwürdig? Deshalb entschloss ich mich, dem Hinweis nachzugehen. Die Bestätigung einer zweiten Ottersbek fand sich in einem Bebaungsplan von 1996 für Lokstedt/Eimsbüttel. Das zwang zu einer Entscheidung .
Im Rahmen dieser Untersuchung hatte ich festgestellt, dass die von mir benutzten amtlichen Karten des Landesermessungsamtes fehlerhaft waren und die Fehler in jeder neu herausgegebenen Flur- bzw.
Liegenschaftskarte, ebenso im Bebauungsplan von Stellingen, erheblicher wurden. Das Landesermessungsamt wurde gefragt, ob nun die gesamten fehlerhaften Karten nicht mehr zum Beweis herangezogen werden durften und wie diese Fehler zu kommentieren sind, ohne beleidigend zu wirken. Seit fast 4 Wochen keine Antwort. So suchte ich zusätzlich nach alten Luftbildaufnahmen, auf denen der anfangs noch offene Bachverlauf erkennbar war und entschied mich, die frühe Erwähnung der Ottersbek sei die echte.
Meine Entscheidung, den Hinweis auf die zweite Ottersbek zu erwähnen und gleichzeitig zu begründen, warum ich diesen Bach nicht als „echte“ Ottersbek anerkannte, weckte meine Zweifel. Im Grunde ist dies eine Entscheidung, die eine ganze Behörde beschäftigen kann. War es also Anmaßung und überhaupt zulässig?
Deshalb auch das Allgemeininteresse für dieses Thema. Wie entscheiden und bewerten andere? Wie würden sich angehende Wissenschaftler verhalten und wie würde dies von Prüfern bewertet? Vogel-Strauß-Politik ist nicht meine Art, wäre es in diesem Fall vielleicht besser, so zu tun, als sei man unwissend?
Über weitere Ansichten und Stellungnahmen würde ich mich freuen.
Hallo, Zwillingsjungfrau,
sicher eine spannende Sache.
Dass das Amt bisher nicht geantwortet hat, ist natürlich nicht in Ordnung und da sollte man auf jeden Fall nachhaken und hatrnäckig am Ball bleiben. Behörden bewegen sich nun mal nicht so gern, besonders wenn ihre eigene Tätigkeit hinterfragt wird.
Es kommt halt darauf an, zu welchem Zweck die Daten benötigt werden und ob es von Wert ist da Aufwand zu betreiben.
Vielleicht ergeben sich aber auch aus den Unterlagen weitere Hinweise, die den Ottersbeek verorten, sodass es eindeutig wird, welche der beiden möglichen Bachläufe gemeint ist.
Namensgleichheiten auch eng beieinander liegender Wasserläufe sind übrigens nicht selten. So gibt es hier (SG) auch zwei Bäche, die „Elbe“ genannt werden. Auch von denen ist einer teilweise verrohrt und Stückweise sogar überbaut. Sie sind weniger als einen km voneinander entfernt und münden in die Wupper.
Gruß
Eckard
Hallo Vermieterin …
lass mich so anfangen:
auch ich neige dazu, Anderen Ratschläge zu geben (s. meine Teilnahme hier). Oft genug erfolgt keine Reaktion. Damit muss man leben.
Jetzt zur Frage der Namensvergabe in amtlichen Karten.
So ganz genau kenne ich den Ablauf und die Verantwortlichkeit nicht, aber sei gewiss, dass zur Namensvergabe u.a.
Katasternachweise
Landesvermessungsämter
Städte und Gemeinden
Statistische Landesämter
Sonstige Behörden
Grundstückseigentümer
und hier: Wasser- und Bodenverbände (in Hamburg ?)
hinzugezogen werden und i.d.R. eine eindeutige Bezeichnung gefunden wird. Damit ist die amtliche Namensvergabe abgeschlossen. Alle früheren Bezeichnungen sind damit historisch. Auch ich wohne in einem Örtchen, das früher mal Wusterh u sen gehießen haben mag.
Auch beschließen Gemeindevertreter gelegentlich Straßennamen, bei denen es Heimatfreunden graust. Trotzdem erlangen sie Gültigkeit.
Was in Deinem Fall zutrifft ist schwer zu sagen. Sollte er von Relevanz sein, werden die zuständigen Stellen handeln. Vielleicht ist der Tatbestand aber bekannt und gewollt (aus Dir und mir unbekannten Gründen) Ungültig wird die Karte dadurch nicht.
Wir korrigieren übrigens derzeit kleinere Schreibfehler in den amtlichen Karten.
Vorsichtig nochmal nachfragen. Bedenke, dass bei 1,8 Mio. Einwohnern viele solcher Eingaben eintreffen könnten.
Grüße Roland
Lieber Roland,
auch dir danke, dass du dir die Zeit nimmst, mir tolle Tipps zu geben. Bericht im Abendblatt ist kein eindeutiger Hinweis, wohl aber Bebauungsplan (Landesvermessungsamt). Sobald ich wieder mobil bin, werde ich dort nach Luftbildaufnahmen suchen, welche die Ottersbek, beispielsweise 1946 noch oberirdisch, zeigen. Später wurden auf diesem Gelände Riesenparkplätze für das AOL-Stadion angelegt. Bei diesem Kontakt erkundige ich mich nach meiner Anfrage, klar ganz lieb, man trifft sich bekanntlich immer zweimal im Leben. Wenn ich mehr erfahre, schreib ich es. Die gestellten Fragen waren eigentlich allgemein gedacht, soll man so tun, als wüsste man von nichts, soll das Thema angesprochen werden, soll die Vorgehensweise und warum das Ergebnis beschrieben werden. Die Untersuchung geht an einige Behördensachbearbeiter, um Behörden zum Handeln zu bewegen, also alles Fachleute. Deshalb größte Sorgfalt, stichhaltige Begründungen, Vorgehensweise beschreiben. Wer mit einer Untersuchung das Ziel verfolgt, eine oder mehrere Behörden mögen tätig werden, sollte absolut glaubwürdig sein.
Hallöchen ihr alle,
gestern rief mich eine Mitarbeiterin des Amtes für Geoinformation und Vermessung (künftig LVermA) an und teilte mir mit, dass Karten des LVermA keine Fehler enthalten! In den aktuellen Liegenschaftskarten werden nur Bäche und Entwässerungsgräben verzeichnet, soweit sie oberflächig, sind, unterirdische verrohrte Wasserläufe nicht.
Die Mitarbeiterin war sehr freundlich, konnte aber auf gezielte Fragen überhaupt keine Auskünfte geben. Sie war mit ihrem Wissen am Ende. Deshalb schrieb ich nochmals an den Amtsleiter und stellte folgende Fragen: Die letzte mir vorliegende Legenschaftskarte stammt aus dem Jahr 2003. Warum sind in den aktuellen Liegenschaftskarten noch drei Teile des Grabens erfasst, wenn verrohrte Wasserläufe in den Karten nicht mehr erscheinen? Der gesamte Graben in voller Länge von ca. 120 m wurde 1957 verrohrt. Welche Behörden oder Institutionen stellen dem LVermA die entsprechenden Daten für die Weiterbearbeitung zur Verfügung? Bebauungspläne werden vom LVermA nicht bearbeitet, lediglich gedruckt und verkauft. Welche Behörde bereitet die Bebauungspläne so weit vor, dass Sie vom LVermA nur noch gedruckt werden müssen? Für weitere Rückfragen sind mir Ansprechpartner in Behörden sehr wichtig, welche die gesammelten Daten an Sie weiterleiten.
Noch einmal geprüft werden muss allerdings, wie weit der Sachverhalt für die Untersuchungen der Ursachen für die aus dem Gleichgewicht geratenen Grundwasserverhältnisse einbezogen werde muss. Der genaue Verlauf des verrohrten Hexengrabens in seiner gesamten Länge ist sehr wichtig für die Beurteilung der Gesamtsituation.Die Erwähnung eines zweiten Bachlaufes mit Namen Ottersbek sollte eine Hintergrundinformation bleiben, da diese Ottersbek das Siedlungsgebiet nicht erreicht und damit keinen Einfluss auf die dortigen Grundwasserhältnisse hat.
Fragt sich nur, ob ich jetzt wieder vier Wochen auf Antwort warteb muss.