Amtliche Schätzung

Hallo,

in einem Erbfall mit zwei Erben erhält ein Erbe die Immobilie und der zweite die Hälfte des durch amtliche Schätzung des Gutachterausschusses der Stadt XY festgestellten Wertes.
Frage: wird dabei der Marktwert berücksichtigt oder der Wert für die Ermittlung der Grundsteuer? Wenn letzeres zuträfe, wie ist vermutlich die ungefähr Differenz zum Marktwert?

Gruß
Otto

Hallo Otto,

der Gutachterausschuss orientiert sich immer am Marktwert. Inwieweit aber der Wert dem tatsächlichen Wert nahkommt, wäre zu prüfen.

Die Grundsteuer wird nach dem Einheitswert und einem kommunal festzulegenden Hebesatz ermittelt.

Christian