Hallo,
in einem Erbfall mit zwei Erben erhält ein Erbe die Immobilie und der zweite die Hälfte des durch amtliche Schätzung des Gutachterausschusses der Stadt XY festgestellten Wertes.
Frage: wird dabei der Marktwert berücksichtigt oder der Wert für die Ermittlung der Grundsteuer? Wenn letzeres zuträfe, wie ist vermutlich die ungefähr Differenz zum Marktwert?
Gruß
Otto