Amtlicher Lageplan falsch

Liebe Antwortende,
vielen Dank für die unglaublich vielen Antworten.
Bei den Antworten gibt es verschiedene Fraktionen, die sich in der Ansicht, wo die „Schuld“ liegt und damit die Haftung unterscheiden.
Immerhin ist der Tenor tendenziell so, dass wir Aussichten haben.
Unser Problem ist nach wie vor der fehlerhafte, weil veraltete Lageplan, den wir zunächst vom Verkäufer, dann noch vom Baurechtsamt bekommen haben.
Gerne schicke ich auch den Lageplan per Email an Sie, falls Sie bereit sind, einen konkreten Blick drauf zu werfen.
Herzlich Dank
spartakus73…

Liebe Antwortende,
vielen Dank für die unglaublich vielen Antworten.
Bei den Antworten gibt es verschiedene Fraktionen, die sich in der Ansicht, wo die „Schuld“ liegt und damit die Haftung unterscheiden.
Immerhin ist der Tenor tendenziell so, dass wir Aussichten haben.
Unser Problem ist nach wie vor der fehlerhafte, weil veraltete Lageplan, den wir zunächst vom Verkäufer, dann noch vom Baurechtsamt bekommen haben.
Gerne schicke ich auch den Lageplan per Email an Sie, falls Sie bereit sind, einen konkreten Blick drauf zu werfen.
Herzlich Dank
spartakus73…

Liebe Antwortende,
vielen Dank für die unglaublich vielen Antworten.
Bei den Antworten gibt es verschiedene Fraktionen, die sich in der Ansicht, wo die „Schuld“ liegt und damit die Haftung unterscheiden.
Immerhin ist der Tenor tendenziell so, dass wir Aussichten haben.
Unser Problem ist nach wie vor der fehlerhafte, weil veraltete Lageplan, den wir zunächst vom Verkäufer, dann noch vom Baurechtsamt bekommen haben.
Gerne schicke ich auch den Lageplan per Email an Sie, falls Sie bereit sind, einen konkreten Blick drauf zu werfen.
Herzlich Dank
spartakus73…

Hallo
Eine Grenzbebauung ist heute von den Bauämtern nicht gewünscht.
Wenden Sie sich bitte an einen guten Architekten der sich in Ihrem Ord auskennt. Er kann beantragen, dass sich die Baugrenzen um die Straßenerweiterung nach hinten verschieben. Ein erfahrener Architekt kennt die richtigen Leute beim Bauamt um solche Änderungen problemlos zu erreichen.

Gruß
Andreas

leider keine ahnung.
wer haftet wird wohl ein richter entscheiden müssen.
ohne anwalt kommt man hier bestimmt nicht weiter.

Hallo,
m. E. kann diese Frage so klar nicht beantwortet werden. Verbindlich wäre hier wohl nur ein Richterspruch. Es ist der Beweis zu erbringen, wer den Fehler verursacht hat: das Katasteramt, der Planer, der Notar, der Makler, Sie als Gutgläubiger, das Bauornungsamt, der Vermesser ???
Es gilt der Grundsatz: Liegt eine rechtkräftige Baugenehmigung vor (mit grünem Stempel) müssen alle Beteiligten davon ausgehen, das alle Rechtsgrundsätze der Baugesetze und Träger öffentlicher Belange abgeprüft worden sind.
Alle Beteiligten werden aber offentsichtlich behaupten, sie hätten nach vorliegender Aktenlage geprüft - da liegt wohl das Problem.
Ich hätte empfohlen, ein Gespräch mit der Baubehörde zu führen und dort einen Klärungsansatz zu finden.

mfg db

Hallo !
Ich kann ja mal einen Blick darauf werfen.
Zur Beurteilung macht es Sinn, mir Breite und Tiefe der geplanten Baumaßnahme mitzuteilen.
Gruß
hokl
[email protected]

Hallole,
Haftung kommt nicht in Frage, da kein Schaden entstanden ist. Auch scheint die Bebaubarkeit des Grundstücks grundsätzlich nicht eingeschränkt zu sein.

Ein amtlicher Lageplan wird nur vom Vermessungsamt herausgegeben. Das muß nicht die Stadt sein, bei der das Baurechtsmat sich befindet. Das ist abhängig von der Stadtgröße. nsofern denke ich, dass es sich um einen unverbindlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster handelt. Die amtliche Richtigkeit der Grundstücksgrenzen bescheinigt der öffentlich bestellte Vermessungingenieur.

Insofern scheint alles korrekt gelaufen zu sein. Das Liegenschaftskataster bei den Gemeinden, die kein eigenes Vermessungsamt haben, wird einmal im Jahr aktualiisert. Daher kann es vorkommen, das es natürlich zu Grundstückskäufen oder -verkäufen oder sonstigen Veränderungen kommt, die nicht immer sofort erfasst werden. Dazu ist eben der Vermessungingenieur da, der für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist.

Eine Nachfrage bei der Gemeinde führt sicher weiter.

Schöne Grüße
Christian Storch

Frage ist, wie aktuell war der Plan? War er für solche Zwecke ausreichend?