Amtsärzliches Gutachten: Gültigkeit+Widerspruch

Ich wurde vor knapp 3 Jahren zum Amtsarzt geschickt, bin aber mit dem Gutachten ganz und gar nicht zufrieden gewesen. Er sollte mich auf eine Atemwegs- und Rückenerkrankung untersuchen, hat aber nur die Atemwegserkrankung untersucht. Ich habe natürlich Einspruch erhoben,bekam als Antwort „Ein amtsärztliches Gutachten ist keine Verwaltungsakt und nur gegen einen solchen kann Widerspruch eingelegt werden“. Damals habe ich die Sache nicht weiter verfolgt,weil das Gutachten dem für den eigentlichen Grund der Anfertigung ausreichte (Ablehnung eines Jobs wegen Atemwegserkrankung). Jetzt fällt mir die ganze Sache auf die Füße: Das Arbeitsamt ist der Meinung,daß ich keine Rückenerkrankung habe,weil im Gutachten nichts davon steht,in der Anforderung dagegen schon.

Nun habe ich 2 Fragen: Wie lange ist so ein Gutachten gültig ?
Und: Wenn es unbegrenzt gültig ist, wie kann ich gegen das alte Gutachten nochmals (erfolgreich) Widerspruch einlegen ?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

in Deinem Fall ist es auf jeden Fall nicht unbegrenzt gültig. Hier muss - leider - erneut eine amtsärztliche Untersuchung erfolgen. Atemwegserkrankungen können sich besser oder verändern und auch bei entsprechender Behandlung können Rückleiden gemindert oder je nach Art der Erkrankung schmerzfrei gestellt werden. Ausserdem wird es wohl bei Rückenleiden auch um die Frage gehen, ob Stehen oder Heben beruflich notwendig ist oder ob mit Sitzen eine ausreichende Schonung erfolgt. Lege ein Attest vor. Das AA schickt Dich dann sicher zum Amtsarzt.

Gruss Günter

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Hallo Marco,

in Deinem Fall ist es auf jeden Fall nicht unbegrenzt gültig.
Hier muss - leider - erneut eine amtsärztliche Untersuchung
erfolgen. Atemwegserkrankungen können sich besser oder
verändern und auch bei entsprechender Behandlung können
Rückleiden gemindert oder je nach Art der Erkrankung
schmerzfrei gestellt werden. Ausserdem wird es wohl bei
Rückenleiden auch um die Frage gehen, ob Stehen oder Heben
beruflich notwendig ist oder ob mit Sitzen eine ausreichende
Schonung erfolgt. Lege ein Attest vor. Das AA schickt Dich
dann sicher zum Amtsarzt.

Gruss Günter

Danke für deine Antwort. Stehen und Heben ist in meinem erlernten Beruf (Gas-Wasser-Installateur,zählt zu mittelschwerer körperlicher Arbeit) unerlässlich. Laut meiner Ausbildungsuntersuchung (die ärztliche Untersuchung vor der Berufsausbildung) lautete schon damals auf „keine schwere körperliche Arbeit, kein ständiges Stehen,kein Ständiges Sitzen“. Wo geht dieses Attest hin ? Ausbildungsfirma ? Handwerkskammer ? Kann ich sämtliche Atteste,die ich so habe (Hausarzt,Orthopäde etc) mit beim AA einreichen ? Außerdem würde ich gerne meine Musterungspapiere der Bundeswehr mit einreichen,damals wurde ich ausgemustert. Weißt du zufällig,ob die mein Hausarzt anfordern kann ? Oder sind das interne Papiere der BW ?

Hintergrund: Ich habe nicht allzuviel Vertrauen zum Amtsarzt des hiesigen AA. Der hat beim letzten Mal auch meine Krankenakten und Röntgenbilder anfordern wollen. Aber getan hat er das nicht. Deswegen würde ich die Papiere gerne selbst besorgen,wenn das irgendwie möglich ist.

Gruß
Marco

Hi, mal vorgweg, Amtsärzte des Arbeitamtes sind Ärzte, die frei praktizieren und nicht ausgelastet sind oder Ärzte, die anders keine Stelle kriegen…
Dieser art Gutachten kannste an nen Nagel aufpieken und vergessen, die schreiben nur das rein, was sie haben wollen,
wichtig sind Gutachten von Fachärzten, wo du mit deiner Versichertenkarte hingehen kannst und dem AA unter die Nase halten kannst, die haben dort auch Gewicht, dann kannst du beim AA n Obergutachten weinholen lassen,
Übrigens Günter hat von Gutachtern nicht so viel Ahnung, dafür mehr vom SGV V
Tschüßß

Hi, mal vorgweg, Amtsärzte des Arbeitamtes sind Ärzte, die
frei praktizieren und nicht ausgelastet sind oder Ärzte, die
anders keine Stelle kriegen…

Zu gut deutsch: Welche,die zu schlecht sind,um genug eigene Patienten zu halten. Diesen Eindruck machte der Mann auch…aber irgendwas müssen diese Ärzte ja auch machen. So ähnlich wie Pflichtverteidiger vor Gericht *gg*

Dieser art Gutachten kannste an nen Nagel aufpieken und
vergessen, die schreiben nur das rein, was sie haben wollen,

So ist es ja,er hat nur das gemacht,was als Hauptgrund in der Anforderung drinstand. Und das war nunmal die Atemwegserkrankung. Wahrscheinlich hat die schon ausgereicht und deswegen hat er die restlichen Untersuchungen gar nicht erst gemacht.Leider ist das dem Rest des AA egal…

wichtig sind Gutachten von Fachärzten, wo du mit deiner
Versichertenkarte hingehen kannst und dem AA unter die Nase
halten kannst, die haben dort auch Gewicht, dann kannst du
beim AA n Obergutachten weinholen lassen,

Dann werd ich mal die div. Atteste etc. raussuchen und dem AA vorlegen.

Übrigens Günter hat von Gutachtern nicht so viel Ahnung, dafür
mehr vom SGV V
Tschüßß

Gruß
Marco

Hallo aaron,

ich werde ich mit Dir über Deine Meinung, was andere wissen nicht streiten.

Das Arbeitsamt entscheidet, welchen Arzt der Arbeitslose aufzusuchen hat; welcher Amtsarzt zu untersuchen hat oder welches Gesundheitsamt aufzusuchen ist. Oder welcher Facharzt hinzugezogen werden soll.

Nicht der Arbeitslose entscheidet, welchen Facharzt er mit der Versichertenkarte aufsucht. Die Kosten einer solchen Untersuchung dürfen nicht mit der Versichertenkarte abgerechnet werden, ( sollte Dir, da Du Dich als Experte darstellt, aber bekannt sein. Es sollte Dir auch bekannt sein, dass ein Gutachten, das man selbst einholt zur Vorlage bei einer Behörde nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden darf. Dies was Du hier darstellst ist eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug) da es versicherungsfremde Leistungen sind, die durch das Arbeitsamt bezahlt werden müssen. Andererseits - um Dein Fachwissen zu erweitern, Gutachten können grundsätzlich nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn sie anderen Maßnahmen als der durch die Krankenkasse vorgegebenen Gründen entsprechen. Ein Gutachten zur Vorlage beim AA entspricht einem Privatgutachten.

Hi, mal vorgweg, Amtsärzte des Arbeitamtes sind Ärzte, die
frei praktizieren und nicht ausgelastet sind oder Ärzte, die
anders keine Stelle kriegen…

Diese Darstellung zeigt von völliger Unkenntnis - oder vorsätzlicher Desinformation - des Gesundheitssystems, insbesondere wie sich eine Dienststelle des Staatlichen Gesundheitsamtes zusammen setzt und welche Qualifikation an Ärzte dort gestellt wird. Diese Ärzte praktizieren nicht frei. Und es sind auch keine Ärzte, die sonst keine Stelle erhalten haben.

Dieser art Gutachten kannste an nen Nagel aufpieken und
vergessen, die schreiben nur das rein, was sie haben wollen,

dies sind Entgleisungen, die sind bei der Beantwortung der Frage des Ursprung-Postings einfach nicht hinzunehmen. Hier werden Berufsgruppen und derne Arbeit als wertlos dargestellt.

wichtig sind Gutachten von Fachärzten, wo du mit deiner
Versichertenkarte hingehen kannst und dem AA unter die Nase
halten kannst, die haben dort auch Gewicht, dann kannst du
beim AA n Obergutachten weinholen lassen,
Übrigens Günter hat von Gutachtern nicht so viel Ahnung, dafür
mehr vom SGV V

Deshalb ist es im Brett immer wichtig, dass Fachleute wie Du die Strukturen und Befähigungen anderer Gruppen kennen und wissen, welche Fähigkeiten diese haben. Was ist SGV V ? Sagt mir nichts.
Als Nichtwissender wäre ich mal gerne aufgeklärt.

Tschüß

Hi, Günter,
1.fachärztl. Berichte gelten fast genausoviel wie fachärztl. Gutachten,
und Fachärztl. Berichte, die ja auch gutachterlich i.d. Regel anerkannt werden, können über die KK Versicherten karte abgerechnet werden, damit kann man zum AA gehen und gegen die Gutachten der amtsärzte dort gegenanstinken, ob du willst oder nicht, im übrigem ist der eindruck , wie ein Amtsarzt dort handelt nicht nur meiner…
Tschüßße

Hallo Aaron,

fachärztliche Berichte sind - wie das Wort sagt - Berichte und keine Gutachten. Zwischen fachärztlichen Berichten und Gutachten besteht rechtlich - und dieser Begriff ist nun mal im Hinblick auf vom Arbeitsamt amtsärztlich verlangte Untersuchungen anzuwenden - ein riesiger Unterschied. Fachärztliche Berichte werden nicht als Gutachten anerkannt, sondern fachärztliche Berichte werden bei der Erstellung von Gutachten ggfls. berücksichtigt bzw. die Hinweise eines Facharztes kann der Gutachter nach eigener Untersuchung in einem Gutachten übernehmen. Der Gutachter ist jedoch nicht an fachärztliche Berichte gebunden.

, Günter,

1.fachärztl. Berichte gelten fast genausoviel wie fachärztl.
Gutachten,
und Fachärztl. Berichte, die ja auch gutachterlich i.d. Regel
anerkannt werden, können über die KK Versicherten karte
abgerechnet werden, damit kann man zum AA gehen und gegen die
Gutachten der amtsärzte dort gegenanstinken,

das ist nicht bestritten, dass man versuchen kann, mit eigene Unterlagen seien Krankheit darzulegen. Das hat aber nichts mit Deiner ersten Antwort zu tun. Und dass man sich beim Facharzt eine Krankheit bestätigen lassen kann, die gegebenenfalls auf Grund von Untersuchungen erkannt wurde, wird auch nicht bestritten. Wobei auch hier bereits mit einem einfachen Attest - oder einem qualifizierten Attest gearbeitet wird. Und ein Attest, was im übrigen wiederum keinem fachärztlichen Bericht entspricht - hat keinerlei gutachterliche Wirkung. Im übrigen zur Klarstellung. Wer als Gutachter tätig sein darf, ist gesetzlich geregelt und der Gutachter wird bestellt. Also auch ein Amtsarzt wird notfalls als Gutachter bestellt. Ansonsten ist es eine amtsärztliche Untersuchung. Die kann ein Arbeitgeber, eine Krankenkasse oder z.B. ein Arbeitsamt verlangen, wenn Zweifel an einer Erkrankung bestehen - oder an einem ärztlichen Bericht - einem Attest -.

ob du willst oder

nicht, im übrigem ist der eindruck , wie ein Amtsarzt dort
handelt nicht nur meiner…

mag ja sein, dass es wie in allen Berufen auch hier einfach solche gibt, die nur das tun was verlangt - oder erwartet - wird.

Ein Gutachten kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, darf nicht abgerechnet werden, wenn der Patient dieses in Auftrag gibt. In allen anderen Fällen hat ein Gutachten der Auftraggeber zu zahlen. Im Rechtsstreit entscheidet ggfls. das Gericht, wer die Kosten trägt. Der Patient hat ein Gutachten, wenn es vom ihm selbst durch einen von ihm (Patienten) benannten Arzt erstellt wird, zu bezahlen. Im Normalfall wird kein Arzt auf Kosten der Krankenkasse ein Gutachten erstellen. Wenn dies bekannt wird, hat der Facharzt seine Probleme mit der Kasse. Und ich finde, mit Recht.

Der Vorgang ist unter folgendem Gesichtspunkten unter anderem anzugehen. Hier will jemand für sich (vereinfacht dargestellt) wirtschaftliche Erfolge erzielen oder einen anderen Vorteil. Aufgabe der Krankenkassen ist es aber, dass sie jene Kosten tragen, die dazu dienen, dass jemand seine Gesundheit erhalten, wieder herstellen oder bessern kann und nicht, dass jemand zum Erreichen einer Leistung, die seinem prsönlichen Fortkommen und/oder Auskommen dient, sich der Allgemeinheit bedient. Es ist schlichtweg eine persönliche Sache des entsprechenden Bürgers.

GRuss Günter

Hallo Marco,

ein Gutachten welches durch den Gutachter des Arbeitsamtes angefertigt worden ist, kannst Du sehr schlecht anfechten.
Dieser Arzt entscheidet doch meistens nach Aktenlage, will den Betroffenen meistens nicht sehen.
Wie war es bei mir:
OP am Herzen ----> Op-Bericht
REHA —> Op-Bericht und REHA-Erfahrungen = Gutachten der BfA
Gut damit zum Amt für Familienförderung und Schwerbehinderung beantragt —> ergibt ein Gutachten der Behörden aus dem vorherigen Schriftkram
Vorladung von der Kassenärztzlichen Vereinigung —> vorheriges Gutachten, Arztberichte und flüchtige Untersuchung = neues Gutachten nach vorgefertigten Sätzen und Abschnitten in PC.
Das Arbeitsamt macht mit seinen Ärzten nach Aktenlage daraus ein Gutachten und fertig…weiss denen mal ein Fehler nach.
Dann kommt das Sozialgericht (bei mir) fordert alle Unterlagen von allen Beteiligten an, gibt ein neues Gutachten…und nun???
Und immer werden die alten Kamellen verwendet, wobei das Gutachten der REHA grösstes Gewicht hat.
PS: die REHA wird von der BfA bezahlt und ist ein Vertragsheim (wer zahlt, schafft an)

Viel Glück
Gerd

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