Hallo Aaron,
fachärztliche Berichte sind - wie das Wort sagt - Berichte und keine Gutachten. Zwischen fachärztlichen Berichten und Gutachten besteht rechtlich - und dieser Begriff ist nun mal im Hinblick auf vom Arbeitsamt amtsärztlich verlangte Untersuchungen anzuwenden - ein riesiger Unterschied. Fachärztliche Berichte werden nicht als Gutachten anerkannt, sondern fachärztliche Berichte werden bei der Erstellung von Gutachten ggfls. berücksichtigt bzw. die Hinweise eines Facharztes kann der Gutachter nach eigener Untersuchung in einem Gutachten übernehmen. Der Gutachter ist jedoch nicht an fachärztliche Berichte gebunden.
, Günter,
1.fachärztl. Berichte gelten fast genausoviel wie fachärztl.
Gutachten,
und Fachärztl. Berichte, die ja auch gutachterlich i.d. Regel
anerkannt werden, können über die KK Versicherten karte
abgerechnet werden, damit kann man zum AA gehen und gegen die
Gutachten der amtsärzte dort gegenanstinken,
das ist nicht bestritten, dass man versuchen kann, mit eigene Unterlagen seien Krankheit darzulegen. Das hat aber nichts mit Deiner ersten Antwort zu tun. Und dass man sich beim Facharzt eine Krankheit bestätigen lassen kann, die gegebenenfalls auf Grund von Untersuchungen erkannt wurde, wird auch nicht bestritten. Wobei auch hier bereits mit einem einfachen Attest - oder einem qualifizierten Attest gearbeitet wird. Und ein Attest, was im übrigen wiederum keinem fachärztlichen Bericht entspricht - hat keinerlei gutachterliche Wirkung. Im übrigen zur Klarstellung. Wer als Gutachter tätig sein darf, ist gesetzlich geregelt und der Gutachter wird bestellt. Also auch ein Amtsarzt wird notfalls als Gutachter bestellt. Ansonsten ist es eine amtsärztliche Untersuchung. Die kann ein Arbeitgeber, eine Krankenkasse oder z.B. ein Arbeitsamt verlangen, wenn Zweifel an einer Erkrankung bestehen - oder an einem ärztlichen Bericht - einem Attest -.
ob du willst oder
nicht, im übrigem ist der eindruck , wie ein Amtsarzt dort
handelt nicht nur meiner…
mag ja sein, dass es wie in allen Berufen auch hier einfach solche gibt, die nur das tun was verlangt - oder erwartet - wird.
Ein Gutachten kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, darf nicht abgerechnet werden, wenn der Patient dieses in Auftrag gibt. In allen anderen Fällen hat ein Gutachten der Auftraggeber zu zahlen. Im Rechtsstreit entscheidet ggfls. das Gericht, wer die Kosten trägt. Der Patient hat ein Gutachten, wenn es vom ihm selbst durch einen von ihm (Patienten) benannten Arzt erstellt wird, zu bezahlen. Im Normalfall wird kein Arzt auf Kosten der Krankenkasse ein Gutachten erstellen. Wenn dies bekannt wird, hat der Facharzt seine Probleme mit der Kasse. Und ich finde, mit Recht.
Der Vorgang ist unter folgendem Gesichtspunkten unter anderem anzugehen. Hier will jemand für sich (vereinfacht dargestellt) wirtschaftliche Erfolge erzielen oder einen anderen Vorteil. Aufgabe der Krankenkassen ist es aber, dass sie jene Kosten tragen, die dazu dienen, dass jemand seine Gesundheit erhalten, wieder herstellen oder bessern kann und nicht, dass jemand zum Erreichen einer Leistung, die seinem prsönlichen Fortkommen und/oder Auskommen dient, sich der Allgemeinheit bedient. Es ist schlichtweg eine persönliche Sache des entsprechenden Bürgers.
GRuss Günter