Amtsärztliche Untersuchung / Beamte

Hallo zusammen,

mal ganz hypothetisch:

Vor der Ernennung zum Beamten auf Widerruf (in diesem Fall: vor Beginn der Ausbildung) muss eine amtsärztliche Untersuchung stattfinden, bei der auch der BMI kontrolliert wird.

Wenn eine Person 1,80 m groß und 90 kg schwer ist (jedoch nicht adipös, sondern muskulös), könnte das Probleme geben?

Es dankt herzlichst

Logan

Hallo,

Vor der Ernennung zum Beamten auf Widerruf (in diesem Fall:
vor Beginn der Ausbildung)

Es ist erst mal wichtig zu wissen, um was es geht.
Um eine direkte Einstellung in den mittleren oder gehobenen Vorbereitungsdienst (so verstehe ich es eigentlich), oder um eine Einstellung in ein Referendariat für den höheren Dienst (nach abgeschlossenem Studium).

Gruß
Wawi

Hallo Wawi,

es geht um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst.

Sind denn die gesundheitlichen Voraussetzungen zwischen gehobenem und höherem Dienst so unterschiedlich?

Gruß
Logan

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Guten Morgen,

es geht um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den
gehobenen Dienst.

OK

Sind denn die gesundheitlichen Voraussetzungen zwischen
gehobenem und höherem Dienst so unterschiedlich?

Nein, aber im höheren Dienst leistet man ja idR ein Studium ab. Wenn es zB um Lehramt ginge hätte man (abhängig vom Bundesland) evtl einen Anspruch darauf den Vorbereitungsdienst abzuleisten.
Bei einem bestehenden Anspruch wäre die Einstellung in den Vorbereitungsdienst „gewichtsunabhängig“, das käme dann erst bei der Übernahme in den Beamtenstatus auf Probe/Lebenszeit von Bedeutung.

Wenns um die Ausbildung geht, halte ich es theoretisch für möglich, dass das Gewicht ein Hindernis ist. Denn: warum sollte man jemanden ausbilden, der die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Übernahme auf Probe/Lebenszeit nicht mitbringt.
Ich wurde zB seinerzeit (in den höheren Dienst) auf Probe übernommen, mit der Auflage für eine Lebenszeitverbeamtung ca. 10 kg abzunehmen…

Gruß
Wawi

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Gott zum Gruße,

Sind denn die gesundheitlichen Voraussetzungen zwischen
gehobenem und höherem Dienst so unterschiedlich?

Nein, aber im höheren Dienst leistet man ja idR ein Studium
ab. Wenn es zB um Lehramt ginge hätte man (abhängig vom
Bundesland) evtl einen Anspruch darauf den Vorbereitungsdienst
abzuleisten.
Bei einem bestehenden Anspruch wäre die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst „gewichtsunabhängig“, das käme dann erst
bei der Übernahme in den Beamtenstatus auf Probe/Lebenszeit
von Bedeutung.

das leuchtet mir ein. Allerdings ging es mir auch speziell darum, ob Amtsärzte beim Gewicht auch richtig differenzieren zwischen Muskelmasse und Fett.

Wenns um die Ausbildung geht, halte ich es theoretisch für
möglich, dass das Gewicht ein Hindernis ist. Denn: warum
sollte man jemanden ausbilden, der die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Übernahme auf Probe/Lebenszeit nicht
mitbringt.
Ich wurde zB seinerzeit (in den höheren Dienst) auf Probe
übernommen, mit der Auflage für eine Lebenszeitverbeamtung ca.
10 kg abzunehmen…

Die Voraussetzungen für die Verbeamtung auf Lebenszeit sind noch ein wenig härter, das ist mir klar.
Im von mir genannten Fall handelt es sich nicht um den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Diensttauglichkeit nach den Richtlinien der Polizei wird also nicht gefordert. Daher stört auch der GdB von 40%, der vorliegt, in diesem Fall wenig (ist angeblich mit Hilfe der Gleichstellung von Vorteil).

Danke für Deine Antwort.

Grüße
Logan

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Also wenn ich mich nicht verrechnet habe beträgt der BMI beim Bewerber grad mal 27,8.

Richtig ist, dass hin und wieder jemand abgelehnt wird, weil er übergewichtig ist. Seitdem gibt es manche, die sich wegen 3 Gramm Fett Sorgen machen. Laut „Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung“ (was es nicht alles gibt) wird es ab BMI 30 und zusätzlichen Faktoren (zB Hypertonie) bedenklich.

Gruß
Ultra

Hallo nochmal,

das leuchtet mir ein. Allerdings ging es mir auch speziell
darum, ob Amtsärzte beim Gewicht auch richtig differenzieren
zwischen Muskelmasse und Fett.

Also in meinem speziellen Fall (damals 11 Jahre American Football, Oberschenkel und Waden überdimensioniert :wink: da hätte man gut nochmal 3-4 kg abziehen können …:
Nein :frowning: keine Differenzierung

Im von mir genannten Fall handelt es sich nicht um den
gehobenen Polizeivollzugsdienst; Diensttauglichkeit nach den
Richtlinien der Polizei wird also nicht gefordert. Daher stört
auch der GdB von 40%, der vorliegt, in diesem Fall wenig (ist
angeblich mit Hilfe der Gleichstellung von Vorteil).

Ich kann nur meine persönliche Erfahrung mitteilen. Auch meine Kollegen waren über die Auflagen des Amtsarztes sehr erstaunt. Ich habs aber trotzdem geschafft :smile:

Gruß
Wawi

Hallo

Also wenn ich mich nicht verrechnet habe beträgt der BMI beim
Bewerber grad mal 27,8.

Stimmt schon. Bei mir waren es BIM 28,6 …

Richtig ist, dass hin und wieder jemand abgelehnt wird, weil
er übergewichtig ist.

Und Übergewicht beginnt bei einem BMI von 25 … (männlich bis ca. 35 Jahre, dann kommt 1 BMI Punkt dazu)

Seitdem gibt es manche, die sich wegen 3
Gramm Fett Sorgen machen. Laut „Gesellschaft gegen
Gewichtsdiskriminierung“ (was es nicht alles gibt) wird es ab
BMI 30 und zusätzlichen Faktoren (zB Hypertonie)
bedenklich.

Also Adipositas …

Ich hätte auch NIE damit gerechnet, dass ich solche Auflagen bekomme.
Zumal wie gesagt auch bei mir damals relativ viel Muskelmasse mit im Spiel war …

Gruß
Wawi