Gott zum Gruße,
Sind denn die gesundheitlichen Voraussetzungen zwischen
gehobenem und höherem Dienst so unterschiedlich?
Nein, aber im höheren Dienst leistet man ja idR ein Studium
ab. Wenn es zB um Lehramt ginge hätte man (abhängig vom
Bundesland) evtl einen Anspruch darauf den Vorbereitungsdienst
abzuleisten.
Bei einem bestehenden Anspruch wäre die Einstellung in den
Vorbereitungsdienst „gewichtsunabhängig“, das käme dann erst
bei der Übernahme in den Beamtenstatus auf Probe/Lebenszeit
von Bedeutung.
das leuchtet mir ein. Allerdings ging es mir auch speziell darum, ob Amtsärzte beim Gewicht auch richtig differenzieren zwischen Muskelmasse und Fett.
Wenns um die Ausbildung geht, halte ich es theoretisch für
möglich, dass das Gewicht ein Hindernis ist. Denn: warum
sollte man jemanden ausbilden, der die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Übernahme auf Probe/Lebenszeit nicht
mitbringt.
Ich wurde zB seinerzeit (in den höheren Dienst) auf Probe
übernommen, mit der Auflage für eine Lebenszeitverbeamtung ca.
10 kg abzunehmen…
Die Voraussetzungen für die Verbeamtung auf Lebenszeit sind noch ein wenig härter, das ist mir klar.
Im von mir genannten Fall handelt es sich nicht um den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Diensttauglichkeit nach den Richtlinien der Polizei wird also nicht gefordert. Daher stört auch der GdB von 40%, der vorliegt, in diesem Fall wenig (ist angeblich mit Hilfe der Gleichstellung von Vorteil).
Danke für Deine Antwort.
Grüße
Logan