Amtsärztliche Untersuchung bei Wiederverbeamtung

Ich habe ein Jobangebot im Beamtenstatus in Aussicht. Derzeit befinde ich mich nicht im Dienst des potenziellen Dienstherren, war dies aber bis vor einiger Zeit (als Beamter auf Lebenszeit).

Meine Frage: Muss für die neuerliche Verbeamtung zwingend eine amtsärztliche Untersuchung erfolgen, wie diese bei der ersten Neueinstellung stattfindet oder reicht der in der (noch vorhandenen) Personalakte stehende Befund, dass ich für dauerhaft dienstfähig gehalten werde?

Für kompetente Antworten wäre ich dankbar.

Hallo mcfittimitmbart
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.

Mit freundlichen Grüßen

kraroma

Das ist im Ermessen der Behörde die Sie einstellt. Kommt vermutlich auf das ist alter der letzten.

Warum hast du deinen Beamten auf Lebenszeit aufgegeben? Ist doch nicht normal! Jetzt musst Du natürlich die ganz normalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Samt amtsärztliche Untersuchung. Du könntest dir ja in der Zwischenzeit eine Säuferleber gesoffen haben, oder Blutwerte sind nicht in Ordnung, usw.! Hast diese Risiko selbst zu verantworten.

Das liegt im Ermessen der Einstellungsbehörde. Wenn es sich um ein neues Beamtenverhältnis handelt, ist eine Gesundheitsprüfung üblich, auch wenn vorher schon ein anderes Beamtenverhältnis bestanden hat.

Hallo mcfittimitmbart!

Ganz ehrlich: Da bin ich mal sowas von überfragt. Tendenziell würde ich sagen, Du wirst vermutlich wie eine Neueinstellung behandelt werden.

Nur eines weiß ich: Es gibt keine in Stein gemeißelten Rechtsbestimmungen die schlechthin für alle Beamten gelten. Es gibt Bestimmungen für Bundesbeamte, Bestimmungen für die Beamten der einzelnen Bundesländer, für Kirchenbeamte, und natürlich auch noch Bestimmungen für Wissenschaftler, Richter und Soldaten. Dazu gelten eventuell auch für bestimmte Beamtengruppen spezifische Bestimmungen - man denke hierbei nur an all die Beamtengruppen im Polizei-, Zoll- oder Feuerwehrdienst, deren waffentauglichkeit usw. auch während der aktiven Dienstzeit amtsärztlich überprüft wird.
Falls Du also ehemaliger Polizist bist: Man wird Dich wohl kaum neu ernennen und bewaffnen, ohne Dich zuvor auf Herz und Nieren durchgecheckt zu haben.

Um wirklich hilfreiche Antworten bekommen zu können, müsstest Du (meiner Meinung nach) Deine Situation aufgrund der unterschiedlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen zumindest konkretisieren. Wo kommst Du also her und wo willst Du hin? Auch wäre es hilfreich zu wissen, ob bei dir eine Schwerbehinderung vorliegt, da in diesem Fall ebenfalls noch Sonderbestimmungen existieren, die sich vmtl. vorteilig für Dich auswirken könnten.

Zudem möchte ich Dir noch folgende Info ans Herz legen:

Dem Dienstherren steht es frei, unabhängig von den im Beamtenrecht obligatorisch oder turnusmäßig vorgesehenen amtsäztlichen Untersuchungen, im Einzelfall Untersuchungen anzuordnen. Er kann dies im Rahmen der ihm obligenden Fürsorgepflicht veranlassen. Hierfür müssen meines Wissens aber zumindest begründbare Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen.
Unter diesem Gesichtspunkt würde ich mich an Deiner Stelle zumindest einmal darauf einstellen, dass eine amtsärztliche Untersuchung seitens des Personalchefs verlangt werden könnte.

Ich will Dich aber trotzdem nicht bange machen: Wenn Dein zukünftiges Arbeitsfeld nicht gerade spezielle körperliche Anforderungen voraussetzt, dann hast Du selbst dann eine Chance auf ein positives Attest, wenn Du an einer chronischen Erkrankung leidest. Vorausgesetzt, diese Erkrankung lässt bei fachgerechter Behandlung einen guten Behandlungserfolg erwarten.

Viel Erfolg und beste Grüße

Da du jetzt keinen Beamtenstatus mehr hast (so habe ich es verstanden) ist eine erneute Untersuchung zulässig.

Hi, das ist spezifisches Landes- bzw- Kommunalrecht. Jedoch hat der Arbeitgeber das Recht auf eine amtsärztliche Untersuchung zu bestehn, Gruß

Für eine wirklich kompetente Antwort wäre es hilfreich, in welchem Bundesland Du Dich gedenkst, wieder verbeamten zu lassen.

In NRW z.B. gilt, dass ein Beamtenverhältnis neu zu begründen ist, auch wenn Du zuvor bereits einmal verbeamtet warst. Damit ist der „Ernennungsprozess“ in der Regel noch einmal 1:1 zu durchlaufen.

Da es in NRW keine Dienstaltersstufen, sondern nur noch Erfahrungsstufen gibt (siehe übergeleitetes Landesbesoldungsgesetz) und Du somit bei einer erneuten Ernennung automatisch auf Stufe 1 zurück fällst, ist das ein Schritt, den Du Dir gut überlegen solltest, da er im Vergleich mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein kann.

Was die Untersuchung anbelangt: Du bist insofern ein Sonderfall, als dass diesselbe Behörde, bei der Du früher tätig warst, Dich wieder verbeamten möchte. Daher sollte Deine Personalakte mitsamt der medizinisch relevanten Daten dort durchaus noch vorliegen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn hingegen dürften nach §90 (3) LBG NRW nur solche medizinische Daten übermittelt werden, die für die grundlegende gesundheitliche Eignung erforderlich sind. Ob die neue Dienststelle das bei der Einstellung als ausreichend erachtet, bleibt dahin gestellt, so dass in diesem Fall auch mit einer erneuten Untersuchung zu rechnen wäre.

Das Gleiche gilt in meinen Augen, wenn Dein alter und neuer Dienstherr berechtigte Zweifel daran hat, dass bei Dir die erforderliche gesundheitliche Eignung zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt. Ich vermute, dass Deine Frage ein bißchen in diese Richtung geht…

Genaueres kann ich aber erst sagen, wenn ich weiß, ob Du beim Bund bzw. in welchem Bundesland Du verbeamtet werden möchtest.

Gruß, Michael

Hallo mcfitti,

ich war nur Angestellte im öD, im Beamtenrecht bin ich nicht so fit. Ich hab auch im BBG nichts über die Ärztliche Untersuchung gefunden.
Eigentlich müsstest du als Beamter doch wissen, welche Gesetze einschlägig sind.

Ich hab mal gegoogelt, da hab ich gefunden: dass eine Amtsärztliche Untersuchung nur mit deiner Zustimmung möglich ist. Aber wenn du ablehnst, und der neue/alte Dienstherr besteht darauf, hast du wohl schlechte Karten. Aber wenn dir der Job angeboten wurde, will er dich wohl?

Ich versteh auch den Sinn der Frage nicht ganz: Sind denn gesundheitliche Verschlechterungen eingetreten, dass du eine Untersuchung fürchten musst? Oder nimmst du Steroide, mcfitti? Ansonsten wechselt der Beamte doch nur durch Überreichen der Ernennungsurkunde den Dienstherrn.
Scheint sich aber um nen ausgefallenen Dienst zu handeln (z.B. Feuerwehr o.ä.), weil du wenig Ahnung vom Beamtenrecht zu haben scheinst. Kannst du keinen dir persönlich bekannten „Personal-/Betriebsrat“ fragen? Die sollten deine Frage abschließend beantworten können – ich kann’s leider nicht.

Viele Grüße aus Oberbayern

Johanna Karkosch

Hallo! Tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war im Urlaub.

Die gesundheitliche Eignung bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses ist zwingende Voraussetzung.

Mir stellt sich die Frage, wieso Sie bei dem alten und potenziellen neuen Dienstherrn aus dem Dienst geschieden sind. Dieser Tatbestand dürfte ausschlaggebend sein, ob der neue Dienstherr die „alte“ Dienstfähigkeitsuntersuchung anerkennt. Das kommt auch auf das alte und neue Betätigungsfeld an. Eine pauschale Aussage ist hier nicht zu treffen.

Das weiß ich leider nicht.

Gruß Bernst