Hallo mcfittimitmbart!
Ganz ehrlich: Da bin ich mal sowas von überfragt. Tendenziell würde ich sagen, Du wirst vermutlich wie eine Neueinstellung behandelt werden.
Nur eines weiß ich: Es gibt keine in Stein gemeißelten Rechtsbestimmungen die schlechthin für alle Beamten gelten. Es gibt Bestimmungen für Bundesbeamte, Bestimmungen für die Beamten der einzelnen Bundesländer, für Kirchenbeamte, und natürlich auch noch Bestimmungen für Wissenschaftler, Richter und Soldaten. Dazu gelten eventuell auch für bestimmte Beamtengruppen spezifische Bestimmungen - man denke hierbei nur an all die Beamtengruppen im Polizei-, Zoll- oder Feuerwehrdienst, deren waffentauglichkeit usw. auch während der aktiven Dienstzeit amtsärztlich überprüft wird.
Falls Du also ehemaliger Polizist bist: Man wird Dich wohl kaum neu ernennen und bewaffnen, ohne Dich zuvor auf Herz und Nieren durchgecheckt zu haben.
Um wirklich hilfreiche Antworten bekommen zu können, müsstest Du (meiner Meinung nach) Deine Situation aufgrund der unterschiedlichen beamtenrechtlichen Bestimmungen zumindest konkretisieren. Wo kommst Du also her und wo willst Du hin? Auch wäre es hilfreich zu wissen, ob bei dir eine Schwerbehinderung vorliegt, da in diesem Fall ebenfalls noch Sonderbestimmungen existieren, die sich vmtl. vorteilig für Dich auswirken könnten.
Zudem möchte ich Dir noch folgende Info ans Herz legen:
Dem Dienstherren steht es frei, unabhängig von den im Beamtenrecht obligatorisch oder turnusmäßig vorgesehenen amtsäztlichen Untersuchungen, im Einzelfall Untersuchungen anzuordnen. Er kann dies im Rahmen der ihm obligenden Fürsorgepflicht veranlassen. Hierfür müssen meines Wissens aber zumindest begründbare Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen.
Unter diesem Gesichtspunkt würde ich mich an Deiner Stelle zumindest einmal darauf einstellen, dass eine amtsärztliche Untersuchung seitens des Personalchefs verlangt werden könnte.
Ich will Dich aber trotzdem nicht bange machen: Wenn Dein zukünftiges Arbeitsfeld nicht gerade spezielle körperliche Anforderungen voraussetzt, dann hast Du selbst dann eine Chance auf ein positives Attest, wenn Du an einer chronischen Erkrankung leidest. Vorausgesetzt, diese Erkrankung lässt bei fachgerechter Behandlung einen guten Behandlungserfolg erwarten.
Viel Erfolg und beste Grüße