Wird bei einer amtsärztlichen Untersuchung, die Referendare vor dem Antritt ihres Referendariats machen lassen müssen, nach Krebsfällen in der Familie gefragt? Hat ein Amtsarzt Einblick in sämtliche Krankenakten sowohl des zu Untersuchenden als auch dessen Familienangehörigen? Und zu guter letzt: kann ein Krebsfall in der Familie (insbesondere Brustkrebs) eine Verbeamtung verhindern?
Vielen Dank!
Inwieweit dem Amtsarzt Einblick in die eigenen Patientenakten gewährt werden muss, weiß ich nicht. Aber ganz sicher kann er keine Einsicht in die Akten Dritter - also Familienangehöriger - nehmen. Und ich glaube auch nicht, dass allein aufgrund der Vermutung eines erblich etwas erhöhten Krebsrisikos, eine Verbeamtung scheitert. Was wäre dann mit Rauchern oder Sportlern gefährlicher Sportarten?
Hallo,
Aber ganz sicher kann er
keine Einsicht in die Akten Dritter - also Familienangehöriger
- nehmen.
Zumindest nicht, so lang die nicht zugestimmt haben. Warum sie das machen sollten, wüßte ich aber nicht.
Und ich glaube auch nicht, dass allein aufgrund der
Vermutung eines erblich etwas erhöhten Krebsrisikos, eine
Verbeamtung scheitert.
Dann stellt sich die Frage, warum das überhaupt gefragt wird. Im Prinzip können auch Männer Brustkrebs bekommen (nach Wiki etwa 500 Fälle in D pro Jahr). Wenn das bei denen anders gewertet wird, als bei Frauen, könnte man fragen, ob das nicht diskriminierend ist.
Cu Rene