Amtsanmaßung?

Hallo

angenommen ein Verein entschließt sich dazu, eine Tanzgruppe im „Topgun Style“ auftreten zu lassen.

Deshalb hat der Verein sich bei der Bundeswehr ausgediente Fliegeranzüge bestellt und diese auch besticken lassen. Nun wurden dort Abzeichen bestickt die denen der Bundeswehr ähneln.

Könnte es für den Verein bzw der Gruppe konsequenzen haben, dass sie sich diese „Abzeichen“ haben ansticken lassen?

Meines wissens nach sind Abzeichen auf den Schultern nur nicht erlaubt, wenn sie „aufgeschoben“ werden, wie es bei der Bundeswehr üblich ist.

Es würde mich freuen wenn Ihr mir (am besten mit §) erklärt ob sich der Verein oder die Gruppe über rechtliche Konsequenzen gedanken machen muss.

Grüße

jo

Hallo jo,

lese dir mal StGB § 132a durch.

Grüße Roman

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

wenn ich mal zitieren darf:

(1) Wer unbefugt

  1. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt

Das ist jetzt grenzwertig aber:

dann würde sich doch die Bundeswehr damit starfbar machen, dass sie diese Uniformen verkauft, oder?

In meinem theoretischen Fall waren die Uniformen ja bei der Bundeswehr selbst bestellt - bzw in einem Shop der Bundeswehr.

Meine Frage sehe ich im Moment nicht als beantwortet an, da ich nicht ganz verstehe ob ich sowas nun dürfte oder nicht.

Es wären in meinem Falle keine echten Abzeichen, die wären nicht aufgeschoben, sondern bestickt und natürlich wäre die Uniformen gekennzeichnet, dass sie nicht zur Bundeswehr gehören sondern zu einem Verein bspw auf dem Rücken, das Vereinslogo incl Vereinsname und auf der Brust der reale Name der Person (das hatte ich vergessen zu schreiben, sorry)

ich hoffe du kannst mir das ganze noch mal genau erklären

nochmals vielen Dank :smile:

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Hallo.
Im Internet gibts Dinge, die Deinem Problem ähnlich sind. Google mal z.B. unter „Pozilei.de“. Möglicherweise findest Du dort verwertbare Hinweise zu Deinem Problem.
Gruss Peter

Hallo jo!,

angenommen ein Verein entschließt sich dazu, eine Tanzgruppe
im „Topgun Style“ auftreten zu lassen.

Deshalb hat der Verein sich bei der Bundeswehr ausgediente
Fliegeranzüge bestellt und diese auch besticken lassen. Nun
wurden dort Abzeichen bestickt die denen der Bundeswehr
ähneln.

Könnte es für den Verein bzw der Gruppe konsequenzen haben,
dass sie sich diese „Abzeichen“ haben ansticken lassen?

damit können keine Probleme entstehen, solange die Gruppe sich nicht als „echte“ Soldaten ausgibt. „Amtsanmaßung“ läge z.B. dann vor, wenn Mitglieder der Gruppe in Uniform versuchen würden echten Soldaten Befehle zu erteilen.

D.h. solange die Gruppe die Uniformen nur für die Bühnenshow anzieht sollte es kein Problem geben. Bei der Ankündigung des Auftritts würde ich aber drauf achten, dass klar gesagt wird wer da auftritt (Verein XY).

Andernfalls hätte jeder Schauspieler, der einen Soldaten in Uniform spielt, automatisch ein juristisches Problem.

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Hallo,

der Tatbestand der „Amtsanmaßung“ tritt in dem geschilderten Fall m.E. nach nicht zu. Um diesen zu erfüllen, muss ein hoheitliches Handeln vorliegen, das in dem Fall eindeutig nicht vorliegt.

Jedoch könnte der TB des § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) vorliegen. Allerdings ist diese Vorschrift sehr eng gefasst, es muss auch eine Täuschungsmöglichkeit vorliegen. D.h. ein neutraler Beobachter müsste zu dem Schluss kommen, dass der Träger diese Uniform tatsächlich rechtmäßig benutzt, er also Soldat, Polizist o.Ä. ist. Nicht jedes Tragen eines offiziellen uniformen Kleidungsstückes erfüllt den TB des 132a.
Von daher liegt m.E. in dem geschilderten Sachverhalt keine Rechtsverletzung vor.

Gruss

Iru

Mal völlig unabhängig davon, ob das jetzt eine Amtsanmaßung ist oder nicht (eher wohl letzteres aus schon genannten Gründen) - warum hier ans Forum wenden?

Die einfachste und verbindlichste Variante ist eigentlich, bei der zuständigen Institution direkt nachzufragen. Ich bin damit eigentlich immer gut gefahren, Antworten kommen meist innerhalb weniger Stunden, max. 2, 3 Tage. Und dann hat man es von profunder Stelle schwarzaufweiß, sollte irgendwer - und sei es die besorgte Schwiegermutter (oder bei einem Verein irgendwelche anderen Bedenkenträger) - Stress machen wollen, hat man etwas zum Wedeln.

http://tinyurl.com/7mt2jqf

Hallo,

im Bereich der darstellende Kunst,wozu eine Tanzdarbietung auch zählt,ist dieses erlaubt.
Stichwort Künstlerische Freiheit

Eine grundsätzlich praxisnahe und brauchbare Empfehlung, aber in diesem Fall mit Vorsicht zu genießen: Die Information muss nicht richtig sein und sie ist auch nicht verbindlich. Die Bundeswehr kann nicht wirksam über eine Entscheidung des Gesetzgebers verfügen.

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Wie ist der Begriff „öffentliches Amt“ abgegrenzt?
Ist das Führen von Phantasietiteln oder abgeschafften Titeln verboten? Darf ich z.B. als Akkumulationsdirektor von badisch Schwerin auftreten?

Öffentliches Amt.
Hallo,

Wie ist der Begriff „öffentliches Amt“ abgegrenzt?

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Amt.

Grüße, Cornetto

Hallo,

Danke für deine Antwort.

ja der Versuch wurde schon gestartet, und mit einem „meiner Meinung nach ist das ok“ des Gesprächspartners beantwortet. Sicher war er sich aber auch nicht…

Grüße

Hallo

ich möchte mich bei euch allen Bedanken.

Wenn ich das nun alles richtig verstanden habe, darf das ganze nur, solange ich bspw nicht versuchen würde einem Soldaten Befehle zu erteilen und solange der Gesamteindruck des Kostüms nicht nahelegt, dass ich ein Soldat (mit Rang XYZ) bin

Grüße

Hallo,

mit den Leuten reden ist immer gut, jedoch sollten deren Auskünfte mit Vorsicht genossen werden. Wie Benvolio schon schrieb, können auch sie nicht über das Gesetz bestimmen.

Gruss

Iru