Aloha.
Wenn der „Bürger“
meint, dass Gesetze übertreten werden, kann er das den
zuständigen Behörden melden, sollte sich aber oberlehrerhaftes
Verhalten verkneifen.
Wodurch genau wird der Bürger zum Oberlehrer? Dadurch, dass er sich an einem in einer Spielstraße zu schnell fahrenden Auto stört? Durch das Handzeichengeben? Dadurch, dass er dem Autofahrer auf dessen Nachfrage erklärt, was er ihm mit seinem Handzeichen bedeuten wollte? Dadurch, dass er dabei einen motzigen Ton anschlägt?
Und warum sollte sich der Bürger das Belehren verkneifen? Weil er es nicht darf? Weil es sich nicht gehört? Dürfen tut er wohl; Retardation anregendes Gestikulieren und Verbalisieren wird wohl kaum als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder anderweitig ahndbar zu missdeuten sein. Ungehörig ist’s dann und nur dann, wenn der Lehrer dabei tatsächlich einen unangemessenen Ton anschlägt.
Anstatt dem Autofahrer ein angemessenes, einigermaßen unmissverständliches Handzeichen zu geben, das nicht schaden, aber wenigstens potentiell und vor allem in der gegenwärtigen Situation nützlich sein kann, soll er zunächst unbeteiligt tun, später aber die „zuständigen Behörden“ unterrichten?
Abschleppen lassen, statt auf Falschparken hinzuweisen? Kennzeichen notieren und bei der Polizei anrufen, anstatt auf ein kaputtes Bremslicht aufmerksam zu machen?
Alles möglich. Wiewohl aus meiner Sicht seine natürlichen Kompetenzen nicht überschreitet, wer zu einem Mitbürger und/oder Mitverkehrsteilnehmer unmittelbaren Kontakt aufnimmt, anstatt höhere Mächte anzurufen.
Ich verstehe aber, woran Du möglicherweise denkst: es ging dem erwähnten besorgten Bürger eventuell gar nicht so sehr darum, den unerlaubterweise oder zumindest zu schnell in einer Spielstraße fahrenden Autofahrer auf seinen Irrtum bezüglich seines Aufenthaltsortes bzw. bezüglich der zulässigen Reisegeschwindigkeit hilfsfertig hinzuweisen, sondern darum, ihn, motiviert durch anzunehmenderweise erklärliche Verärgerung, ob seiner Rücksicht vermissen lassenden Fahrweise vielleicht gar unter Außerachtlassung der Regeln feinster Umgangsformen anzupflaumen. Das wäre verständlich, nicht wirklich schön, jedenfalls nicht Bürgerpflicht, nicht Amtsanmaßung.
hier scheint der „Bürger“ wohl zu
meinen, dass er als Anwohner Herrscher über das Territorium
sei.
Wenn Du mal wieder jemandem freundlich erklärst, er sei entweder zu dusselig oder zu querköpfig, den Vorschalttext mit dem Hinweis auf FAQ 1129 zu lesen oder zu befolgen, hälst Du Dich dann für den Herrscher über das wer-weiss-was-Territorium? Ich hätte eher gedacht, Du verliehest einfach Deinem Ordnungssinn Audruck, indem Du, ohne Amt und Mandat, den Falschposter auf sein Fehlverhalten hinweist. Ungefähr dasselbe hat der Handzeichen gebende Bürger getan, meinste nicht?
Zwinka, zwinka,
Zeh_14