Hallo,
Was bedeutet „beobachten“ konkret?
siehe
http://sh.juris.de/sh/BG_SH_2005_P54.htm
"Zweifel über die Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten, ist sie oder er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen. "
Schöne Grüße
Cirwalda
Hallo, ich vermute mal wie es auch sonst so in einem Krankenhaus oft zu hören ist „Sie bleiben zur Beobachtung mal eine Nacht bei uns“, sprich eine stationäre Aufnahme.
Es geht hier ja um die Dienstunfähigkeit (Im Sinne einer Art Frührente), was zB. auch aufgrund psychischer Einschränkungen passieren kann (ich denk da so an Lehrer oder auch an Posttraumatische Polizisten), deren untauglich machende Folgen sich nicht so leicht feststellen lassen, wie zB. bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Beamtenmikado halt 
Gruß Susanne
Hallo,
ein Amtsarzt hat in einem Amtsgebäude einen Untersuchungsraum. Sonst nix.
Der Beamte wird nicht gezwungen, die Nacht auf der Untersuchungspritsche zu verbringen.
Der Amtsarzt kann aber sehr wohl vorschreiben, sich in dieses oder jenes Krankenhaus zur Beobachtung zu begeben.
Macht man gerne bei der Vermutung irgendwelcher Abhängigkeiten
grüße
dragonkidd