Amtsarzt-Gutachten nur begrenzt gültig ?

Ich habe mal vor einiger Zeit eine Arbeitsstelle vom Arbeitsamt aus gesundheitlichen Gründen(Atemwegserkrankung) abgelehnt,woraufhin ich zum Amtsarzt mußte,welcher mich (nur daraufhin) untersuchte. Nun möchte ich gerne umschulen,da ich meinen ursrünglichen Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben kann (Rückenverletzung nach angeborenem Rückenschaden). Doch das AA weigert sich mir zu glauben,da ich ja vor einem Jahr beim Amtsarzt noch nicht verletzt war und er damals auch keinen Rückenschaden festgestellt hat. Kunststück-schließlich hat er mich ja auch gar nicht daraufhin untersucht.Eine erneute Untersuchung lehnt das AA aber ohne Begründung ab. Nun habe ich gehört,daß sie mich aber untersuchen lassen müssen,weil ein Gutachten nur für den Zweck zugelassen sind,für den sie erstellt wurden. Stimmt das ?

Marco

Hallo Marco,

die Rechtslage kenne ich nicht, aber ich habe als Beobachterin erlebt, daß mein Lebensgefährte mehrmals im Jahr zum Amtsarzt mußte, weil immer wieder seine Gesundheit begutachtet werden mußte. Das läßt den Schluß zu, daß Deine Position eher der Rechtslage entspricht.

Karin

Hi Marco,
das Arbeitsamt entscheidet in eigener Verantwortung, wem es glaubt und welche Grundlage für die Entscheidung relevant sein soll.
Erfahrungsgemäß wirst du das Arbeitsamt vor dem zuständigen Sozialgericht verklagen müssen, um eine erneute und auf deine Verletzung bezogene Begutachtung durchsetzen zu können.
Diese Verfahren dauern sehr lange.

Gruß,
Francesco

Ein Arbeitsamtsgutachten kann sich auf bestimmte Bereiche beziehen, da sich die Begutachtung auch nur auf bestimmte Fragen (des Vermittlers) beziehen darf. Stellen sich aber (für den Vermittler) neue Gesichtpunkte ein, hat dieser auch ein erneute Begutachtung zu veranlassen. Wenn er dies nicht tut oder verweigert, hilft ein nettes Schreiben an den „Amtsleiter“, welches man ja nicht gleich als Dienstaufsichtbeschwerde bezeichnen muss, nur Darlegung der eigenen Auffassung, ggfs eine Bescheinigung des behandelnden Arztes (nicht zwingend), oder Angabe des behandelnden Arztes mit Behandlungszeitraum. Du kannst den Brief auch Deinem Vermittler geben mit Bitte um Weiterleitung, vielleicht veranlasst er die erneute Untersuchung dann gleich (:wink:.
Genauerees kann ich Dir nur sagen, wenn ich mehr Details weiß !
Viel Erfolg
R

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