Amtsarzt - örtliche Zuständigkeit?

Moin, zusammen,

gibt es eigentlich so etwas wie eine örtliche Zuständigkeit bei Amtsärzten? Konkret möchte jemand, der den Referendarsdienst als öffentlicher Angestellter in der Stadt X, Hessen, ableistet, aber in der Stadt Y, Ba-Wü, wohnt, Schreibverlängerung für ein Examen bekommen.

  1. Kann er in X zum Amtsarzt?
  2. Kann er in Y zum Amtsarzt?
  3. Kann er in der Stadt Z, Ba-Wü, zum Amtsarzt?

Und wo steht das gegebenenfalls geregelt? Ich bin bisher nicht fündig geworden (kann aber derzeit wegen ständiger Modemfehler auch nicht wirklich gut suchen - also sorry, wenn ich die Antwort einfach hätte ergoogeln können).

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :smile:

Grüße

Baba

Bezirk der Behörde
Hallo,

der Tätigkeitsbezirk des Amtsarztes ist Deckungsgleich mit dem seiner
Behörde.Hier in NRW ist das in der Regel das Gesundheitsamt in den Kreisen und auch in den Kreisfreien Städten.
Daher ist anhand der Prüfungsordnung zu überprüfen,ob jeder Amtsarzt
eine Bescheinigung erstellen darf oder nur der örtlich zuständige.

mfg