Moin, zusammen,
gibt es eigentlich so etwas wie eine örtliche Zuständigkeit bei Amtsärzten? Konkret möchte jemand, der den Referendarsdienst als öffentlicher Angestellter in der Stadt X, Hessen, ableistet, aber in der Stadt Y, Ba-Wü, wohnt, Schreibverlängerung für ein Examen bekommen.
- Kann er in X zum Amtsarzt?
- Kann er in Y zum Amtsarzt?
- Kann er in der Stadt Z, Ba-Wü, zum Amtsarzt?
Und wo steht das gegebenenfalls geregelt? Ich bin bisher nicht fündig geworden (kann aber derzeit wegen ständiger Modemfehler auch nicht wirklich gut suchen - also sorry, wenn ich die Antwort einfach hätte ergoogeln können).
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Grüße
Baba