Amtsarzt untersuchung

hallo ,

ich habe eine kurze frage. ich hätte heute eine prüfung an der uni schreiben sollen. allerding bin ich krank gewesen und von meinem hausarzt krankgeschrieben worden. daraufhin bin ich zu einer amtsärztlichen untersuchung gefahren. diese hat mich nicht krank geschrieben sondern nur eine „vegetativen symptomatik“ notiert. hinzu kommt, dass die chemie zwischen mir und dem arzt von anfang bis zum ende der untersuchung nicht stimmte. ob dies die hochschule anerkennt steht in den sternen. allerdings habe ich eine magen darm grippe!

deshalb habe ich einen termin bei einem anderen amtsarzt ausgemacht, da ich krank bin und bis montag krank geschrieben bin.

muss ich bei diesem besuch angeben, dass ich bereits bei einer bisherigen untersuschung gewesen bin? muss ich es angeben?

habe den brief von der ersten untersuchung erhalten schicken die eigenmächtig ihre „diagnose“ an die hochschule?

gibt es tipps?

möchte am montag auch eine gegenerklärung meiner hausärztin einholen bzw ist dies nötig?

vielen dank für die hilfe und allen die mir weiterhelfen können sowie für jede info. ich möchte nicht einen versuch verschenken, da ich krank bin.

viele grüße

SORRY,

ich kann Dir leider nicht helfen, da ich die aktuellen Bestimmungen nicht kenne.

Nach Deinen Ausführungen solltest Du Dir keine zusätzlichen Sorgen machen, denn es gibt noch so etwas wie die ärztliche Schweigepflicht, wobei ich hoffe, Du hast nichts Kleingedrucktes ungelesen unterschrieben. Deine Idee des 2. Gutachters ist richtig und wird gemeinsam mit dem anderen (Haus)Arzt die Sache schon in Deine Richtung biegen.

GOOD LUCK und GUTE BESSERUNG wünscht „loekken“.

Hallo Irgendwer (ein Name zur Unterschrift und Groß-/Kleinschreibung ist da echt nett und besser zu lesen!),

kontaktiere den Hausarzt und frage nach. Man kann oft nicht einfach zu einem Amtsarzt marschieren (wieso bist Du denn überhaupt sofort hin??), oft haben die auch unterschiedliche Zuständigkeiten. Will heißen: Wenn Amtsarzt, dann kläre erst, ob der überhaupt für die Uni bescheinigen kann.

Dein Hausarzt wird Dir beim weiteren Vorgehen helfen und entweder eine Konsultation oder eine Diagnosebestätigung anfordern.

In Zukunft melde Dich bei der Uni ab und frage, ob und zu welchem Arzt Du da sollst. Das Krankschreibeverhalten von Hausärzten ist ja allgemein bekannt und wird nicht umsonst schnell angezweifelt. Über Deine Situation sagt das nunmal nicht viel aus.

So gehst Du einmal zum Arzt und zwar gleich zum richtigen.

Viele Grüße

Stephan
Viele Grüße

Stephan

Hallo Andreas,
bei mir an der Uni muss man zu keinem Amtsarzt (so weit ich weiß), ich studiere an der RWTH Aachen. Bin also dementsprechend nicht gut informiert, habe jedoch aus einer sicheren Quelle erfahren, dass manche Hochschulen so etwas fordern (z.B Düsseldorf), einen bestimmten Amtsarzt anscheinend jedoch nicht vorgeben. Zu der Frage ob der Amtsarzt den Befund automatisch weiterschickt: Wenn du was unterschrieben hast und ihn somit von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hast, dann ja. Wenn nicht dann steht er immer noch unter der Schweigepflicht und darf nichts sagen bzw. weiterleiten. Du hast das Recht zu einem anderen Amtsarzt zu gehen und dir eine Krankmeldung zu holen. Nur bei uns an der Uni ist das so, dass du die Krankmeldung vor der Prüfung einreichen musst sonst zählt der Versuch als wahrgenommen, wie das an anderen Unis gehandhabt wird weiß ich leider nicht. Ich hoffe ich konnte dir soweit helfen.

Gute Besserung

N.Biedermann

Tut mir leid, aber in der Materie weiß ich leider nicht Bescheid, mein Studium ist schon zu lange her…
LG
Susanne

Hallo!
Ich hatte selbst solche Situationen im Studium nicht und weiß dies daher nicht aus eigener Erfahrung.
Für das Arbeitsleben gilt, daß kein Arbeitgeber Anrecht hat, die Diagnose bei einer Krankschreibung zu erfahren, sondern die Krankschreibung ohne Diagnose akzeptieren muß. Die Diagnose steht auch auf den Arbeitgeberformularen nie drauf, sondern nur die Dauer der Krankschreibung. Ich bin mir relativ sicher, daß dies auch im Falle der Vorlage einer solchen Bescheinigung bei der Uni der Fall ist. Ob es hiervon jedoch irgendwelche Ausnahmen in besonderen Situationen gibt wie eben Prüfungen, kann ich nicht sicher sagen. Aber der Grund für den Arztkontakt geht zunächst nur Sie und den Arzt, den Sie konsultieren, etwas an und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Auskunft Ihres Arztes an Personen, die prinzipiell kein Anrecht auf eine solche Auskunft haben, ist nur bei einer Entbindung von der Schweigepflicht möglich. Diese kann und muß durch Sie erfolgen, das kann niemand anderes tun.
In der Prüfungsordnung Ihres Fachbereiches müßte es Informationen dazu geben, ob für die kurzfristige Abmeldung von einer Prüfung die Entbindung von der Schweigepflicht und somit Bekanntgabe der Diagnose vonnöten ist.
Ob Sie dem 2. Amtsarzt von Ihrem 1. Termin informieren müssen, weiß ich leider nicht. Wenn Sie diese Information jedoch verschweigen, könnte es vielleicht zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. Insofern wäre ich als Betroffener geneigt, dies lieber anzugeben.

MfG

Hallo!

ein amtsarzt wird meines wissens gar nichts irgendwohin schicken da seine befunde lediglich der anfordernden partei zur vorlage an andere stelle dienen.

was mich verwundert, ist, dass sie eine amtsäztliche untersuchung für die universität benötigen. darf ich fragen an welcher uni sie studieren???

und wenn sie einen anderen amtsarzt aufsuchen würde ich den ersten besuch nur auf nachfrage beantworte, dann aber wahrheistgemäß, da ihr erster besuch, je nachdem wo sie sind, in einer datenbank gespeichert sein kann…

schöne grüße!

Ich habe leider kaum Erfahrung auf dem arbeitsrechtlichen Gebiet, aber ich würde annehmen dass es unter den Umständen unter die ärztliche Schweigepflicht fallen würde und der erste Amtsarztbesuch nicht erwähnt werden muss. Aber keine Garantie!

Wieso hat die Bescheinigung vom Hausarzt nicht gereicht? Für welche Prüfungen ist denn sowas nötig?

Viele Grüße
Alex

Hallo Andreas, bin leider überfragt, hatte eine solche Situation noch nicht. Viel Glück und Gruß Nimue