Amtsarzt

Hi ich hab mir nochmal Gedanken gemacht, in welchen Fällen kann ein Lehrer sagen, dass einem das Attest eines Hausarztes nicht ausreicht, sonder er oder sie, ein Attest des Amtsarztes fordert? Hab mir das durch den Kopf gegenh lassen, aber es kann doch nicht sein, dass Amtsärzte über Hausärtzen stehen oder?
Gruß Andreas^^

Hallo Andreas,

das Attest eines Amtsarztes ist an vielen deutschen Universitäten gängige Praxis.

Die Rechtsprechung ist sich hier aber nicht so ganz einig. Dieses resultiert aus der Tatsache, dass der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden wird und somit die Universität den genauen Grund der Prüfungsunfähigkeit erfährt.

An Universitäten erhalten diese Informationen in der Regel eine „Fachbereichskonferenz“. Der Gegenstand der Prüfungsunfähigkeit obliegt der Verschwiegenheit.

Der betroffene Prüfer darf in dieser Konferenz nicht anwesend sein bzw. darf den Grund der Prüfungsunfähigkeit nicht erfahren.

Conclusio:
Deine Schule hat ein solches Verfahren sicherlich nicht installiert.

Eigentlich sollte die Art eines Nachweises der Prüfungsunfähigkeit in der Schulordnung geregelt sein. Wenn Hausarzt reicht, kann Dein Lehrer so viel hüpfen und rotieren wie er möchte- Schulordnung ist maßgeblich.

Zusätzlich kosten solche Atteste je nach Landkreis zwischen 50,-€ und 100,- €.

Das ist einem Schüler eher nicht zumutbar.

Wenn es sich um Abiturprüfungen handelt… würde ich nicht mit dem Feuer spielen.

Und… binde das Deinem Lehrer nicht direkt auf die Nase…

Viel Erfolg noch

Grüße Erich

Hallo,

ich spreche mal wieder für Bayern, denke aber, dass es in anderen BLs ähnlich ist:
Zitat FOBOSO (exemplarisch für alle Schulordnungen):
„Am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises, bei einer
Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder bei Zweifeln an der Erkrankung kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.“

Zur Erläuterung: der Schularzt ist das, was bislang der Amtsarzt war.

Das warum bzw. wann sagt obiger Satz ausreichend aus, der Amts-/Schularzt ist im Gegensatz zum Hausarzt quasi ein „vereidigter Gutachter“ (ähnlich wie zB Sachverständige vor Gericht).

Somit steht sein Urteil wirklich über dem des Hausarztes.

Grüße

Wawi

Hallo Andreas,

ich kann einen Fall aus unserer Nachbarschule bringen.
Kopfläuse.
Wie vor knapp einem Monat geschrieben,
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
liegt es (zumindest in Hessen) im Ermessen des Schulleiters, wie er mit dem Problem „Kopfläuse“ umgeht. Er kann den Eltern vertrauen oder er kann ein Attest verlangen.
Letzeres wird er tun, wenn die Läuse immer wieder auftauchen und die Vermutung besteht, dass sie immer vom selben Kind kommen. Sollte es dann nochmal vorkommen, kann er ein amtsärztliches Attest verlangen. In dem Fall in der Nachbarschule wurde dem Attest des Hausarztes der Familie nicht mehr getraut.
Der Amtsarzt gilt als unparteiisch und mehr dem Amt, d.h. auch dem öffentlichen Wohl, verpflichtet als dem Patienten.
Im Übrigen geschieht das doch bereits bei der Einschulung: da ist ein Attest des Gesundheitsamtes vonnöten, ein Attest des Hausarztes hätte keinerlei Gewicht.

Gruß
Elke

Hallo Erich,

in ein paar Punkten möchte ich widersprechen.

Dieses resultiert aus der Tatsache, dass der Arzt von seiner
Schweigepflicht entbunden wird und somit die Universität den
genauen Grund der Prüfungsunfähigkeit erfährt.

Das wäre mir neu. Evtl. hängt es von der einzelnen Uni ab, soweit ich weiß, erfährt - egal wer (Uni oder Schule)- nur, dass der Schüler/Student krank war, nicht aber, warum !

Eigentlich sollte die Art eines Nachweises der
Prüfungsunfähigkeit in der Schulordnung geregelt sein. Wenn
Hausarzt reicht, kann Dein Lehrer so viel hüpfen und rotieren
wie er möchte- Schulordnung ist maßgeblich.

Genauso ist es,

Zusätzlich kosten solche Atteste je nach Landkreis zwischen
50,-€ und 100,- €. :
Das ist einem Schüler eher nicht zumutbar.

Das ist unerheblich, wenn es gefordert ist, ist es gefordert.
Wobei mir 100 EUR eher zu hoch angesetzt vorkommen. Hier gilt: Kosten beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.

Und… binde das Deinem Lehrer nicht direkt auf die Nase…

Sorry, aber ich bin mal so überzeugt von meinen Kollegen und behaupte, dass diesesich der Rechtslage besser bewusst sind als manch einer meint.

Grüße

Wawi

Hallo Erich,

in ein paar Punkten möchte ich widersprechen.

Dieses resultiert aus der Tatsache, dass der Arzt von seiner
Schweigepflicht entbunden wird und somit die Universität den
genauen Grund der Prüfungsunfähigkeit erfährt.

Das wäre mir neu. Evtl. hängt es von der einzelnen Uni ab,
soweit ich weiß, erfährt - egal wer (Uni oder Schule)- nur,
dass der Schüler/Student krank war, nicht aber,
warum !

An meiner UNI:
Aus dem Attest !muss hervor gehen!, warum der Kandidat Prüfungsunfähig ist. Symptome die mit einer Prüfung in Zusammenhang stehen wie z.B. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit oder Panickattacken sind keine Prüfungsunfähigkeit.
Aus dem Attest muss hervor gehen, dass der Prüfling von einer an das Bett fesselnde Krankheit betroffen ist. Auch Armbrüche, Tennisarme(g*) etc. sind keine Prüfungsunfähigkeit…

D.h. es steht genau drin was los ist. Kein Arzt läßt sich gerne in die Karten schauen…

Eigentlich sollte die Art eines Nachweises der

Prüfungsunfähigkeit in der Schulordnung geregelt sein. Wenn
Hausarzt reicht, kann Dein Lehrer so viel hüpfen und rotieren
wie er möchte- Schulordnung ist maßgeblich.

Genauso ist es,

Zusätzlich kosten solche Atteste je nach Landkreis zwischen
50,-€ und 100,- €. :
Das ist einem Schüler eher nicht zumutbar.

Das ist unerheblich, wenn es gefordert ist, ist es gefordert.
Wobei mir 100 EUR eher zu hoch angesetzt vorkommen. Hier gilt:
Kosten beim zuständigen Gesundheitsamt erfragen.

Die Untersuchungen sind teuer. GKV übernimmt keine Kosten solcher Atteste!

Und… binde das Deinem Lehrer nicht direkt auf die Nase…

Sorry, aber ich bin mal so überzeugt von meinen Kollegen und
behaupte, dass diesesich der Rechtslage besser bewusst sind
als manch einer meint.

Ja ja… sind alle super Lehrer… immer auf dem neuesten Stand. Haben Soziologie und Sport studiert und sind natürlich mit dieser Vorbildung auch gleich Juristen.
Wie oft gilt: „Wo kein Kläger dort kein Richter“!

Viele Grüße

Erich

Grüße

Wawi

Hallo Erich nochmal :smile:

An meiner UNI:
Aus dem Attest !muss hervor gehen!, warum der Kandidat
Prüfungsunfähig ist. Symptome die mit einer Prüfung in
Zusammenhang stehen wie z.B. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit
oder Panickattacken sind keine Prüfungsunfähigkeit.
Aus dem Attest muss hervor gehen, dass der Prüfling von einer
an das Bett fesselnde Krankheit betroffen ist. Auch Armbrüche,
Tennisarme(g*) etc. sind keine Prüfungsunfähigkeit…

Sag ich, ja, dass es evtl von der Uni abhängig ist. Diese Einschränkung hab ich ja gemacht.
Ich habe nur von meiner Erfahrung gesprochen, und die sagt was anderes, nämlich dass es anders auch möglich ist.

Die Untersuchungen sind teuer. GKV übernimmt keine Kosten
solcher Atteste!

Dass die GKV nichts zahlt weiß ich, ich halte lediglich wie gesagt 100 EUR für hoch angesetzt, sonst nichts.

Ja ja… sind alle super Lehrer… immer auf dem neuesten
Stand. Haben Soziologie und Sport studiert und sind natürlich
mit dieser Vorbildung auch gleich Juristen.

So wie ein Bauingenieur in Baurecht ausgebildet wird, so werden Lehrer in Schulrecht ausgebildet. Man muss also wirklich kein Jurist sein um so etwas zu wissen. Gehört eigentlich zu den Basics …

Wie oft gilt: „Wo kein Kläger dort kein Richter“!

Dem stimme ich wieder voll zu :smile:

Schönen Abend noch

Wawi

Moin Wawi,

angenehme Diskussion :wink:,

ebenfalls schönen Abend

Grüße

Erich

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Hallo,

Das ist das übliche Folterinstrumentarium das den Schulen zur Verfügung steht. Ein Lehrer kann die amtsärztliche Untersuchung nicht verlangen, jedoch kann sie vom Schulleiter angeordnet werden. Das wird in der Regel erstmal angedroht und - es kommt auf die Schule an - selten tatsächlich durchgesetzt.

Meistens hat das jedoch Ursachen, die durch häufiges Fehlen begründet sind. Die Schule macht sich Sorgen um ihren Schützling und möchte wissen, ob dem Schüler der Schulalltag zuzumuten ist oder ob der Schüler einfach überfordert ist und deswegen häufig krank ist. Nein, ich unterstelle kein absichtliches gezieltes Fehlen.

Sinnvoller finde ich, dass die Fehlzeiten im Zeugnis dokumentiert sind, ab das ist in Baden-Württemberg leider nicht üblich.

Gruß
MK