amtsärztliche Begutachtung

Hallo,

angenommen ein Schüler wird aufgrund von Schul- und Prüfungsunfähigkeit beim Gesundheitsamt vorstellig.
Wenige Tage vorher war er wegen seines Leidens bei einem Facharzt in Behandlung was er dem Amtsarzt auch mitgeteilt hat. Der Facharzt hatte so schnell allerdings noch keinen Befund geschrieben und daher hat der Schüler nur alte Befunde dabei aus denen alles noch nicht so hervorgeht.

Der Amtsarzt liest sich die Sachen kurz durch und hält ihn aber für gesund.
Das Gesundheitsamt übersendet der Schule nun ein Zeugnis in dem steht, dass mit den vorgelegten Befunden eine Schulunfähigkeit nicht bestätigt werden kann.

Kann man daher davon ausgehen, dass der Schüler trotzdem noch für diesen Zeitraum krankgeschrieben wird, wenn er den Befund nachreicht oder handelt es sich eher um eine endgültige Begutachtung?

Wie würdet Ihr das sehen?

Als Amtsarzt im engen Sinne bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung, beispielsweise einem Gesundheitsamt oder einer unteren Gesundheitsbehörde tätig ist.

Der Amtsarzt liest sich die Sachen kurz durch und hält ihn aber für gesund Ein Amtsarzt der jemanden aufgrund alter Akten, für Gesund befindet, ist ein Quaksalber.
Es gilt immer das was der behandelnde Arztr sagt, will dies jemand widerlegen kann Er dies tun durch eine Begutachtung, darunter ist allerdings nicht die Befunderhebung durch begutachten der Akten zu verstehen.

Gruß KK

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Laut Schulordnung werden Schüler die im Jahr mehr als 5 unentschuldigte Fehltage haben nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Ein Tag an dem ein Schüler gefehlt hat und von seinem Hausarzt krankgeschrieben dies aber vom Amtsarzt nicht bestätigt wurde wird dabei wohl als unentschuldigt gewertet.

Der Schüler weiss das und geht daher an dem besagten Tag nach dem Besuch beim Gesundheitsamt trotz seiner Leiden noch in die Schule um dem zu entgehen.
Anhand des neuen Befundes erscheint es allerdings durchaus nachvollziehbar, dass Schulunfähigkeit bestanden hat.
Wenn der Amtsarzt diese bestätigt hätte, wären dem Schüler diese Strapazen eher erspart geblieben.

Hätte der Schüler gegenüber dem Gesundheitsamt unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld?