Amtsdauer Beirat/Kassenprüfer nach Verkauf

Hallo,
eine WEG besteht aus 9 Einheiten. Vor ca. 10 Jahren wurden 2 Mitglieder als Beirat und in gesonderter Wahl zusätzlich als Kassenprüfer gewählt. Eine Beschränkung der Amtszeit wurde nicht festgelegt (z.B. Wahl auf x Jahre). Eine Amtsbestätigung/Wiederwahl hat dementsprechend nie stattgefunden. Nunmehr hat einer der beiden Beiräte seine Wohnung verkauft. Erlischt damit automatisch sein Amt als Verwaltungsbeirat und Kassenprüfer? Wann muss eine Neuwahl stattfinden? Schnellstmöglich in gesonderter EV, da sonst keine ordentliche Kassenprüfung stattfinden kann oder während der nächsten turnusmäßigen EV? Darf der Alteigentümer jetzt überhaupt noch Einblick in die Unterlagen des Verwalters nehmen zwecks Kassenprüfung und zur nächsten EV geladen werden?

Der Alteigentümer geht davon aus, das er zur nächsten EV geladen wird und bis dahin seinen Beiratspflichten nachkommen kann/muss, da er ja auch der Jahresabrechnung bis zum Zeitpunkt des Verkaufs zustimmen muss und die Neueigentümer nur die Abrechnung für das Restjahr (hier 4 Monate) erhalten. Andererseits wären dann doch mehr Personen stimmberechtigt als Einheiten vorhanden sind???
Bei vorhergehenden Eigentumswechseln sind immer nur die Neueigentümer bei der Versammlung gewesen.

Hallo,

vielleicht hilft dieser Link -->

http://dejure.org/gesetze/WEG/24.html

Gruß Merger

Dir ist der Unterschied zwischen einem Verwalter und einem Beiratsmitglied bekannt?

Die Antwort auf die gestellte Frage ist mir leider nicht bekannt, aber es interessiert mich auch.

vnA