Amtsendhebung Betriebsrat

Hallo zusammen,

sofern in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte installiert sind, entsendet jeder dieser Gremien zwei Mitglieder als Delegierte in den Gesamtbetriebsrat.

Wir nehmen mal an, dass die Delegierten im Rahmen ihrer Funktion innerhalb des Gesamtbetriebsrates einer Betriebsvereinbarung zustimmen, die sie inhaltlich nicht kennen, da ihnen kein Entwurf zur Verfügung steht, oder igniriert wurde. Weiter gehen wir davon aus, dass man natürlich die Mitglieder darauf hinweist, dass diese Vorgehensweise wohl nicht tragbar sei und sie dennoch nur lächelnd abwinken!

Man kann hier sicherlich von einer Amtspflichtverletzung sprechen! Nur ist der Sachverhalt ausreichend um ein Amtsendhebungsverfahren erfolgreich in Aussicht zu stellen?

Für Euere Einschätzungen schon an dieser Stelle meinen besten Dank.

Grüßle…

Hi!

Wir nehmen mal an, dass die Delegierten im Rahmen ihrer
Funktion innerhalb des Gesamtbetriebsrates einer
Betriebsvereinbarung zustimmen, die sie inhaltlich nicht
kennen, da ihnen kein Entwurf zur Verfügung steht, oder
igniriert wurde.

Hölle, was habe ich mir den Kopf zerbrochen auf der Suche nach „igniriert“, bis ich auf die Idee kam, dass es sich um einen blöden Tippfehler handelt und mir ein „I“ für eine „O“ vorgemacht wurde…
Sorry, das ist kein Vorwurf, aber falls da jemand ebenfalls auf dem Schlauch steht. :smile:

Man kann hier sicherlich von einer Amtspflichtverletzung
sprechen! Nur ist der Sachverhalt ausreichend um ein
Amtsendhebungsverfahren erfolgreich in Aussicht zu stellen?

DAS entscheidet im Zweifel der Vorsitz des zuständigen Amtsgerichts.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/23.html

Wenn denen nachgewiesen wird, dass sie sich derart verhalten haben, sollte es imo ausreichend sein.

LG
Guido

Ave.

Wir nehmen mal an, dass die Delegierten im Rahmen ihrer
Funktion innerhalb des Gesamtbetriebsrates einer
Betriebsvereinbarung zustimmen, die sie inhaltlich nicht
kennen, da ihnen kein Entwurf zur Verfügung steht, oder
igniriert wurde.

Es handelt sich, nehme ich mal an, um eine GESAMTbetriebsvereinbarung; ansonsten wäre die Zuständigkeit moch zu hinterfragen.

Man kann hier sicherlich von einer Amtspflichtverletzung
sprechen!

Würde ich so nicht behaupten wollen. Zum einen ist der Beschluss , einer BV bzw. GBV zustimmen zu wollen, noch nicht gleichbedeutend mit dem Rechtsakt der Unterschrift (erst letztere macht die BV scharf), zum anderen kann durchaus die Möglichkeit bestehen, dass ein Standort-BR stellvertretend die Sacharbeit übernimmt. Das funktioniert allerdings nur mit einer wasserdichten Geschäftsordnung.

Wenn denen nachgewiesen wird, dass sie sich derart verhalten
haben, sollte es imo ausreichend sein.

§23 spricht von grober Pflichtverletzung. Mithin kommt es auch auf die Tragweite der BV an. Wenn bspw. eine Regelung zur zeitlichen Lage von Pausen besteht und nun über eine Neuregelung, ohne diese im Detail zu kennen, beschlossen wird (Verschiebung der allgemeinen Mittagspause von 12 auf 12.30 Uhr, meinetwegen), wird man kaum von grober Pflichtverletzung reden können …

pauschal kann man, wie so oft im Leben, da nicht viel Gültiges verzapfen,

meint Eillicht zu Vensre

Guido,

vielen Dank für Deine Einschätzung.

Natürlich bitte ich auch den blöden Tippfehler zu entschuldigen. Da sollte ich das nächste Mal etwas besser aufpassen.

Beste Grüße