Amtsenthebungsverfahren gegen Trump möglich?

Möglich, dass die von Trump erhobenen Drohungen gegenüber dem Iran, wegen erklärter in Kaufnahme von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und völkerrechtswidriger Vergehen die Aussicht auf eine Amtsenthebung erhöhen?

Grüße mki

Nein. Die GOP steht mehr oder weniger geschlossen hinter Trump und jeder Abweichler würde gnadenlos niedergemacht werden und könnte sich von seiner politischen Karriere verabschieden. Es gibt sicher Dinge, die das ändern könnten. Eine harte Linie gegen den Iran (wie es sich viele Republikaner wünschen) ist aber sicher keines davon.

Das ist ja nun eher eine Lesart des deutschen linken Spektrums, die in der restlichen Welt kopfschüttelnd bestaunt wird…

Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegen nicht vor. Welche sollten das auch sein? Hat Trump irgendwelche Massenvernichtungswaffen eingesetzt? Hat Trump irgendwen foltern lassen? Ich habe davon bislang nichts in den Medien gelesen.

Und völkerrechtswidrige Vergehen? Eine präventive militärische Maßnahme bei konkreter Bedrohungslage ist nicht grundsätzlich völkerrechtswidrig. Jetzt kann man natürlich im Detail herumpokeln, ob die Bedrohungslage so akut und konkret war, wie behauptet, aber ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht ist das wohl keineswegs (außer in der überheblichen selbstgewissen Beurteilung durch das deutsche linke Spektrum). Völkerrecht ist zudem ein stumpfes Schwert, da eine fehlende Gerichtsbarkeit (zumindest bei den starken Nationen, irgendwelche entmachtete afrikanische Despoten werden schon mal angeklagt) unterschiedliche Auslegungen nicht entscheidet.

Du hast aber mitbekommen, dass Trump gedroht hat, kulturelle und religiöse Stätten anzugreifen?
DAS ist nach Völkerrecht verboten.
Aber was will man von einem Land verlangen, dass sich dem Kriegverbrechertribunal entzieht.

Und ob ein gezielter Angriff auf die Zivilbevölkerung als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gilt, müsste auch geprüft werden.

Was genau verstehst du an ‚erklärter Inkaufnahme‘ nicht? Wie @hawethie völlig richtig schreibt, wären Angriffe auf Kulturstätten, wie Trump sie wiederholt ankündigt, ein Kriegsverbrechen. Und zwar auch nach dem US War Crimes Act von 1996.

Die ganze Geschichte ist übrigens ein wunderbares Beispiel dafür, wie die Trump Administration (nicht) funktioniert. Ich präsentiere ein Trauerspiel in vier Akten:
4. Jänner: Trump Threatens Iranian Cultural Sites
5. Jänner: Pompeo Says Trump Did Not Threaten to Target Iranian Cultural Sites
6. Jänner: Trump reiterates threat to target Iranian cultural sites
7. Jänner: Esper contradicts Trump on targeting Iranian cultural sites

Nach dem Vorfall bei der US Botschaft in Bagdad legte man Trump eine Reihe von Optionen vor, wie man darauf reagieren könnte. Natürlich wählte er die extremste davon und stürzt damit die USA und den gesamten Nahen Osten in ein unvorhersehbares Chaos, für das keine Seite auch nur im Entferntesten vorbereitet ist. Dass selbst die US Führung keinen Plan hat, wie sie reagieren soll, zeigt obiger Schlagabtausch zwischen dem Präsidenten und seinem Außen- und Verteidigungsminister.

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Verbale Drohungen via Twitter verstoßen nicht gegen das Völkerrecht.

Der Typ war keine Zivilbevölkerung, der war ein General.

Wenn Twittern jetzt schon als Kriegsverbrechen gilt, werden sich bald noch mehr Länder dem Tribunal entziehen :slight_smile:

Hallo,
nurmitlesen ist sicher kein Verbrechen. Twittern auch nicht. Und auch nicht W3ern (w-w-w). Aber Du siehst, dass zwar das @W3Team aber auch die W3Community, wenn auch ziemlich sprunghaft und dann noch nur eigener Logik folgend, darauf achten, was jemand schreibt und wie er formuliert. Anderen, sei es über das W3 oder Twitter unverholen und massiv zu drohen sollte ein absolutes NO GO sein. Kriegsverbrechen zudem anzkündigen und nicht dabei alle Reputation zu verlieren ist m.E. ein himmelschreiender Skandal.

Grüße mki

Ich habe auch nie behauptet, dass das guter Stil gewesen sei. Trump ist und bleibt ein Trumpel Trampel. Aber „schlechter Stil“ bzw.

und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ oder „Verstoß gegen das Völkerrecht“, das sind unterschiedliche Dinge.

In Deutschland haben wir die Empörungskultur gut drauf. Dafür sieht es mit dem Differenzieren manchmal schlecht aus.

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Das war nicht mein Intention.
Aber: Kultur- oder Religionsstätten anzugreifen stellt einen Angriff auf die Zivilbevölkerung da - da dort diese üblicherweise sich aufhält.

Du meinst:

Kultur- oder Religionsstätten anzugreifen würde einen Angriff auf die Zivilbevölkerung darstellen, wenn die Amerikaner tatsächlich die Drohungen, die Trump auf Twitter ausgesprochen hat, umsetzen würden.

-> Konjunktiv, da hypothetisch.

Vielen Dank soweit Du beizutragen vermagst, diesen Missstand

abzumildern. Mehr als das dürfte wohl nicht zu erwarten sein. Austausch mit anderen bedeuted immer sich auf Überraschungen einzulassen.

Grüße mki

Der Konjunktiv hat hier nichts zu suchen. Kultur- oder Religionsstätten anzugreifen ist immer ein Kriegsverbrechen, egal was Trump sagt oder tut. Das eine hat mit dem anderen genau gar nichts zu tun.

Was du von Anfang an aus mir unerfindlichen Gründen nicht verstehen willst: Der US Präsident hat einem anderen Land mit Kriegsverbrechen gedroht. Das alleine wäre in den meisten Ländern schon Grund genug, dass sich der Präsident zumindest ein paar unangenehme Fragen gefallen lassen müsste. Bei DT ist es halt so, dass es nur eine Meldung unter vielen ist und wie man sieht, nimmt ihn ein Teil seiner eigenen Regierung (der wahrscheinlich den gleichen Wissensstand wie er hat) schon nicht mehr ernst. Ob das jetzt beruhigend ist oder nicht, wage ich jetzt auch nicht zu bestimmen…

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