Amtsfehler, was dann ?

Hallo,

Kreiswehramt hat meinen Sohn zum Dienst einberufen. Da er zu dem einberufenen Termin nicht kommen konnte, hat er alles versucht, persönlich gegen das Bescheid vorzunehmen. Als alles nicht hilft, musste er einen Rechtsanwalt nehmen. Der Rechtsanwalt stellte heraus, dass das Einberufungsbescheid des Kreiswehramtes rechtswidrig ist. Das Bescheid muss meinem Sohn mindesten vor 4 Wochen zu dem Einberufungstermin zugestellt werden. Zwischen dem Zustellungstermin und dem Einberufungstermin war nur 3 Wochen.

Das Kreiswehramt hat den Formfehler sofort gekannt und die Einberufung zuerst aufgehoben. Und der Rechtsanwalt stellt eine Rechnung in Höhe 1300 Euro für seinen Eil-Dienst. Meine Frage:

Kann mein Sohn das Amt wegen Formfehler verantwortlich machen und verklagen, und die Rechnung zum Kreiswehramt weiterleiten ?

Danke für die Antwort
Xiu Mai

Hi
am Besten stellt der anwalt einen entsprechenden Antrag an das KWEA.
Ob im Vorvrefahren allerdings Kosten erstattet werden???

Gruß
HaweThie

Hi
am Besten stellt der anwalt einen entsprechenden Antrag an das
KWEA.
Ob im Vorvrefahren allerdings Kosten erstattet werden???

Normalweise hat das KWEA in diesem Fall ja einen Widerspruchsbescheid erlassen. Eigentlich sollte darin eine Aussage zu einer evtl. Kostenübernahme getroffen werden.

Viele Grüße
Florian