Amtsgericht Beratung

Hallo. Ich habe mir ein Antrag auf Beratungshilfe vom Gericht runtergeladen. Da steht man darf nur 2600 Euro Vermögen haben. Wenn man dann anruft soll ich selbst diese Frage ob die Summe nicht überholt ist, schriftlich fragen. Weiss hier jemand mehr?
Selbst bei Grundsicherung ist die Vermögens Grenze von 2600 auf 5000 gestiegen.?!

Vielleicht hast Du ein veraltetes Formblatt.

Schau mal hier rein, in den Hinweise zum Ausfüllen am Ende des Blattes steht etwas von den angesprochenen 5.000 €, die im allgemeinen als sog. „kleiner Bargeldbetrag“ unberücksichtigt bleiben. Plus ein Zusatzbetrag für jeden Familienangehörigen.
Aber angeben muss man so etwas natürlich trotzdem.

MfG
duck313